Hallo, es gib eine gute Nachricht, mein Antrag auf Verschlimmerung meiner Behinderung beim Versorgungsamt ist genemigt worden. Ich komme jetzt in den Besitz eines Ausweises mit 100 % . Leider haben sie das Mekzeichen aG abgelehnt, ich weiss noch nicht ob ich dagegen widerspruch einlegen soll.
hallo majon, erstmal herzlichen glückwunsch zu den 100% und willkommen im 100ter club. auch mir wurde bisher immer wieder das aG abgelehnt, widersprüche haben bisher auch nix gebracht -leider- nun habe ich nach meinem 2 Schlaganfall wieder einen verschlimmerungsantrag gestellt, diesesmal hab ich von meinen ärzten ein attest beigefügt das ich auf grund meines rheumas und der problematik des erneuten schlaganfalls nicht mehr im stande bin 100 meter am stück zu laufen. ich hab auf ein blatt geschrieben welche einschränkungen ich habe und darum gebeten meine akte auf den neuen stand zu bringen nun warte ich wie sie diesesmal entscheiden, aber ich habe mir vorgenommen diesesmal nicht klein beizugeben sondern um das aG zu kämpfen, denn ich habe wirklich große probleme wie du für dich entscheidest weiß ich nicht, aber ich wünsche dir für dein vorhaben alles gute und viel glück lieben gruß elke
Hallo Majon, Das Merkzeichen (aG) wird so einfach nicht vergeben, dazu müstest du nachweisen dass du überwiegend im Rollstuhl sitzen must oder dauern im Krankenbett liegst. Ist dies nicht der Fall, wird das Merkzeichen (G) eingetragen. Mit dem Merkzeichen (G) kannst du dann im Jahr für 60,00 € Bus und Bahn fahren, ein Beiblatt muss hierfür beantragt werden. Wenn du ein Auto hast, dann wird dir auf Antrag beim Finanzamt die Hälfte der KFZ Steuer erlassen, hierzu ist auch ein Beiblatt beim Versorgungsamt zu beantragen und beim Finanzamt vorzulegen. Klaus
Hi, hier noch einmal der Hinweis auf die Parkerleichterung (in NRW zu bekommen ab 70% und "G" und einem Attest vom Arzt, dass die Gehstrecke unter 100m beträgt). Damit ist mir schon erheblich geholfen . Die Richtlinien fürs "aG" sind schwer zu erfüllen... Viele Grüße Jürgen
Die von Jürgen angesprochene Parkerleichterung habe ich heute erhalten. Diese berechtigt nicht auf einem Behindertenparkplatz zu parken - außerdem ist sie nicht in allen Bundesländern gültig. Aber wie ja schon gesagt wurde ist hierfür ein "G" zwingend erforderlich. Wie hast Du denn die Beantragung des "G" begründet - hat Dein Arzt auch angegeben, dass Deine "Gehstrecke" erheblich eingeschränkt ist??? Wenn nein, dann besorge Dir doch noch ein entsprechendes Attest - möglichst von einem einschlägigen Facharzt, dass zählt deutlich mehr als eine entsprechende Bescheinigung Deines Hausarztes.