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Eingeschickt von (Name zum Schutz des Posters zensiert) April 17, 2001 um 14:41:30:

Als Anwort zu: Wie bewerben mit cP? eingeschickt von (Name zum Schutz des Posters zensiert) March 31, 2001 um 20:18:54:

Hallo Martina,

rechtlich ist die Lage so: wenn du einen Behindertenausweis besitzt, also zu mehr als 50% schwerbehindert oder gleichgestellt bist, musst du dies angeben, wenn du beim Bewerbungsgespräch danach gefragt wirst (und nur dann!)
Ansonsten gehen den Arbeitgeber deine Gesundheitsdaten nichts an, er darf danach nicht fragen und wenn er es doch tut, dann darfst und solltest du lügen.
Das klingt hart, ist aber die einzige Möglichkeit, Benachteiligungen entgegenzuwirken. Auch wenn du innerhalb der Probezeit krank wirst, solltest du irgendeinen akuten Grund angeben, wenn der Chef fragt (z.B. Hexenschuss etc.)
Ich empfehle auf jeden Fall, Mitglied der zuständigen Gewerkschaft zu werden, die dir im Fall ungerechtfertigter Kündigung etc. Rechtsschutz gibt.
Ich wünsch dir eine tolle Stelle
Kathrin


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