wer kann mir sagen ,wieviel man bei einer teilerwerbs -oder vollerwerbsminderungsrente dazu verdient werden darf. ist es möglich einen saisonalen job von 2 monaten im jahr anzunehmen ,oder darf man das alles gar nicht ? lg. der delphin sollte natürlich in der überschrift und heißen. man links alles tippen ist echt blöd
Moin, viell. rufst Du mal beim SoV o.ä. an, die sind auf dem neuesten Stand. Ist glaube ich eine Änderung im Gespräch. LG von Juliane.
derzeit liegt die zuverdienstgrenze bei voller em-rente bei 400euronen im monat bzw im jahr das doppelte und max 3std am tag = 15 std die woche bei teil-em weiß ich nicht bescheid
Hi, Bei einer Teil EM wird das vorher erzielte Einkommen mit zur Berechnung herangezogen. Dazu müsstest du aber ein Upadte bekommen haben wenn du eine Rente eingereicht hast. Ich habe dies zwei Wochen nach Antragstellung in Händen gehabt. Bei mir wäre bei einer Teilrente ein Halbtagsjob möglich mit 4 Std am Tag. Bei einer Vollrente jedoch max. 3 Std am Tag, max. 400 Euro ( wird glaub ich auf 430 geändert) und max 2x im Jahr das doppelte erlaubt. Gruß Kuki *die immer noch wartet auf den Bescheid
hallo kukana ich warte auch immer noch auf meinen bescheid.meine anwältin rief mich an ,und meinte bei meinem gutachten sehe es gut für mich aus ,eine teilrente wäre mir sicher ,aber sie wollte noch was dazu schreiben ,denn sie ist der meinung mir stände eine volle ewr zu. ich glaube es erst , wenn ich es schwarz auf weiß vor mir liegen habe.denn dann müsste ich eine rückvergütung ab november 09 bekommen. ich möchte gern von mai-juli meine erdbeeren wieder verkaufen....schaun wir mal. drücke auch dir die daumen das der bescheid positiv ist. lg. der delphin
zuverdienst zur rente @delphin du bekommst die teilweise oder volle EMR (Erwerbsminderungsrente) ab tag der antragstellung. gut möglich, wenn noch andere leistungsträger gezahlt haben(krankengeld oder alg1,zum beispiel), dann einigen sich diese untereinander mit der drv, der verrechnung wegen. wenn das geklärt ist, bekommst du deine rente normal ausgezahlt (immer zum ende des monats) bei der teilweisen EMR-legt die DRV entsprechend deinem einkommen fest, wieviel du an Geld zuverdienen kannst. ebenso wird die zeit festgelegt (max. 4, oder 6 stunden etc.) zur arbeitszeit: volle EMR max 3 stunden am tag begründung: die arbeitsfähigkeit wurde auf unter 3 stunden am tag festgestellt. dann darfst du auch nicht mehr arbeiten! halbe EMR je nach festlegung: 3-6 stunden pro tag, nicht mehr als im bescheid festgelegt. begründung: wie oben. wichtig: eine doppelung der stunden an einem tag (auf 6 stunden) und dafür den nächsten tag frei das geht leider nicht. (das möchten eingie firmen gern-der effektivität wegen) würde auch bedeuten-man ist arbeitsfähig! es ist schwer einen arbeitgeber zu finden, der einen mal eben nur für "3" stunden einstellt das gesetz sagt das aber eindeutig aus. hier sollte man auf keinen fall seine "EMR" riskieren! das führt zum entzug der rentenleistung, rückforderung der bis dahin gezahlten renten, sowie ein strafverfahren. ggf. je nach schwere des verstosses, die sofortige einstufung auf volle erwerbstätigkeit und zur verfügungstellung auf dem arbeitsmarkt. kann man das nicht, bleibt nur der gang zum alg II sofern man dann anspruch hat. sauri
hallo sauri ich danke dir für die ausführliche erläuterung ,ich weiß nun bescheid , und ich werde das beherzigen , wenn es dann soweit wäre. ich wünsche allen einen schönen tag. bei uns regnet es..... lg. der delphin