hallo zusammen, ich habe ein großes problem: die vorausgesetzten 60 monate pflichtbeitragszeiten innerhalb der letzten 5 jahre für eine erwerbsminderungsrente habe ich laut rentenauskunft nicht erfüllt. mir fehlen 27 monate. bei www.rententips.de habe ich nachgelesen: "Die allgemeine Wartezeit ist auch vorzeitig erfüllt, wenn eine volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Berufsausbildung eingetreten ist. Allerdings müssen dann in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 12 Pflichtbeiträge gezahlt worden sein." mein diplom habe ich im februar 2004 gemacht, dann ab oktober 2004 bis oktober 2005 gearbeitet. würde diese sonderregelung auf mich zutreffen??? kann mir denn jemand mit tips helfen? bin ganz schön verzweifelt, bin gerade mal 29 jahre alt und nun 1 1/2 jahre erkrankt und nicht arbeitsfähig. was mache ich denn nun? rentenantrag zurückziehen? dann müsste ich, um bei arbeitsunfähigkeit weiter alg1 beziehen zu können, mich gesundschreiben lassen und mich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen. was mache ich denn nun? rutsche ich in die sozialhilfe? bitte helft mir, ich weiss nicht mehr weiter... hat jemand ähnliche erfahrungen? gibts noch andere möglichkeiten? grüße ausm schwobaländle von patti
hallo patti, es tut mir leid, das du dich mit so einem problem herumschlagen mußt. aber da sind die regelungen leider ziemlich hart und die zeitliche begrenzung muss wohl eingehalten werden. ich würde dir raten, mit deinem ganzen packen voller probleme zu einem rentenberater zu gehen und dich zu informieren, wie es für dich weitergehen kann. diese beratung muss dir gewährt werden und ist auch kostenfrei .... wird auch, so wie ich denke und hier oft schon gelesen habe, unbürokratisch gemacht. hat dir deine krankenkasse noch nichts gesagt? ... auch die sind doch wohl angehalten, sich um ihr krankes mitglied zu kümmern. wie akut ist dein problem denn? ... hhm ja ich denke die beste anlaufstelle ist der rentenberater bei der rentenkasse. ich drücke dir die daumen, das für dich ein weg gefunden wird ....
liebe patti, tut mir leid, dass du solche probs hast! ich füge diesen link für dich ein, vielleicht findest du dort noch weitergehende hilfe online. alles gute, marie Vortrag Rente / vom Rheumatag in Köln 2006
Hallo patti, die vorzeitige Wartezeiterfüllung könnte bei dir schon zutreffen, du musst nur schauen, wann deine Erwerbsminderung eingetreten ist, und ob du in den 2 Jahren davor 12 Pflichtbeiträge im Versicherungsverlauf hast. Der maßgebliche Zeitpunkt ist nicht unbedingt das Datum der Antragsstellung, sondern der von der Rentenversicherung festgestellte Zeitpunkt, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist (also auch wenn der Rentenantrag erst später gestellt wird). Manchmal kann man sich darüber natürlich auch streiten... LG Sonja