Hallo Mimi, ich hab mich auch gefreut. Alles weitere warten wir ab, ob noch mehr dazukommt bei den Krankheiten, was ich nicht hoffe. Aber dann kann man immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Antrag auf Gleichstellung während des Widerspruchverfahrens gegen GdB20 ich habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 20. ich habe widerspruch eingelegt. Kann ich mit dem gdb20 und eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder muss ich das widerspruchsverfahren abwarten? über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen. vielen lieben dank, alles gute und bis bald Joe
Soweit mir bekannt ist, ist eine Gleichstellung erst ab einem GdB von 30 möglich (ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren). Alles Gute dir!
Vorläufige Gleichstellung Ich versuche ja eine Vorläufige Gleichstellung zu erreichen, solange über den Widerspruch beim Versorgungsamt noch nicht entschieden wurde. Was nutzt mir die Gleichstellung danach, wenn ein GdB 30 im Widerspruch zuerkannt wird und ich aber vorher gekündigt werde?
Hallo, Du hast ja im Moment keinerlei Behindertenstatus, da Du die 20%-ige Bewilligung angefochten hast und selbige damit nicht rechtskräftig ist. Ist also wie bei einem noch offenen Antrag. Und da hast Du tatsächlich auch keinen KÜndigungsschutz. Eve
Hallo.. hole diesen Beitrag mal wieder hervor. Habe auch nur 20 Gdb bewilligt bekommen. Haben bei mir das Sjögren-Syndrom zugrunde gelegt. Nicht aber die Gelenkveränderungen. Das finde ich komisch. Denn die Gelenkveränderungen sind ja gerade einschränkend, auch wenn man nicht weiß woher diese kommen, sind diese doch auch zu berücksichtigen. Formloser Widerspruch ist raus. Unterlagen, wie gutachterliche Stellungnahme lasse ich mir zusenden. Begründung werde ich mit dem Vdk zusammen schreiben. Hatte das hier schon jemand, dem die Gelenkveränderungen nicht anerkannt wurden?
die Krankheit alleine macht den GdB nicht her... Psychische Probleme diesbezüglich und Einschränkungen im Leben sind ausschlaggebender in der Bewertung als manche Krankheitsdiagnose. Habe ich damals alles durch - und als ich das Gutachten gelesen habe (musste ja hin vom Sozialgericht aus)
Hatte ich auch gedacht, dass die Einschränkungen ausschlaggebend sind. Aber als Begründung werden ja schließlich nur die Diagnosen angegeben.:vb_confused:
Huhu, leider habe ich auch nur 30%Gdb. Und auch einmal eine Verschlechterung beantragt, Die abgelehnt wurde. Meine setzen sich zusammen aus Psyche, Wirbelsäuenerkrankung. Letzteres ist völlig unsinnig. Weil dort steht nur das HWS Syndrom. Da ich dann Rheuma und Makuladegeneration anführte, wurde dieses mit 10% aufgenommen. Diese Prozentzahlen werden nicht berücksichtigen. Also es wird nicht addiert. Ich werde also noch mal einen Neuantrag stellen. Lupus steht als Einteilung unter Haut und bei rheumatischer Erkrankung. Und da ist die systemische Form wie SLE schwerwiegender. Hier ist mal der Link. http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
habe gerade letzte woche meinen bescheid mit 80 G und B bekommen. zusammensetzung aus psyche 70gdb EDS 30 knie 20 neurodermitis 20 asthma 20 schilddrüse und allergien je 10 beim eds hätte ich auch mit mehr gerechnet aber da das gesamt paket stimmt, ist es so o.k.
ja wohl.... das mit den Einschränkungen habe ich dann auch erst im Widerspruch deutlich gemacht---- beim Antrag bin ich da auch nicht so drauf eingegangen