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Wo und wann muß man sich für eine Heilstollen-Kur anmelden?

Autor
Saskia Trost

Der erste Schritt zu einer Gasteiner Heilstollenkur ist eine Empfehlung des behandelnden Arztes, z.B. des Rheumatologen oder Orthopäden, der das notwendige Attest und den Antrag auf die Kur ausstellt. Der Kurantrag muss dann von der Krankenkasse bzw. dem zuständigen Rentenversicherungsträger bewilligt werden.

Die Gasteiner Heilstollenkur kann unter unterschiedlichen Voraussetzungen durchgeführt werden, so z.b. als ambulante Vorsorgeleistung im Rahmen einer Badekur oder aber als eine stationäre Vorsorgeleistung. Die ambulante Vorsorgeleistung wird dabei in der Regel alle drei Jahre bewilligt, wobei medizinische Ausnahmen mit kürzeren Intervallen möglich sind.

Bei der ambulanten Vorsorgeleistung erfolgt die Auswahl des geeigneten Kurorts (z.B. Bad Gastein, Bad Hofgastein) und die gewünschte Unterkunft durch den Patienten selber. Die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel werden, abzüglich 10% Eigenbeteiligung und 10 Euro pro ärztlicher Verordnung übernommen. Für Unterkunft und Verpflegung erstattet die Krankenkasse einen Tagessatz.

Bei der stationären Vorsorgeleistung wird in Absprache mit dem Kostenträger eine Vertragskureinrichtung in Gastein ausgewählt. Die Krankenkasse bzw. die gesetzliche  Rentenversicherung übernehmen die vollen Kosten abzüglich der Eigenbeteiligung.

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Quellen/Redaktion

Erstellungsdatum:
05.02.2006
Letzte Änderung:
02.07.2012
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