Noch 2008 wurde eine Rabattierung seitens der Versandapotheken zugestimmt, dies wurde jetzt widerrufen. Der Bundesgerichtshof befand dies jetzt für unzulässig. Lediglich kleine Beigaben wie eine Packung Papiertaschentücher, maximal im Wert von 1 Euro, dürfen Apotheken ihren Kunden geben. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände AB-DA begrüte den Entscheid, während die Geschäftsführung der Europa Apotheke dies eher kritisiert, da so die Mithilfe der Patienten die Kosten der Medikamentenausgabe der Krankenassen zu minimieren nicht mehr gegeben sei. Es wird jetzt beim Europäischen Gerichtshof weiter geprüft. So lange gelten auch für die Versandapotheken wie Doc Morris z.B. die Festpreise. Kölner Stadtanzeiger / 24.08.2012 http://www.ksta.de/gesundheit/festpreise-fuer-medikamente-gelten-auch-fuer-eu-anbieter,15938564,16951562.html