hallo zusammen, ich habe auf einer seite gelesen das der pauschbetrag vom finanzamt für das ganze jahr (volle höhe) gewährt wird, wenn die behinderung mind. ein tag im jahr vorgelegen hat !? ist es dann so wenn wie bei mir die feststellung am 28.11.2007 erteilt wurde das ich den gesamtem jahrespauschbetrag unter werbungskosten geltend machen kann ? zum thema GEZ befreiung habe ich nichts finden können, wo mann mit gdb 50 merkzeichen G eine befreiung bekommt. ist das so oder sollte man eine befreiung trotz allem versuchen ? mfg sony
Hallo Sony, das RF steht Dir erst ab 80 % zu und nur, wenn Du auf Dauer nicht mehr in der Lage bist, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Wenn das RF genehmigt wurde vom VA stellt man bei der GEZ den Antrag auf Befreiung und die Befreiung gilt ab dem Tag der Antragstellung bei der GEZ und geht nicht rückwirkend. Liebe Grüße Marion
RF-Befreiung hallo Sony und Marion, [FONT="]Den Antrag auf Befreiung der RF-Gebühren kann man schon parallel zum Antrag beim Versorgungsamt eingeschickt werden, dann gilt die Befreiung auch rückwirkend, sobald man die Zusage vom Versorgungsamt beglaubigt nachgeschickt hat.[/FONT] [FONT="]Man bekommt die Befreiung nicht unbedingt, wenn man die Kriterien dafür erfüllt:[/FONT] [FONT="]Ich erfülle diese Kriterien aber das Versorgungsamt war der Meinung, dass mir der Besuch öffentlicher Veranstaltungen trotzdem zuzumuten sei. Somit wurde das Merkzeichen RF nicht gegeben.[/FONT] [FONT="]RF – Rundfunkgebührenbefreiung[/FONT] [FONT="]Mit diesem Merkzeichen kann die Rundfunkgebührenbefreiung erteilt werden. [/FONT] [FONT="]Es wird vorausgesetzt, dass die Behinderung mindestens einen GdB von 80 ausmacht. Das ist gegeben bei [/FONT] [FONT="]behinderten Menschen mit Bewegungsstörungen (auch durch innere Leiden), die selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln öffentliche Veranstaltungen nicht besuchen können [/FONT] [FONT="]behinderten Menschen, die durch die Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend und störend wirken [/FONT] [FONT="]behinderten Menschen mit ansteckender Lungentuberkulose (nicht nur vorrübergehend ansteckend) [/FONT] [FONT="]geistig oder seelisch behinderten Personen, wenn die Befürchtung besteht, dass durch Unruhe, Sprechen oder das Verhalten durch die betreffende Person Veranstaltungen gestört werden können [/FONT] [FONT="]Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sein. Bei blinden oder wesentlich sehbehinderten (GdB mind. 60) Personen, sowie bei gehörlosen Personen und bei Personen mit einer hochgradigen Hörbehinderung (GdB mind. 50), wird das Merkzeichen auch ohne die vorgenannten[FONT="]Vorraussetzungen gegeben. [/FONT] [/FONT]
Hallo Sony, da weiß ich nichts genaues drüber. Aber wenn Du es genau wissen willst, ruf einfach beim Finanzamt an, die geben Dir darüber auch telefonische Auskunft. .
Hallo Sony, den Pauschbetrag mußt du nicht eintragen. Du gibst ja in der entsprechenden Zeile deinen GdB und evtl. Merkzeichen an und fügst eine Kopie der Feststellung bei, der Pauschbetrag wird dir dann automatisch angerechnet. Viele Grüße Kira
Hallo Sony, zu der Frage mit der Rundfunkbefreiung: Diese kannst du auch beantragen bei zu geringem Einkommen. Hier der genaue Link von der GEZ: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html Dort kannst du auch den Antrag als pdf runterladen. Bei dem Pauschbetrag muß ich passen, wenn ich was gefunden habe melde ich mich lg tammi