Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 47 Jahre alt, seit dem 20. Lebensjahr Schmerzen im Rückenbereich, seit 1990 habe ich einen Schwerbehindertenausweis, 1992 wurde erst Morbus Bechterew diagnostiziert und verläuft seit 1996 in schweren
aggressiven Schüben.
Wegen krankheitsbedingter ( seit 12.96 ununterbrochen) Fehlzeiten wurde ich nach 18 Jahren als Sicherheitsingenieur (50% Außendiensttätigkeit) aus dem Öffentlichen Dienst entlassen. Alle Anträge auf Versetzung
auf andere Arbeitsstellen wurden vom Arbeitgeber abgelehnt. Die Private Krankenversicherung schrieb mich von einem von ihr beauftragter Gutachter berufsunfähig auf Dauer. Die BfA lehnt EU/BU – Antrag ab, obwohl
nur eine routinemäßige, oberflächliche internistische Untersuchung durch einen BfA – Arzt erfolgte. Nach dieser Untersuchung habe ich keinen MB mehr!
Was für Gutachten erkennt die BfA überhaupt an, wenn Fachgutachten der Orthopädie und Rheumatologie nicht berücksichtigt werden? Ich befinde mich im Widerspruchsverfahren.
Können sie mir noch Ratschläge oder weitere Tips geben? Für jede Hilfe bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen


Ihre Schilderung macht die grundsätzliche Problematik unseres gegliederten Systems der sozialen Sicherung deutlich. Wahrscheinlich wollte die private Krankenversicherung die Phase der Arbeitsunfähigkeit (und damit vermutlich das bei ihr versicherte Risiko) beenden, indem sie Sie für berufsunfähig erklärte. Diese Gutachten sind natürlich für die BfA völlig irrelevant. Die BfA hat verständlicherweise ein großes Interesse daran, Sie so gesund wie möglich zu reden, da sie sonst in die Leistungspflicht geriete und in einer Zeit der großen Finanzknappheit der gesetzlichen Rentenversicherungen Rentenzahlungen leisten müßte. Sie befinden sich (wie übrigens viele andere Patienten auch) in einer bösen Falle, wenn Sie jetzt nicht sehr gut aufpassen und mit Profis arbeiten. Diese notwendige Professionalität bezieht sich zum einen auf Ihren behandelnden Rheumatologen, der sehr genau abschätzen muß, wo Sie mit Ihrer Krankheit stehen und wie sie objektiv zu bewerten ist. Dazu sollte der Arzt, der Sie in dieser Hinsicht berät, eine umfangreiche eigene Erfahrung mit Gutachten für die Sozialgerichte haben und die einschlägige Rechtsprechung kennen. Zum zweiten brauchen Sie einen sehr guten Rechtsanwalt, der sich in der Sozialgerichtsbarkeit excellent auskennt und zudem mit Ihrem Rheumatologen gut kooperiert.