Problem: Ich bin privat versichert und Beihilfe berechtigt....und ich habe keine Ahnung, wie ich eine Kur beantrage. Und wo finde ich eine passende Klinik? Kann mir jemand helfen? Liebe Grüße, Jana
Kurantrag Ja ganz einfach...bei Erwerbstätigkeit ist Kostenträger der Rentenversicherer. Antrag zuschicken lassen und ausfüllen, den 2. Teil macht dann der behandelnde Arzt, mit diesem sprechen. Vorraussetzung ist die Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. In der Regel kann man alle 4 Jahre eine Kur/Reha beantragen, bei chronischen Erkrankungen öfters - wenn dringende medizinische Gründe das erfordern. Die Krankenkasse kann eine ambulante Kur bewilligen (Antrag zuschicken lassen und wie oben), sie übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten der Behandlungen und zahlt (nicht alle) einen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung, wenn medizinisch notwendig. Wichtig ist, daß abulante Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft oder nicht tragfähig zur medizinischen Notwendigkeit einer solchen beantragten Behandlung sind. Im Antrag sollte "anklingen", daß bei Ablehnung unter Umständen nicht mit Verbesserung der gesundheitlichen Situation bzw. Erwerbsfähigkeit zu rechnen ist. Auch kann der behandelnde Arzt dann anmahnen dazu keine Verantwortung mehr zu übernehmen. Wegen der Einrichtung, ja kommt auf die Diagnose und erforderliche Bahndlung an? ...wenn mehr wissen willst, schick mir ne PN Gruß ausse Hauptstadt "merre"
Kurantrag ..ja ergänzend: bei Privatversicherten kommt es auf den Vertrag an. Dort müsste festgelegt sein, inwieweit eine Kostenübernahme möglich ist, bzw. welchen Teil der Gesamtkosten zuzahlungsmöglich sind. Der behandelnde Arzt atestiert dazu warum eine stationäre Heilmaßnahme/Kur notwendig ist. Die Kureinrichtungen/Kliniken haben in ihren Präsentationen/Internetseiten auch stehen mit welchen Kostenträgern Verträge bestehen. "merre"
@hallo zuerst müsste mal geklärt werden, was du beantragen möchtest. eine prohylaktische kur, zur beibehaltung deiner gesundheit oder aber eine rehamassnahme? nämlich zur widerherstellung deiner gesundheit? danach richtet sich dann der antrag . auch welche vorauss. erfüllt sein müssen, welche bedingungen, finanzierungen etc. -kur (prophylaktisch) oder reha(medizinisch) siehe link : http://www.beamten-informationen.de/information/beihilfe/kur_und_reha -beihilfe berechtigt http://www.beamten-informationen.de/information/beihilfe/antrag_auf_beihilfe du solltest also immer mit deinem beihilfeträger kontakt aufnehmen. die einzelheiten dazu sind mir leider nicht bekannt. liebe grüsse sauri