Steuern und GDB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Tennismieze, 9. Oktober 2008.

  1. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. Mai 2008
    Beiträge:
    380
    Ort:
    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    hallo Leute, also natürlich gibt es ab 30 % einen Freibetrag beim Finanzamt, ich hatte 40 % und mußte den Beamten erst den Gesetzestext vorlegen damit ich den Freibetrag bekam. Ich schick Ihn euch lasst mir etwas Zeit!!! bis morgen!!!
    Postmarie
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Den Freibetrag für die 30% dürfte Dir niemand verwehren dürfen. Die Gleichstellung sorgt dafür, daß Du als 50%er eingestuft wirst, wenn es um Entlassungen geht. Für alle anderen Fälle (Freibeträge usw.) bist und bleibst Du ein 30iger.
     
  3. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    178
    Ort:
    Bad Salzuflen
    Steuern u.GdB

    Hallo zusammen,
    Pat 1 hat vollkommen recht.Ich habe glaube ich vor einer Woche mal aus dem Schw.G. die ganze Sache mit dem Nachteilsausgleich dargestellt.


    LG Chaquinto
     
  4. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    So, ich habe noch mal den Bescheid vom Finanzamt hervorgekramt. Dort steht, daß ein Nachweis über den Grad der Behinderung vorgelegt werden muß.
    Ebenso wörtlich:"Beträgt der Grad der Behinderung weniger als 50% muß usätzlich wegen der Behinderung ein Anspruch auf Rente oder andere Bezüge bestehen oder die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt bzw. sie beruht auf einer typischen Berufskrankheit"
     
  5. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    27. August 2008
    Beiträge:
    129
    Hallo zusammen,
    genau das meinte ich, natürlich hat jemand mit 30% auch einen Anspruch auf den Freibetrag, dann aber nur mit den nun mehrmals o.g.Zusätzen. Eine Gleichstellung berechtigt nicht automatisch dazu, wenn "Zusätze" im Bewillungsbescheid fehlen. Hier werden irgendwie gerade 2 Geschichten durcheinander gewürfelt :a_smil08:
    Lieber Gruß
    Pat1
     
  6. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. Mai 2008
    Beiträge:
    380
    Ort:
    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    So habe ein bißchen gesucht und gefunden. Bitte
    Postmarie


    ps. erst Lexikon auf machen
     
    #26 16. Oktober 2008
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2008
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden