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Schwarzes Dreieck auf dem Beipackzettel macht auf besonders überwachte Wirkstoffe aufmerksam

Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Freitag, 24.01.2014 · Medikamente
Autor
Julia Nix
Foto: ABDA

Die Kennzeichnung bedeutet aber nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist, sondern einer besonderen Überwachung unterliegt. Patienten sollten jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung am besten mit ihrem Arzt oder Apotheker besprechen. Seit Jahresbeginn ist die Kennzeichnung nach dem Ende einer Übergangsfrist für Medikamente, die besonders überwacht werden, verpflichtend.

Das schwarze Dreieck symbolisiert, dass in dem zugelassenen Medikament ein Wirkstoff enthalten ist, zu dem weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen. Der Satz: "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung." macht zusätzlich auf diesen Sachverhalt aufmerksam. 

Arzeimittel, die mit dem schwarzen Dreieck gekennzeichnet sind, sind oft erst seit kurzem auf dem Markt. Ein Ausschuss der europäischen Zulassungsbehörde EMA in London legt fest, für welche Wirkstoffe diese neue Regelung gilt. Betroffen von dieser Regelung sind derzeit rund 150 Wirkstoffe.

Wer ein Arzneimittel mit schwarzem Dreieick veordnet bekommt, der wird in der Apotheke möglicherweise häufiger als sonst nach der Verträglichkeit gefragt. Apotheker melden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an die AMK, die eng mit den Bundesoberbehörden zusammen arbeitet.

Mit Pressematerial des ABDA

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