Und ich war neulich in einer Osteoporose spezialAmbulanz. Trotz meiner diversen KnochenBrüche mußte ich da sogar meine Knochendichte Messung privat bezahlen. Ich hab gedacht, mein Schwein pfeift.
Hallo, seit ich vor längerer Zeit einen Vitamin.D Mangel hatte, nehme ich auch 1xwöchendlich Dekristol 20000 I.E. Ich bekomme es auf Kassenrezept.Ich habe zwar Osteoporose, habe das Dekristol aber auch schon vor dieser Diagnose auf Kassenrezept bekommen. @Puffelchen, ich meine,in Visite(NDR) vor nicht allzulanger Zeit gehört zuhaben , dass die Knochendichtemessung ab 1 Mai 2013 von der KK gezahlt wird, auch ohne vorherigem Bruch. Da werde ich doch nochmal schnell googlen. Sollte ich mich da verhört haben:vb_confused: lg.Susann
mir verordnete mein orthop. dekristol 20.000i.e.alle zwei wochen eine. es gab ein privatrezept u ich musste zahlen, okay reicht aber auch 2 jahre.... vitam.d wurde allerdings m.w.nicht bestimmt. es hießnur bei tagl.cortison soll ich es nehmen...
Als privat versicherte Patientin muss ich mein rezeptpflichtiges Dekristol auch selbst bezahlen; nehme eine 20.000er pro Woche. Übrigens konsumiere ich mehrere rezeptpflichtige Medikamente, die entweder von der Debeka, der Beihilfe oder gar von beiden nicht erstattet werden. Viele Frauen nehmen ja beispielsweise die Pille- diese ist auch rezeptpflichtig und muss trotzdem selbst bezahlt werden.
Ich nehme seit einigen Monaten tägl 1 Vigantolette 1000, auf blauen Dunst hin allerdings. Sämtliche Ärzte, die ich auf die Kontrolle der Blutwerte angesprochen habe, wollten nichts davon hören.Kostet wohl zuviel, oder warum auch immer. Zusätzlich nehme ich noch B 22 und Folsäure. Alles selbst gekauft, aber so furchtbar teuer ist das auch nicht. Ich bilde mir ein, dass es mir etwas besser geht...
Hallo, ich nehme auch seit einem Jahr Vitamin D. Man hat bei mir einen Mangel im Blut festgestellt. Nach einem halben Jahr waren die Werte noch nicht besser und ich soll täglich zwei Stück nehmen. Wenn das Rezept von der Spezialambulanz oder von meinem HA ausgestellt wird musste ich noch nie selber was bezahlen. Bei der Folsäure hatte der HA erst ein Privatrezept ausgestellt aber dann wurde es wieder korrigiert. Man muss doch leider eh schon genug selber bezahlen auch wenn es oft nur kleine Preise sind tun sie weh. Aber man tut es ja damit es einem besser geht. LG Nadine
@ puffel: Es ist so beim MTX: Es ist ein Folsäure-Antagonist, d. h. es zieht die Folsäure aus dem Körper raus, und wenn man es nicht gleich wieder zuführt, sobald der Wirkstoff des MTX abgebaut ist, kann es durch den Mangel ordentliche Nebenwirkungen verursachen.
Melde mich wieder zurück, war gestern beim Rheumatologen. Er war mit meinem Zustand nicht so zufrieden, meint aber im Moment nicht mehr für mich tun zu können. Beide Knie müssen operiert werden , leider habe ich Cp mehr in den großen Gelenken. Das ist das eine. Dann sprach ich Ihn auf den Wert des Vitamin D - Mangels an. Dazu meinte er, ich könnte ja die Viganoletten nehmen ,er aber glaube nicht das sich die Schmerzen dadurch verbessern. Bei erwiesener Osteoporose wird dagegen Dekristol verabreicht , was die Kasse übernimmt. Da meine Osteoporose grenzwertig ist, sieht er keine Veranlassung, zu mal ich kein Cortison mehr nehme. (das habe ich selbst abgesetzt) Ich muss im November wieder testen lassen , allerdings musste ich bisher die Messung immer selbst bezahlen. Ich werde die Viganoletten in eigen Regime nehmen und noch mal mit dem Hausarzt darüber sprechen. ich wünsche Euch einen schönen Tag der delphin
Hallo delphin, aufgrund deiner chronischen Polyarthritis und deiner Osteoporose,auch wenn die Werte hier grenzwertig sind,zählst du doch zu den Risikopatienten. Deshalb könnte dir dein HA das Dekristol auf Kassenrezept verschreiben.Vielleicht gelingt es dir,deinen Arzt davon zu überzeugen. Ich wünsche dir Glück . LG took
@ delphin: Ich würde die Vigantoletten auch in eigener Regie nehmen, denn meine Rheumatologin sagte mir mal, man könne vom Rheuma selber auch Osteoporose bekommen. Wenn dein Arzt sich dagegen sperrt, Dekristol zu verordnen, obwohl deine Werte grenzwertig sein, dann kaufst du dir eben die Vigantoletten selber. Die kosten ja nicht viel und schaden auch nichts, man gibt sie ja auch den Babys. Und wenn's geht, geh viel an die frische Sonne, denn mit dem Sonnenlicht kann der Körper das Vit. D selber bilden.
Ich hab jahrelang täglich eine 1000er Vigantolette eingeworden, trotzdem war mein Vitamin-D-Spiegel total im Keller. Mit dem Dekristol hat er sich schön normalisiert und ich fühle mich wesentlich besser Wie kann das denn sein?
Kucke mal meinen Beitrag hier vor ein paar tagen an. Vitamin d wirkt besser, wenn man es einmal die Woche hochDosiert nimmt, anstatt jeden Tag.
was schreibt denn nun das bga (?) dazu? ich marschiere mit der liste "bewaffnet" immer zu den docs, wenn sie klagen "oh das budget"....... werden sie nämlich darauf angesprochen (z.b. regress) können sie diese sonderfälle vortragen, gruss
bise, was meinst du jetzt? die verschreibung oder testen des wertes? lg marie .... zu Calciumverbindungen und Vitamin D http://www.g-ba.de/downloads/40-268-2169/2013-01-17_AM-RL-OTC_CalciumVitD_TrG.pdf Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) - Anlage I (OTC-Übersicht): Nummer 11 (Calciumverbindungen und Vitamin D) Vom 17. Januar 2013 1. Rechtsgrundlage Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung nach § 31 SGB V ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V fest, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, zur Anwendung bei diesen Erkrankungen mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können. Dabei ist der therapeutischen Vielfalt Rechnung zu tragen (§ 34 Abs. 1 Satz 3 SGB V) ... ... Die gesetzlichen Kriterien sind in § 12 Abs. 3 und 4 der gültigen Arzneimittel-Richtlinie wie folgt konkretisiert: § 12 Abs. 3 Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt. § 12 Abs. 4 Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
@ Marie 2 ich meinte natürlich das verschreiben von dekristol. wie du sehr richtig schreibst, ich meinte g-ba natürlich (buchstabendreher). gruss