@ sauri wo ist die bedürftigkeit erwähnt? ist man in einer pflegestufe eingruppiert, erhält man pflegegeld ohne prüfung der bedürftigkeit. von der krankenkasse erhält man die mediz. notwendigen medis, ohne dass die bedürftigkeit des einzelnen geprüft wird. es handelt sich doch nicht um eine leistung des sozialamtes, bei der wird bedürftigkeit bzw. finanz. mitbeteiligungsmöglichkeit der familie überprüft. gruss
meine kasse telef. vorhin: je massnahme bedeutet; derzeitiger umbau für alles das, was notwendig ist zur pflege bzw. erleichterung der pflege. neues ereignis kommt hinzu, d.h. änderungen notwendig: je massnahme, alles was nötig ist, um sich der neuen situation anzupassen. es ist unerheblich dabei, ob küche, bad, etc... eine prüfung der bedürftigkeit erfolgt nicht. allerdings muss vor änderungein kostenvoranschlag eingereicht werden und eingehend begründet werden, warum geändert werden muss. gruss