Hallo ihr Lieben, ich habe mal ne etwas komische Frage, habe hier aber nicht wirklich viel dazu gefunden. Kurz der Hintergrund: Habe meine Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht diese Woche gestellt / per Post losgeschickt. Beratung durch einen Sozialverein hatte ich auch, die Beratung war auch sehr gut. Ich weiß jetzt nicht, wie das in anderen Bundesländern ist aber in BW kann man aufm Erstantrag kein Merkzeichen mit ankreuzen. Erst auf dem Änderungsantrag. Jetzt wurde mir (nachträglich,ich hatte leider den Antrag schon los geschickt) von der Kontaktperson beim Sozialverein gesagt, dass ich die zusätzliche Beantragung des Merkzeichen "G" hätte mit auf den Antrag schreiben sollen, sonst wird dies nicht berücksichtig. Jetzt bin ich etwas konfus :vb_confused: 1) Werden etwaige Merkzeichen nicht automatisch beim Erstantrag mit geprüft (Eine persönliche Zusammenfassung, wie mich was einschränkt, auch in der Mobilität, hatte ich beigefügt)? 2) Falls nicht, kann ich das noch formlos nachreichen? Momentan habe ich noch keine Eingangsbestätigung oder ähliches erhalten. Vielen Dank mal vorab eure Coccolina
hallo Coccolina, im linkthread schwerbehinderung hier im forum findest du in posting 2 - bundesländer, unten den link zu den anschriften der versorgungsämter, da kannst du doch gleich morgen früh anrufen und nachfragen was der beste weg ist. viel erfolg, wird alles halb so wild sein ;-) marie
Liebe Marie2, Ja genau, das hatte ich mir dann vorhin auch noch vorgenommen. Sonst mach ich mich nur verrückt bis ich den Bescheid habe. Danke Das passt perfekt. Eigentlich hast du ja Recht. Ich war da dann nur so kopflos, weil ich echt alles so perfekt wie mir persönlich möglich vorbereitet habe und dann DAS :o Ich werde dann morgen mal schreiben, was das Landratsamt (bei uns in BW sind mittlerweile die Landratsämter zuständig) dazu gesagt hat. Ganz liebe Grüße Coccolina
Na da bin ich aber gespannt, was du morgen postest... ich hatte nichts dergleichen bei meinem Erstantrag angekreuzt und trotzdem GdB 70 + G bekommen...
@Sprodde: So kannte ich das auch von meinem Vater... der hat den Schwerbehindertenausweis zwar wegen ner völlig anderen Erkrankung (und nur befristet, da hier uU eine Besserung auftreten kann) aber da hat das Landratsamt (allerdings ein anderes als das, das bei mir zuständig ist) automatisch GdB 80, aG, B festgestellt. Deshalb war ich auch so baff, als mir gesagt wurde, das Merkzeichen muss extra mit beantragt werden. Ich bin auch gespannt
Hallo, also ich habe gerade mit der zuständigen Stelle gesprochen und der Mitarbeiter meinte, ich hätte alles richtig gemacht. Wenn es sich um einen Erstantrag handelt, wird der ärztliche Gutachter nicht nur den Grad der Behinderung feststellen sondern auch alle damit zusammenhängenden Merkzeichen vergeben. Deshalb besteht in diesem Formular auch nicht die Möglichkeit, Merkzeichen zu beantragen, weil das automatisch gemacht wird. Besteht bereits ein Schwerbehindertenausweis, sieht das natürlich anders aus. Sprich, alles gut, doch so wie ich bzw wir angenommen hatten. Viele Grüße Coccolina
Siehste... aber ich habe gerade vor ein paar Monaten die Verlängerung beantragt, auch OHNE das Merkzeichen extra mit anzugeben. Er ist ohne Veränderung MIT Merkzeichen verlängert worden, sogar bis 2025 ! ! !
Ich glaube, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Er meinte, wenn schon einer besteht und man einen Verschlechterungsantrag stellt, dann sollte man die dazugehörigen Merkzeichen mit beantragen. (da gibts dann zB bei uns auf dem Formular die Boxen zum ankreuzen der einzelnen Merkzeichen auch). Wir das mit der Verlängerung so ist, da kenn ich mich noch gar nicht aus, jetzt brauch ich den "Lappen" erst mal, lach!