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KV No hat einen neuen Service

Jetzt werden im Ärzteverzeichnis (www.kvno.de) alle Ärzte aufgeführt, die eine Genehmigung zur Verordnung von Reha-Leistungen besitzen.

Mittwoch, 09.05.2007 · Aufgepickt
Autor
Claudia Langer

Diese ist nämlich seit dem 01.04.2007 Pflicht. Ärzte müssen über eine Qualifikation gemäß § 11 Abs. 2 der Rehabilitations-Richtlinien und über eine Genehmigung einer KV verfügen. Für alle anderen Ärzte ist mit dem 31. März die Übergangsfrist für Verordnungen abgelaufen.

Link: http://www.kvno.de/importiert/reha_aerzte.pdf

Quelle: Medical Tribune, 42. Jahrgang, Nr. 17, 27. April 2007

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