Möchte erst einmal Hallo sagen, bin neu hier. Zwei Fragen möchte ich stellen, vielleicht antwortet mir jemand. 1. Ist die Arthrose eine Rheumaerkrankung? 2. Meine Frau bekam wegen der starken Schmerzen im Knie (Arthrose)von ihrem Arzt Synvisc empfohlen und auch in das Knie in drei Sitzungen gespritzt, leider ohne Erfolg. Nun weigert sich die Postbeamtenkrankenkasse, die recht hohen Kosten zu erstatten, obwohl ich eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit beigefügt hatte. In dem Beitrag in "rheuma-online" über Synvisc schreibt der Verfasser, dass er keinen Patienten kennen würde, bei dem die Kosten von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel nicht übernommen würden. Das würde ja nach meiner Erfahrung so nicht stimmen. Weiß jemand Näheres darüber? Dank im Voraus. eskaba
Hallo eskaba Guten Tag, in der Spalte Krankheitsbilder wird "Rheuma" - das eigentlich nur ein Oberbegriff ist, sehr gut erklärt. Zu dem anderen kann ich leider nur berichten dass "meine" KK, die AOK, dieses Mittel NICHT bezahlt hat - zumindest nicht bei mir. Ein Bekannter hat es selbst bezahlt und spritzen lassen. Es hat nur kurze Zeit geholfen. Um ein neues KG sind wir beide nicht herumgekommen Viel Glück, ich bin gespannt auf andere Antworten LG Mupfel
Hallo eskaba, zunächst einmal ein herzliches WILLKOMMEN hier bei RO. zu Deiner 1. Frage: ja - Arthrose gehört zum sog. rheumatischen Formenkreis. Dieser umfaßt z.Zt. ca. 420 verschiedene Krankheiten. Tja, das ist ne Menge, aber Tendenz steigend. Als ich die Diagnose PsA (Psoriasis Arthritis) 1992 bekam, sprach man von 200 verschiedenen Krankheiten im rheumatischen Formenkreis. Zu unterscheiden ist aber (ganz gravierend) das sich unter dem Oberbegriff Arthrose der sog. Gelenkverschleiß verbirgt, während die Arthritis eine Zerstörung der Gelenke aufgrund einer Entzündung (-itis lat.) ist. so - und zu Deiner 2. Frage wäre wichtig zu wissen, ob Deine Frau beihilfeberechtigt ist, oder nur bei der PostbeamtenKK versichert ist. Ist sie beihifeberechtigt und hat die Beihilfe gezahlt, würde ich mit dem Behilfebescheid sofort bei der KK in Einspruch bzw. Widerspruch gehen. Ist sie "nur" bei der KK versichert, ebenfalls Widerspruch einlegen und eine Begründung f.d. Ablehnung anfordern. LG und viel Erfolg wünscht der
Hallo Eskaba, herzlich Willkommen hier bei uns auf R-O... Ein paar Antworten hast Du ja schon bekommen.... Soweit ich weiß, darf in ein Gelenk nur ganz wenige Male im Jahr gespritzt werden... - ich hoffe, dass sich Lilly noch meldet.... - sie darin sehr bewandert... Viele Grüße Colana