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Zulassung von Arava und weitere mögliche Einsatzgebiete

Autor
Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer

Von den Aufsichtsbehörden ist Arava für die Behandlung der chronischen Polyarthritis und der Psoriasis-Arthritis zugelassen. Erste Ergebnisse klinischer Studien deuten darauf hin, dass Arava unter bestimmten Umständen auch beim M. Wegener, beim systemischen Lupus erythematodes oder bei juveniler RA eingesetzt werden kann.

Eigene Beobachtungen zeigen im Einzelfall eine gute Wirksamkeit von Arava auch bei Patienten mit seronegativen Spondarthritiden. Ergebnisse aus klinischen Studien zum M. Bechterew deuten allerdings darauf hin, daß Arava bei dieser Erkrankung nicht oder nur unzureichend wirkt. Aufgrund des Wirkmechanismus ist eine Wirkung von Arava darüber hinaus bei anderen chronischen entzündlichen und immunologischen Erkrankungen zu vermuten, so unter anderem bei M. Crohn, der Psoriasis der Haut und der Regenbogenhautentzündung ( Iritis, Uveitis).

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Quellen/Redaktion

Erstellungsdatum:
10.02.2005
Letzte Änderung:
21.03.2012
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