Reha beantragen

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Rene1982, 24. Juni 2014.

  1. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hallo Rene,

    heißt dies im umkehrschluss, dass jeder der die reha über die drv (o.a. rentenversicherung) nicht bekommt, trotz alleim eine reha über die kasse machen kann?

    mir sagte die kasse damals , dass bei arbeitnehmern und befristeten renten die drv zuständig sei und sonst die kasse.
    auf welcher basis kann/ darf ein arbeitnehmer denn über die kasse eine reha beantragen, wenn die rentenversicherung sagt, ist nicht notwendig ( zumal man ja widerspruch einlegen kann)?

    wäre vielleicht für einige hier interessant.

    was muster xy angeht. habe ich keine ahnung, wie wohl die meisten ;)
     
  2. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Rene, es freut mich, man darf nur nicht aufgeben oder aber der Meinung sein es wird wohl so sein wie mir es gerade mitgeteilt wurde.

    Letzentlich wurde mir die Rheakur mit Begleitung ja auch gestattet, ohne Diskussion.

    Bei der vorigen Kasse DAK, war es ewig ein hin und her mit der Technikerkasse , bin ich voll zufrieden.


    Liebe Grüße aus HH sendet dir Johanna-Beate!:fish:
     
  3. Rene1982

    Rene1982 Neues Mitglied

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    Hi Ducky,

    es gibt immer in der Regel 2 Gründe weshalb die Rentenversicherung eine stationäre Reha ablehnt:

    1. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ( nicht genug Rentenzeiten zurückgelegt).

    2. Die Maßnahmen der Krankenbehandlung sind ausreichend, da die Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist.

    Dann kann man über die gesetzliche Krankenversicherung eine Vorsorgekur beantragen, um die Verschlimmerung der Krankheit zu vermeiden.

    Du musst dann von deinem Arzt, der das Muster 60 ausstellen darf ( http://www.kbv.de/html/2046.php) dieses Muster bekommen. Das sendest du dann an die Krankenkasse, welche dir dann das Muster 61 zusendet ( Reha Antrag).

    Dies ist dann erst der Reha Antrag. Die Anträge werden auch nur noch stichprobenartig dem Medizinischen Dienst zur Prüfung vorgelegt.

    Insofern hat man dann gute Chancen die Reha über die Krankenkasse zu erhalten.

    Wenn du noch Fragen hast- ich arbeite bei der gesetzlichen Krankenkasse.

    LG René
     
  4. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo René,

    du verwirrst mich ;)

    die deutsche rentenversicherung ist träger für erwerbstätige und
    hat das ja wohl auch so bei dir anerkannt durch untersuchung durch den
    gutachter, sonst wäre weiterverwiesen worden an die krankenkasse wegen
    der nichtzuständigkeit für dich.

    insofern ist mir da jetzt verschiedenes unklar bezugnehmend auf dein
    letztes posting. da du bei einer kk arbeitest würde ich mich sehr freuen,
    wenn du die frage der zuständigkeit bei euch nochmal klären könntest,
    ganz vielen dank!
     
  5. Rene1982

    Rene1982 Neues Mitglied

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    Hallo Marie,

    also bei der Rentenversicherung wurde ich zum Gutachter eingeladen, da ich einen Reha Antrag wegen der Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit gestellt habe.

    Die Rentenversicherung ist aber der Meinung, dass mein Rheuma nicht zur einer Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit führen würde

    Gemäß § 10 SGB VI liegt deren Erachtens nach keine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit angenommen.

    Insofern kommt nur eine Vorsorgemaßnahme nach § 23 SGB V in Frage, da die Krankheit nicht bestritten, aber nach § 23 Absatz 1 Nr.3 kann dies dazu nützen die Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern.

    Fazit:

    Rentenversicherung lehnt wegen "Wir halten die Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend"

    --> Dann einen Antrag im Rahmen des Muster 60 bei der Krankenkasse einreichen. Wenn diese dann die Leistungspflicht feststellt, dann bekommst du das Muster 61. Dies ist dann der eigentliche Antrag den der Arzt nochmal ausfüllen muss.

    Rentenversicherung lehnt ab, da die Vorversicherungszeit in der Rentenversicherung nicht erreicht ist:

    --> Dann einen Antrag im Rahmen des Muster 60 bei der Krankenkasse einreichen. Wenn diese dann die Leistungspflicht feststellt, dann bekommst du das Muster 61. Dies ist dann der eigentliche Antrag den der Arzt nochmal ausfüllen muss.

    Für Fragen einfach melden :)

    Liebe Grüße

    René




     
  6. Rene1982

    Rene1982 Neues Mitglied

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    Hallo Johanna,

    bei meiner Krankenkasse der BAHN-BKK ist es auch sehr unkompliziert. Und das nicht nur, weil ich auch dort arbeite :)

    Ich werde dennoch bei der Knappschaft nicht locker lassen und berichten :)
     
  7. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo Rene1982,

    ich bin gespannt und werde das verfolgen ;-)

    viel glück ;)
     
  8. Rene1982

    Rene1982 Neues Mitglied

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    Hi Marie,

    danke :)
     
  9. Rene1982

    Rene1982 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    heute habe ich die Nachricht bekommen, dass der mein Reha Antrag doch dem MDK der Krankenkasse vorgelegt werden.

    Da in der Ablehnung der REHA der RV steht, dass kein Reha Bedarf festgestellt werden konnte, konnte auch der MDK nur ablehnen.

    Bin enttäuscht, da ich nun auch das Gutachten der Begutachtung vorliegen habe. Obwohl ich dem Gutachter mehrmals sagte, dass ich nicht verheiratet sei sondern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe, steht im Gutachten ich sei mit einer Frau verheiratet.

    Es wurde von ihm geschrieben, dass ich keinerlei Rheumaschübe hat--> Auch das entspricht nicht der Wahrheit.

    Zudem wurde geschrieben, dass ich mich gut mit meiner Erkrankung im beruflichen Bereich arrangieren könne, da ich im Homeoffice arbeite---> Selbst das wird einem negativ angekreidet?

    Habe heute schon einen Widerspruch aufgesetzt und auch nochmal deutlich gemacht, dass dieser kein Fachgutachter war und auch die strittigen Punkte erklärt und richtiggestellt.

    Hierzu habe ich auch noch geschrieben, dass alle ambulanten Maßnahmen sehr wohl ausgeschöpft sind, da ich privat schwimmen gehe, viel gelenkschonend unter Aufsicht trainiere ( gelenkschonendes Fahrradfahren) oder auch Rückenkurse im Fitnessstudio besuche. Zwar mache ich keine Krankengymnastik mehr, da bei meinem Orthopäden und auch mein Hausarzt immer wieder Diskussionen über Budget führen und ich daher privat viel in Eigenregie mache, um mich in Bewegung zu halten.

    Was soll ich denn noch machen und wie schlecht soll es denn werden, damit ich endlich eine Reha genehmigt bekomme.

    Habe nach dem Gutachten schon den Eindruck, dass der Gutachter mir mit diesem einen " reinwürgen wollte".
     
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