Hallo allerseits... ich wollte mal bitte etwas erfahren... ich kriege eine volle EM-Rente ergänzend dazu Grundsicherung... nun will ich mir einen meinem Gesundheitszustand angepassten nebenjob suchen sofern dies meine Gesundheit zulassen wird... lt. Rentenbescheid ist ein Hinzuverdienst von bis 350 € zulässig... da stehen irgendwelche Viertelberechnungswerte des Hinzuverdienstes aus denen ich nicht ganz schlau werde...??!! ist es nun richtig das man bis 350 € hinzuverdienen kann??? und wie ist das falls ich einen job finde... muss ich das dem Rententräger mitteilen oder dem Grundsicherungsamt oder beiden oder gar keinem??? ich warte auf eure Antworten... ist mir sehr wichtig... ganz lieben Dank und noch einen schönen Abend wünsche ich euch... Havin...
Hallo Havin Ich bekomme auch Eu Rente. Soviel ich weis darfst du nur 350,-Euro dazuverdienen. Du kannst auch im Internet unter"Erwerbsminderungsrente"schauen. Ob man dies dem Rentenamt mitteilen muss??? Für mich ist dies z.Zt keine überlegung.Bin froh das ich lebe!! Alles Liebe Kiki2
hinzuverdienst Hallo Havin, einen Hinzuverdienst mußt du auf jedem Fall angeben,er darf bestimmte Arbeitszeiten und eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Genaue Auskunft über die Bestimmungen kann dir der Rententräger geben, b.z.w.die verschiedenen Sozialverbände. gruss martina
Hallo, ich an deiner Stelle würde beiden Leistungsträgern mitteilen, wie viel hinzu verdient wird. Auch wenn die Rente wohl nicht gekürzt wird, wird das zusätzliche Einkommen bei der Grundsicherung unter Anrechnung eines Arbeitsfreibetrages sicherlich angerechnet. Gruß Chipsy
Hi, du darfst ohne Abzüge 350,- Euro hinzuverdienen. Die Viertelabstriche teilen sich so auf: Verdienst zw. 350,01 - 611,- Euro -> Von deiner gesamten Rente bekommst du nur noch 3/4 (1/4 wird also abgezogen) Verdienst zw. 611,01 - 811,- Euro -> Von deiner gesamten Rente bekommst du nur noch 1/2 (1/2 wird also abgezogen) Verdienst zw. 811,01 - 1.011,- Euro -> Von deiner gesamten Rente bekommst du nur noch 1/4 (3/4 wird also abgezogen) Verdienst ab 1.011,01 Euro -> Von deiner gesamten Rente bekommst du nichts mehr! Deine Verdienstgrenzen musst du aber deinem Bescheid entnehmen, die hängen von deiner Gesamtrente ab. Die Werte oben habe ich nur eingesetzt zum besseren Verständnis. Du musst unbedingt beiden Stellen Bescheid geben, ansonsten bekommst du derbe Geldstrafen (müssten so um die 1.000,- Euro liegen PRO Stelle)! Hoffe dir hilft das weiter. Bis dann Biglia