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Wenn ich wegen einer anderen Erkrankung ins Krankenhaus komme, was passiert dann mit der Methotrexat-Gabe?

Autor
Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer

Das hängt sehr stark von der anderen Erkrankung ab, wegen der man ins Krankenhaus eingeliefert wird. In einigen Fällen kann, sollte und muß das Methotrexat unverändert weitergegeben werden wie bisher, in anderen Fällen muß eine Pause erfolgen (z.B. bei einigen Operationen), in wieder anderen Fällen ist eine ernste Komplikation im Zusammenhang mit der Methotrexat-Gabe der Grund für die Krankenhauseinweisung. Im einem solchen Fall ist es oft nötig, die Methotrexat-Therapie ganz zu beenden. Auf jeden Fall sollte bei einer geplanten Krankenhausbehandlung (z.B. geplante Operationen) unbedingt vorher der behandelnde Rheumatologe kontaktiert werden. Ebenso sollte in Notfällen so rasch wie möglich der behandelnde Rheumatologe eingeschaltet werden, um das weitere Vorgehen bei der Behandlung der rheumatischen Erkrankung festzulegen.

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Quellen/Redaktion

Erstellungsdatum:
07.02.2005
Letzte Änderung:
15.05.2012
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