Ich habe heute einen Bescheid bekommen, in dem ein GdB von 50 anerkannt wurde Seltsam ist, dass die mich eigentlich noch von einem Rheumatologen begutachten lassen wollten, was ich aber absagen musste, weil ich ins KH musste. Mein oberes Sprunggelenk ist versteift worden. Das ist noch gar nicht ausgeheilt und so kann man doch eigentlich noch gar nicht beurteilen, welche Behinderung zurückbleibt. Trotzdem kam heute der Bescheid. Seltsam,seltsam...
Zusammenrechnung @ Manuela, manchmal werden die gesamten Krankheitstage zusammengezählt. Auf diese Weise bin ich ohne Antrag von 30 auf 40 gestuft worden. Manche Dinge erledigen sich scheinbar von sich aus, oder aber die Behörden sind doch nicht so verschlafen wie es manchem erscheinen mag.
@Aorta1963, das finde ich aber sehr kurios. Krankheitstage müssen nicht unbedingt etwas mit der Erkrankung zu tun haben wessen ich einen Antrag auf GdB stelle. Lese ich auch zum ersten Mal dass eine Behörde ohne Antrag den GdB erhöht..... Viele Grüsse Käferchen
Hallo, das mit den Krankheitstagen kann ich so kaum glauben.... 1. woher soll denn der Gutachter im Amt die Krankheitstage wissen????? 2. Ich hatte als ich GdB 50 bekam in 27 Arbeitsjahren ca. 27 Fehltage- inklusive 2x5 Tage wegen OP´s. Das eine hat mit dem anderen doch nur sehr bedingt zu tun. Und dass ein Amt den GdB ohne Aufforderung ändert kann ich auch nicht glauben. Aber Aorta weiß anscheinend auch nicht so genau, ob sie GdB 20 hat ( wie weiter oben) oder nun doch 30 oder 40...... Gruß Kröti
So, habe nun ein Schreiben vom Dermatologen bekommen, indem auch steht, welche Laborwerte verändert sind und dass es sich um eine Langzeitthrapie mit Kortison und MTX handelt. Heute habe ich noch Termin beim Hausarzt, da nehme ich das Schreiben mit und er soll auch noch was dazu schreiben. Das ganze reiche ich dann wieder ein und hoffe einfach mal.
@ Käferchen und Kröti, ja klingt unglaublich, jedenfalls war es damals so. Nach 1,5 Jahren insgesamter Krankheitstage wurde ich 10 Grad hochgestuft. Es hatte sich immer um diesselbe Krankheit gehandelt, damals hieß es noch LWS-Syndrom. Ich vermute sehr daß am Jahresende Informationen von der Krankenkasse an diese Institutionen gehen, jedenfalls wurde aus der Aktenlage heraus entschieden. Als ich jedoch jetzt 10 Jahre später einen Verschlechterungsantrag gestellt habe wurde dieser abgelehnt, der Widerspruch ebenso. Hat nur 15 Monate gedauert. Aber es gibt ja leider auch noch andere Diagnosen und der neue Antrag läuft auch schon wieder 6 Monate. Man braucht halt Zeit mit den Jungs. Gruß Aorta
Hallo, ich selbst habe 60% dauerhaft. Wie @saurier schon schrieb, kommt es nicht darauf an welche Krankheit ich habe, sondern wie diese Krankheit mich im Leben, Beruf und im sozialen Umgang einschränkt. Von daher sind nicht nur Arztberichte oder reine Befunde wichtig, sondern auch eine selbstverfasste Darstellung wie mich die Krankheit einschränkt/behindert. Es heisst ja auch GdB und nicht GdK(Grad der Krankheit). Schreibt darin solche Dinge wie "Kino geht nicht, weil ich vor Schmerzen nicht so lange sitzen kann" oder "wegen der Schmerzen kann ich nur 150m ohne fremde Hilfe gehen". Ich denke ihr wisst was ich meine. Oft sind auch die Docs etwas bequem wenn es um die Anfrage vom Amt geht. Dann mal kurz was zur Rück-/Hochstufung des GdB. Von allein geht da nichts automatisch, es sei denn der GdB ist von vornherein befristet. Auch bei diversen Umständen kann es zu einer Rückstufung kommen. Als Beispiel: Jemand bekommt eine neue Herzklappe und 3 Jahre später wird man von 50% auf 40% rückgestuft. Grund ist die Annahme, dass sich durch die OP die Beschwerden verbessern. Eine Hochstufung von 30% auf 40% geht nicht automatisch. Da muss noch irgend ein Befund/Arztbericht in der Pipeline gewesen sein und das Amt hat reagiert. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass es sich hier um ein Amt handelt! Das am Ende unterschiedliche Prozente herauskommen liegt im Ermessensspielraum des Bearbeiters. Man kann sagen, dass dies fast willkürlich geschieht. Bei einigen Erkrankungen gibt es feste %-Werte, aber bei vielen einen von-bis-Bereich. Und hier kann man dann eingeben was man möchte. Auch spielt die Reihenfolge der Krankheiten die angegeben werden eine große Rolle. Am Ende wertet eine Software das Ganze aus. Ach so, günstig ist es wenn man seinen Antrag über eine Interessensvertretung einreicht(DVMB, VdK,SoVD etc.). Ich habe meine Anträge immer über den VdK eingereicht, da ich ehrenamtlich als Kreisverbandsvorsitzender beim VdK aktiv bin. LG Waldi
Hallo Muhkuh79, es kommt nicht auf die Medikamente an, die du einnimmst, sondern auf die tatsächlichen Einschränkungen, also das Nicht-Gehen-Können (wie lange, bzw. wie weit du gehen kannst), Tätigkeiten nicht verrichten können etc. Das schreibe auf. LG Pezzi
@hallo muhkuh hast du die ablehnung vorliegenn aus der hervorgeht, aus welchen grund sie deine höherstufung ablehnen?dort wird in nocheinmal genannt welche behinderungen bereits bestehen und bereits eine bewertung erfahren haben. wichtig eine wesentliche verschlimmerung bezieht sich auf die tatsächliche verschlimemrung einer bestehenden behinderung und deren auswirkung für dich. bitte nicht den fehler machen und alles nochmal reinschreiben, worauf du bereits einen behindertengrad erhalten hast! weder die laborwerte noch die anzahl an medikamenten sind dabei von relevanz, oder aber alle erkrankungen aufzuzählen. entscheidend sind die auswirkungen für dich sowohl im beruflichen und täglichen leben. du kannst und solltest das ganze so darstellen wie es ist.bitte keine romane! das liest kein gutachter durch. kurz und sachlich ist da eher angebracht. das landesamt/versorgungsamt weisst ausdrücklich darauf hin, dass normal keine vorstellung beim gutachter zur untersuchung vorgesehen ist. von daher erteilen in der regel die gutachterärzte nach aktenlage eine einschätzung. weichen deine gemachten ausführungen erheblich von den"möglichen" beschwerden und auswirkungen ab, kann es zu einem "körperlichen"gutachten kommen. gern wird angenommen, dass eure behandelnden ärzte immer angeschrieben werden. dem ist nicht so! das erfolgt ebenso, nur bei nicht vorliegen oder völlig unklaren befunden, die eine beschriebene einschränkung oder behinderung normal nicht zulassen. grüsse vom sauri
Ja, den Bescheid habe ich hier. Das Problem ist ja, dass in dem abgelehnten Bescheid drin steht: Eine wesentliche Verschlimmerung ...... konnte aufgrund der neu beigezogenen Befunde nicht festgestellt werden. Behinderungsbedingte berufliche Erschwernisse oder Beeinträchtigungen im privaten Lebensbereich können nicht berücksichtigt werden. Wenn also alles nicht berücksichtigt werden kann (weder meine Einschränkungen, noch die Nebenwirkungen von Medis, noch die Verschlechterung des SLE) tja was wird denn dann berücksichtigt? Habe auf folgende Erkrankungen GdB bekommen: chronische Darmstörung aufgrund einer Darmanomalie 20 SLE 20 Gesamt GdB: 20 (wird ja nicht addiert, ist mir schon klar, aber 20 auf SLE finde ich schon sehr knapp)
Schwerbehinderungsanerkennung Hallo, ich würde Dir raten sofort mit einem Fachmann/frau (Integrationsfachdienst) einen Widerspruch zu schreiben. Meist wird erst mal recht niedrig bewertet, ich versteh das auch nicht, aber so scheint das Spiel bei den Behörden zu gehen. Viele geben ja dann auch einfach auf, weil sie eben mit den Erkrankungen und dem damit ja eingeschränkten täglichen Leben schon genug zu tun haben, ob das dann dazu führt, dass die Statistiken besser sind oder auch Gelder gespart werden (von wegen der Steuerermäßigungen oder der Zulagen für den Arbeitgeber wenn ein entspr. Behinderungsgrad vorliegt - lasst sich ja eh nur spekulieren). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nach einem Widerspruch 10% mehr raus kamen, da ich dann Gleichbehandlung beantragt habe (Arbeitsamt) und bekommen habe hab ich es so angenommen, obwohl der Fachdienst mir zu einer Klage geraten hat. Ich hatte einfach nicht die Kraft. Damals ging es erst mal nur um schwere Depressionen (die nicht anerkannten Gelenkschmerzen trugen einen Teil dazu bei - ich habe seronegative rheumatoide Arthritis und wurde lange wie viele von uns als Simulant belächelt, dann kamen noch ein paar andere Dinge hinzu und die Disposition und ich war lange schwer depressiv). Suche Dir in Deiner Nähe einen Integrationsfachdienst und vereinbare einen Termin, ich wurde dort super beraten und kann jederzeit wieder dort Beratung in Anspruch nehmen. Meist wird es ja nicht besser, bin inzwischen bei 40 % mit dem Rheuma und muss mich irgendwann auch wieder damit rumschlagen, da ich nun auch noch Fibro habe und diverse Arthrosen und einen Bandscheibenvorfall. Zur Zeit geht es je nach Wetter aber recht gut und ich genieße die guten Tage, dann sehen wir weiter. Ich wünsche Dir dass Du eine gute Lösung findest und die Kraft hast Dich auseinander zu setzen. Schon krass wenn die Beschreibung Deiner Alltagseinschränkungen die Leute im Amt so kalt lassen. Keine Freundschaften mehr pflegen zu können, den Haushalt nur noch unzureichend versorgen können usw. bringt einen ja irgendwann so weit, dass das Leben auch keine Freude mehr macht. Ich war immer einfach nur müde, hatte nur noch Schmerzen zu nix mehr Lust...aber das kennst Du ja wie viele und Dein kleines Kind braucht Dich auch. Aber auch Große Kinder genießen es wieder wenn Mutter nicht mehr alles abwimmelt oder kaum zuhört.... Ich wünsche Dir alles Liebe und auch bald eine schmerzfreie Zeit mit mehr Kraft. Medea
@hallo Muhkuh79, ich schicke dir mal 2 link zu den derzeit gültigen gutachterlichen grundsätz. eine beurteilung erfogt tatsächlich nach der massgabe, des eintreten einer "wesentlichen verschlimmerung" . das problem dabei, was aber sehr verständlich ist, dass u.u. das persönliche empfinden einer verschlimmerung bei jeden selbst anders gewichtet ist, als die vorgaben bei der bewertung eines solchen eintretens. du solltest dich noch einmal beraten lassen. vereine , wie der sovk oder vdk, oder aber auch der integrationsfachdienst(solange man berufstätig ist) leisten hier gute hilfe. manchmal macht es mehr sinn, vorerst auf einen wiederspruch zu verzichten und ggf. zu einem späteren zeitpunkt die verschlimmerung erneut zu beantragen. das kann aufgrund der folgen eines erneuten schubes sein oder aber einer erfolgten op sein. (beispiel) wobei nach operationen meist eine s.g. "wartezeit" von 6 monaten abgewartet wird, um den heilungsprozess abzuwarten. das können aber von fall zu fall auch andere zeiträume sein. anbei link http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile anhaltspunkte der gutachterl.tätigkeit, die letztmalig 2012 verändert wurden. hier kannst du verschieden punkte nachlesen. enschätzungen, bewertungen etc. .r heumatische beschwerden-Einschätzung unter 26.18 wobei Teil B die Begutachtung nach dem schwerbehindertenrecht darstellt untewr nennung der nachteilsausgleiche anbei link http://www.global-help.de/gdb-tabelle/4152.shtml "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". hier kann man ebenfalls nachlesen dies sind anhaltspunkte und noch keine 100% 'tige aussage, was zur einschätzung des GdB geführt hat. dazu gibt es ein ausführliches gutachten, in dem befunde etc. mit einfliessen. obwohl eine krankheit vorliegt, so kann sie in der einschätzung als geringradig , mittel odr schwer bezeichnet werden. je nach krankheitsaktivität und auswirkung. was auch dazuführen kann, wenn man sich in remission (z.bsp.) befindet oder aber die auswirkung der erkankung sich gebessert haben, dass eine bewertung abgesenkt werden kann. sauri
Hallo MuhKuh, wie ich schon schrieb, teile alles mit was am Tag und in der Woche dich behindert. Das geht schon frühs los, wenn man Probleme hätte mit aufstehen, Zähne putzen oder dem anziehen. Dann wie schon geschrieben die Wegstrecke die man schafft, wie lange man stehen kann an einer Kasse etc. oder auch welche Probleme man hat auf Arbeit. Wenn du Probleme damit hast dies ordentlich formulieren zu können, dann wende dich lieber an einen Fachmann/-frau. Ansonsten kann es leicht geschehen, dass die Sache nach hinten losgeht. Das sich die "Prozentemacher" schwer tun, und in letzter Zeit(ca.3 Jahre) noch schwerer tun, ist ernsthaft nur Sache des Geldes. Auch wenn es für den einzelnen Menschen wenig ist, summieren sich hier ziemliche Summen. Glaubt man der Statistik von 2006, so wurden damals 10,5 Mrd. € für Behinderte ausgegeben. Angesicht solcher Summen, kann man sich gut vorstellen, dass man hier gerne sparen will. LG Waldi
So, mein schriftlich begründeter Widerspruch ist raus! Jetzt heißt es wieder warten und hoffen. Vielen Dank an die vielen Helfer hier!
Hallo Muhkuh, Glückwunsch zum gewonnenen Kampf. Mir hatte man „freiwillig“ GdB 40 gegeben, wollte aber, aufgrund anderer zusätzlicher Erkrankungen, mindestens GdB 50 und G. Hab leider auf meinen Rechtsbeistand gehört und nach erfolglosem Widerspruch Klage eingereicht. Nun hat das Verfahren kürzlich seinen 2. Jahrestag gefeiert. Wäre sicher effektiver gewesen, ich hätt es nach dem Widerspruch gut sein lassen und später ne Verschlechterung eingereicht. Wünsche Dir einen schönen, möglichst schmerzarmen Tag.