rheuma-online
  • Wissen
  • Krankheitsbilder
  • Therapie
  • Medikamente
  • Selbsthilfe
  • Austausch
  • Forum
  • Chat
  • Sie sind hier:  Startseite ›
  • Aktuelles›
  • rheuma-news

Krankenversicherung muß dem Versicherten Einsicht in ihre Gutachten gewähren

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass private Krankenkassen bei Abrechnungsstreitigkeiten Einblick in das durch den Versicherungsmediziner erstellte Gutachten gewähren müssen.

Freitag, 02.01.2004 · Archiv bis Mai 2005
Autor
Dr. med. Gabriele Moultrie

Im vorliegenden Streitfall lehnte eine private Krankenkasse die komplette Kostenübernahme einer Rechnung ab, die der Versicherungsteilnehmer von seinem Arzt erhalten hatte. Die Versicherung hatte die Rechnung einem medizinischem Berater zur Überprüfung vorgelegt und nach dessen Gutachten die Erstattung der Rechnung teilweise abgelehnt.

Der Versicherungsteilnehmer verlangte nun, seinem Arzt Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Dies wurde von der Krankenkasse abgelehnt mit der Begründung, dass der Gutachter keine körperliche Untersuchung an dem Betroffenen durchgeführt habe.

Der Bundesgerichtshof hat die Ablehnung der Krankenkasse mit Hinweis auf § 178 m VVG (Auskunftsanspruch des Versicherten) zurückgewiesen.

Der Versicherte hat auch dann Anspruch auf Einsicht in ein Kassengutachten, wenn keine körperliche Untersuchung durch den Gutachter erfolgte.

Es ist also immer sinnvoll bei Abrechnungsstreitigkeiten das Gutachten des Versicherungsmediziners anzufordern. Die Versicherung ist ebenfalls verpflichtet, Auskunft über die Identität des Gutachters zu geben.

Quelle: msd.praxis.medical-content.net

 

Rheuma-Forum

Austausch
Tipps & Hilfe
Kontakte
780.000 Beiträge, 30.000 Benutzer
Jetzt teilnehmen!

Neueste Forenbeiträge

Rheuma-Chat

Personen im Chat.
Jetzt mitchatten!

Online-Monitoring

  • Schmerztagebuch
  • OMORA (Rheumatoide Arthritis)
  • SIMORA (Methotrexat)

Rheumatologe gesucht?

Die rheuma-online User nennen empfehlenswerte Rheumatologen. mehr
  • Netzwerk

  • rheuma-online
  • rheuma-online Österreich
  • rheuma-online TV
  • rheuma-online

  • Wir über uns
  • Sponsoren
  • Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Twitter
  • RSS
  • Weitere

  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungs­bedingungen
  • Datenschutz

Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.