hallo euch allen war lange net mehr hier. und komme gleich mit großem hilfe ruf!!!!! wo fang ich an grübel denk..... also mein Mann ( der betroffene ) hat bis 31.3.2010 eine reintegrations maßnahme gemacht über die rentenkasse. zuvor also ende Februar war er beim Arbeitsamt um sich arbeitssuchent zu melden. am 24.3. hatt er einen beratungs termin auf dem arbeitsamt die ihn aus dem programm nahmen da mein mann nicht dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen würde. erklärung: er ist noch in seiner letzten Firma angestellt, noch nicht ausgesteuert von der Krankenkasse und somit ist das arbeitsamt nicht zuständig. die Krankenkasse ( warte auf rückruft ) sagt ebenfalls das sie nicht zuständig wären und verwiesen wieder aufs arbeitsamt. witzig also da war mein mann heut morgen und kam mit der aussage das das arbeitsamt sagt er müsse erst ausgesteuert sein von der krankenkasse selbst wenn er seinem Arbeitgeber kündigen würde weil er seine bissherige tätigkeit ja nicht mehr ausüben kann. so jetzt sitzen wir da und warten was die krankenkasse meint. das ist alles verwirrent! Prozente sind zum zweitenmal abgelehtn was die reumatologin selbst nicht nachvollziehen kann. ( trotz VDK ). viele sagen er soll doch renten beantragen ?! hätte das sinn??? er ist zwar aus der Reha als krank entlassen ( § 51 erwerbsvermindert ). kann net mehr länger als 2 std gehen und stehen darf net mehr der witterung ausgesetzt sein und schwere körperliche tätigkeit geht auch nicht mehr. zwei finger der linken hand sind taub und der linke arm schläft ständig ein. was meint ihr oder wer kann uns da helfen den jeder tag ohne hilfe ist ein tag ohne geld. ich danke mal im vorraus lg
Hallo und herzlich Willkommen auf R-O... helfen kann ich Dir nicht, nur leider weiterverweisen: Krank - ohne Rente Die haben dort ein ganz gutes Wissen und können Dir mit Sicherheit weiterhelfen. Gute Besserung und viel Glück wünsche ich Euch.
hallo, wenn dein mann noch angestellt bei seiner firma ist,muss er krankengeld bekommen.solange bis er ausgesteuert ist.das war bei mir ähnlich. da er als krank aus der reha entlassen wurde und weniger als 3std arbeitsfähig ist,hat er die besten vorraussetungen,die VOLLE erwerbsminderungsrente zu bekommen. (war bei mir auch so )das sind die wichtigsten beiden punkte. bis dahin kann man übergangsgeld beantragen,ich meine bei der krankenkasse . das arbeitsamt ist in dem fall nicht zuständig,höchsten für HARTZ IV. vielleicht,wenn er entlassen wird,dann müsste doch das arbeitsamt einspringen. gibt es bei euch einen sozialberater im arbeitsamt? manchmal gibt es auch einen bei der stadtverwaltung viele liebe grüsse wolkensturm :a_smil08::a_smil08::a_smil08::a_smil08::a_smil08:
danke das macht hoffnung! haben morgen termin bei der kk da mein mann ja eine krankmeldung vom arzt hat. mal sehen was dabei raus kommt?! lg