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Was ist mit Arava und Kinderwunsch?

Autor
Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer

Wie bei den meisten anderen langwirksamen Antirheumatika sind auch bei Arava besondere Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf einen Kinderwunsch zu beachten. Im wesentlichen gelten dabei folgende Regeln:

1. Während einer Schwangerschaft darf Arava auf keinen Fall eingenommen werden. Das wirksame Stoffwechselprodukt von Arava, der sogenannte "aktive Metabolit" A77 1726, erwies sich im Tierversuch als schädlich für den Fetus. Es ist deshalb möglich, dass das heranwachsende Kind im Mutterleib geschädigt wird, wenn die Mutter während der Schwangerschaft Arava einnimmt.

2. Aus Gründen der Sicherheit darf Arava daher Schwangeren nicht gegeben werden. Ebenso muss eine Schwangerschaft unter einer Therapie mit Arava sicher vermieden werden. Frauen im gebärfähigen Alter müssen deshalb unter einer Arava-Therapie einen sicheren Empfängnisschutz durchführen. Da der aktive Metabolit von Arava noch sehr lange im Körper verbleiben kann (bis zu 2 Jahre), muss ein sicherer Empfängnisschutz auch noch für einen Sicherheitszeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Arava-Therapie beibehalten werden. Besteht ein früherer Kinderwunsch, muss Arava vorher mit einem speziellen Verfahren (Gabe von Colestyramin und / oder Aktivkohle) ausgewaschen werden. Vor Absetzen der sicheren Empfängnisverhütung muss auch nach der Auswaschphase der Blutspiegel des aktiven Metaboliten bestimmt werden. Wenn bei zwei aufeinanderfolgenden Proben im Abstand von mindestens 14 Tagen jeweils im Blut kein aktiver Metabolit mehr nachweisbar ist (Serumspiegel des aktiven Metaboliten A77 1726 unter der Nachweisgrenze von 0.02 mg/l), besteht für eine anstehende Schwangerschaft kein Arava-bedingtes Risiko mehr. Sicherheitshalber wird jedoch noch eine Wartezeit von 6 Wochen bis zur Befruchtung empfohlen.

3. Eine Schwangerschaft muss vor Beginn einer Therapie mit Arava ausgeschlossen werden.

4. Falls die Monatsblutung ausbleibt, muss sofort der behandelnde Arzt informiert werden. Ebenso muss der Arzt bei jedem anderen Grund benachrichtigt werden, der eine Schwangerschaft vermuten lässt. Es muss in diesen Fällen ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

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Quellen/Redaktion

Erstellungsdatum:
08.02.2005
Letzte Änderung:
24.03.2012
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