Alles rund um das Thema Schwerbehinderung

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von liebelein, 27. Juni 2005.

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  1. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    NRW bei Dortmund
    ..

    danke dir claudiaC für den link.

    werde ihn in die liste mit aufnehmen.

    schönen gruß

    liebelein
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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  3. pittibiest

    pittibiest beliebtes Studienobjekt

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  4. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Lloret de Mar
    Hallo liebelein,

    für den einen oder anderen Auswanderer hier mag auch das spanische Recht von Interesse sein.
    Auf meiner Website habe ich schon sehr viele Informationen über die spanische Sozialversicherung und auch meine Krankengeschichte, in der ich von meinem Kampf um die Erwerbsunfähigkeit berichte, online gestellt. Wenn du möchtest, bau die Links nach Ansicht doch auch in deine Sammlung ein.

    http://spanienshop.net/SeguridadSocial.html
    http://spanienshop.net/KrankenhausSpanien.html

    Wenn jemand Interesse hat, mehr wissen möchte, oder wem Informationen fehlen, der kann sich auch gerne hier, per PN oder über mein Antwortformular an mich wenden. Meine Hilfe erfolgt uneigennützig und ist vollkommen gratis, solange es sich um reine Onlinehilfe handelt.

    Viele liebe Grüsse aus Lloret de Mar

    Uwe
     
  5. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Hallo ihr Lieben, ich muss gestehen ich habe das mit der Schwerbehinderung und der Wertmarke noch nicht verstanden.

    Ich habe gestern eine neue Bestätigung der Schwerbehinderung erhalten, es sind jetzt 70 Prozent und G. Unbefristet.

    Wenn ich eine Wertmarke kaufe dann kann ich im Nahverkehr unentgeltlich fahren, das hab e ich begriffen :) Aber was ist wenn ich den Nahverkehrsbereich verlasse. Bei uns beträgt der Nahverkehr 50 Kilometer. Und wenn ich nun meinet wegen mit dem Zug nach Dresden fahre zu meinem FA in der Uniklinik. Wie läuft das dannab? :confused:

    Danke für eventuelle Antworten

    LG Mupfeline
     
  6. Pneumokokke

    Pneumokokke Mitglied

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    Berlin
    Mit dem Regionalzug kannst du in ganz Deutschland unabhängig von 50-km-Nahbereich fahren.
    Viele Freunde von mir fahren mit dem Regionalzug von Berlin anch Hamburg oder Hannover mit der Wertmarke.
    Ich selber konnte mit meiner Wertmarke sogar in Stuttgart kostenlos fahren (ich wohne in Berlin), habe allerdings vorher gefragt, ob ich was zahlen müsse und meinen Ausweis vorgezeigt. Sie (Busfahrer/Schaffner) sagen alle dasselbe: dass man kostenlos mit der Wertmarke fahren kann.
    Im Zweifelsfall immer nachfragen und den Ausweis gleich vorzeigen.

    Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!?
     
  7. Kiara

    Kiara seit Mai 2004 Diagnose cP

    Registriert seit:
    3. September 2004
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    176
    Hallo Ihr! Guten Morgen!

    Ich habe eine Schwerbehinderung von 70 %. 10 % fällt davon auf das Rheuma. Viel zu wenig, zumindest damals bei der Einstufung. Aber ich habe um die 70 % schon so gekämpft, das für mehr die Kraft nicht mehr reichte und ich habe den Prozentsatz für das Rheuma so hingenommen.

    Muss ich jetzt damit rechnen, daß die mir die 10 % auch noch wegnehmen in einer Remission?

    Kennt sich jemand aus? Wenn man doch eh immer Schmerzen in einer Remission haben kann und so eine Krankheit jederzeit wieder ausbrechen kann?
     
  8. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Hallo Kiara,

    wieso meinst Du, daß auf Dein Rheuma nur 10 % entfallen?
    Sind Deine 70 % befristet?

    Bei der Berechnung der % werden die einzelnen Prozentangaben der verschiedenen Erkrankungen nicht aufaddiert.

    Ursula
     
  9. Kiara

    Kiara seit Mai 2004 Diagnose cP

    Registriert seit:
    3. September 2004
    Beiträge:
    176
    Nein, das weiß ich aus dem Verlauf des Schweb-Verfahrens. Die 60 % habe ich für eine gänzlich andere Erkrankung.

    Die 70 sind befristet.

    Da ich in einer Remission bin, ich es für mich interessant, ob die mir dann die 10 % streichen. Obwohl ja immer mal Beschwerden auftauchen.
     
  10. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. September 2008
    Beiträge:
    217
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Das hat mit dem Verlauf nichts zu tun.

    Wenn Du z.B. für eine andere Erkrankung bereits 60 % hattest und die rheumatische Erkrankung kam dazu, dann kannst Du nicht zwangsläufig die Differenz fürs Rheuma nehmen.

    Ein anderes Beispiel:
    Mein Mann ist beidseitig mittel- bis schwergradig Schwerhörig. Ergibt laut Tabelle 50 % mit Hörgerätversorgung.
    Außerdem hat er eine angeborene Wirbelsäulenverkrümmung mit schwerwiegenden Einschränkungen. Ergab lt. Arzt und Tabelle 30 %.

    Sein Erstantrag wurde mit 50 % beschieden. Dies ist auch durchaus in Ordnung.

    Dein Rheuma ist durch Medikamente in Remission. Die Schwerhörigkeit meines Mannes durch Hörgeräte "ausgeglichen".
    Beide Krankheiten sind aber nach wie vor vorhanden.

    Eine Behinderung ist eine mit einem gleichaltrigen "Gesunden" verglichene Einschränkung. Normale altergemäße Degenerationen und Einschränkungen zählen nicht oder nur geringfügig.

    Es besteht also kein Grund zur Sorge, daß Dein in Remission befindliches Rheuma zu einer Zurückstufung führt.

    Ursula
     
  11. Kiara

    Kiara seit Mai 2004 Diagnose cP

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    Ich habe es aus dem Verlauf des Schweb-Verfahrens (Akteneinsicht). 60 % für die eine Erkrankung und 10 % fürs Rheuma, ich kann auch nichts dafür. Es stand da so drin.
     
  12. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Lloret de Mar
    Hallo Leute,

    habe heute die Benachrichtigung bekommen, das man meine Rente zur vollen Erwerbsminderung bis zum 31.10.2010 bewilligt hat.
    Sehe ich das richtig, das die volle Erwerbsminderung der früheren 100%igen Erwerbsunfähigkeit gleichkommt?
    Muss ich bei Ablauf 2010 selber einen Antrag auf Weiterzahlung stellen, oder kommt die Rentenversicherung von sich aus auf mich zu?

    Gruss
    Uwe
     
  13. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Unterfranken
    Ich habs noch nicht gemacht, aber soweit ich weiß, muss man rechtzeitig den Antrag auf Weiterbewilligung einreichen. Sonst fängt alles von vorne an.
     
  14. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

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    Lloret de Mar
    Hi Meggie,

    und wie lange vor Ablauf der Antrag eingereicht werden musst, weist du wohl auch nicht, oder?
    Aber kann ja auch in Berlin anrufen.

    LG
    Uwe
     
  15. Kiara

    Kiara seit Mai 2004 Diagnose cP

    Registriert seit:
    3. September 2004
    Beiträge:
    176
    wenn mich nicht alles täuscht, wären 3 bis 4 Monate angebracht.
     
  16. Lloreter

    Lloreter Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Dezember 2008
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    61
    Ort:
    Lloret de Mar
    Besten Dank

    LG
    Uwe
     
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