Rezeptgebührbefreiung bei 2%iger Erreichung vom Jahreseinkommen!

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von sun1233, 31. Dezember 2007.

  1. Petra16

    Petra16 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    578
    hallo zusammen!
    finde eure diskussion grad sehr spannend.... hat mich angeregt auch mal ins steuerbuch zu sehen; da ich auch nicht wusste, dass man den gdb steuerlich absetzen kann.
    dazu auch gleich meine frage: ich hab einen gdb von 50 und bin noch bei meiner mutter (gkk) mitverischert, weil ich noch studiere. im steuerbuch steht (bei freibetrag für kinder mit gdb mind. 50, ohne pflegeeld), dass für die genannte gruppe der freibetrag 262 euro/ monat (!!) beträgt UND das auch erhöhte familienbeihilfe zusteht (die ich/ wir auch bekommen). was ich nicht dran verstehe.... das ist doch echt viel geld, und ich kann nichts dazu finden, wann/ wer diesen freibetrag bekommt. bekommt ihr den freibetrag immer, unabhängig vom gehalt?
    vll. könnt ihr mir ja helfen.
    und zur jahreswende, wünsch ich euch allen alles gute und vor allem gesundheit!
    lg petra
     
  2. Trixi

    Trixi (vor)laut

    Registriert seit:
    25. Februar 2004
    Beiträge:
    642
    Ort:
    Wien
    Hallo Petra,

    also den Freibetrag bekommt man sobald man ein Einkommen hat, also unabhängig davon, wie hoch das Gehalt ist. -> in deinem Fall eben das Gehalt deiner Mutter.

    Das mit "echt viel Geld" relativiert sich ja irgendwie, weil es beim Freibetrag ja darum geht, dass das versteuerbare Bruttogehalt um diesen Betrag (also EUR 262,00*12) verringert. Dieses verringerte Gehalt dient dann als Basis zur Lohnsteuerberrechnung.

    ... aber auf jeden Fall ALLES absetzen - schenkt dem Fiskus kein Geld :D

    lg
     
  3. sun1233

    sun1233 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. November 2004
    Beiträge:
    188
    Ort:
    Tirol
    Hallo!

    Ich habe mich jetzt wirklich dahinter geklemmt beim Ausgleich.

    Ich habe mir auch ein Steuerbuch vom Finanzamt schicken lassen.

    @ lilly, das mit den Medikamentengebühren bzw kosten, geht bei mir einfahc. Ich habe einen Hausarzt mit Hausapotheke. also hole ich mir beinahe alles bei ihm, ausser ich brauch was dringend und er hat es nicht lagernd. Sonst bekommt er es auch am nächsten Tag. Der kann mir dann am Ende des Jahres genau auflisten wieviel ich für Medis bezahlt habe und wieviel Rezeptgebühren für Medis. Das waren bei ihm allein letztes Jahr 530 Euro oder so.

    Ich finde es aber auch schrecklich, das bei dieser 2 % Klausel nur die Rezeptgebühren berücksichtigt werden. Wenn ich mir denke das die Hälte alles Medis waren die ich selbst zahlen musste,weil sie unter der Rezeptgebühr waren. Wie Novalgin 1,45 Euro. Die Kur, Krankenhaus, sämtliche Zuzalungen bei Therapie, muss das ganze Jahr Physio machen und und das sieht alles keiner.

    also so bringt das wirklich nicht vielen was.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden