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Antrag nach SGB IX

Antrag nach SGB IX

Die Schwerbehinderung wird auf Antrag festgestellt. Für diesen Antrag bedarf es in der Regel eines entsprechenden Formulares.

Die Formulare unterscheiden sich teilweise in den einzelnen Bundesländern, so daß ich versucht habe, für jedes Bundesland das entsprechende Formular hier bereitzustellen. Obendrein gibt es teilweise für Erstantrag und Verschlimmerungsantrag verschiedene Formulare.

Die Links führen, soweit möglich, unmittelbar zu den Internet-Seiten der betreffenden Bundesländer und somit auf die Download-Seite bzw. zum Online-Antrag.

Für Österreich und die Schweiz fehlen mir noch Informationen, von daher bin ich für Tips ud Links dankbar.

Bayern (Online-Antrag)

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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Alle Texte und Beiträge in rheuma-online wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, insbesondere auch solche, die sich aus den Angaben zu Krankheitsbildern, Diagnosen und Therapien ergeben könnten, sind ausgeschlossen.