hallo liebe ro`ler, habe letzte woche meinen bescheid von versorgungsamt bekommen. festgestellt wurde ein gdb von 30. heute habe ich widerspruch eingelegt. würdet ihr trotz eingereichtem widerspruch die gleichstellung bei der agentur für arbeit beantragen oder würdet ihr das widerspruchsverfahren abwarten? können mir daraus nachteile entstehen, wenn ich beide verfahren gleichzeitig betreibe? über eine antwort oder eure erfahrungen würde ich mich freuen. vielen lieben dank, alles gute und bis bald brini
Hallo Brini, Frage doch mal den netten Herrn von der Schwerbehindertenvertretung, den ich dir schon mal empfohlen habe. Der kann dir da bestimmt helfen. LG
Hallo, ich habe beides gleichzeitig "betrieben", Gleichstellung von 40 mit 50 GdB hatte sich in ein paar Wochen erledigt (dank meiner Personalvertretung), Widerspruch bis hin zur Klage hat 3 Jahre gedauert, kurz vor dem Gericht wurde mir dann ein VErgleich angeboten, habe jetzt 50 % unbefristet. Gruß Kröti
Hallo Brini die Gleichstellung ist für Deine Arbeitsstelle wichtig, also beides gleichzeitig veranlassen. Habe letztes Jahr auch nach Widerspruch dann Anerkennung der Gdb von 50 vor dem Sozialgericht erreicht. Liebe Grüße aus Berlin
Antrag auf Gleichstellung während des Widerspruchverfahrens gegen GdB20 Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings bisher nur GdB20 zuerkannt. Gegen den Bescheid vom Versorgungsamt habe ich Widerspruch eingelegt. Kann ich mit dem GdB 20 und dem Widerspruch die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit während des Widerspruchverfahrens gegen GdB20 beantragen oder muss ich das Ergebnis des Widerspruchsverfahren abwarten? Danke für eine Antwort oder eure Erfahrungen Joe
Hallo, die Gleichstellung kann man erst ab einem GdB 30 beantragen, ich denke ein Widerspruch gegen GdB 20 reicht da nicht. Viele Grüße Kröti