ÄRZTEZEITUNG11.09.2006 <----klick mich Bericht in der Ärztezeitung ***Krankenkassen müssen die Kosten für nicht zugelassene Behandlungen übernehmen, wenn diese von Ärzten empfohlen werden und dem Patienten massive Behinderungen drohen Beschluß des Sozialgerichts Frankfurt, Az.: S 21 KR 444/06 ER*** Ich glaube, das ist ein Aktenzeichen, das wir uns merken sollten.
ich kam jetzt einen moment ins schleudern und dachte, ups, das haben wir doch längst....aber das was ich meinte ist die übernahme der kosten von nicht zugelassenen therapien bei lebensbedrohlichen erkrankungen. wenn jetzt obiges auch noch übernommen werden muss, ist das auf jeden fall ein pluspunkt für uns. danke für die info, lieben gruss marie
Ich hoffe du kannst ein bisschen damit weiterkommen, zumindest kannst du jetzt den Hinweis auf das Aktenzeichen geben. Gruss Kuki
super Kuki, Du bist ein Schatz! Das ist genau der Hinweis der fehlte, um den Widerspruch zu begründen. Küsschen Kira