hallo ihr lieben, bin am sonntag abend bei schneeglätte mit meinem auto einem hund ausgewichen und dabei im graben gelandet. habe aber vorher noch ein tempo schild ausgegraben. mir ist außer dem schock nichts passiert. nur jetzt muß ich mir anhören, ich hätte den hund einfach überfahren müssen, weil dann die versicherung den schaden bezahlt. ich kann aber nicht einfach auf ein tier losfahren. würde gern eure meinung hören. liebe grüße daggi
Laut Versicherungsrecht hättest Du den Hund überfahren müssen.Aber davon ab ich hätte das selbe gemacht wie Du.Ein Tier ist in meinen Augen auch ein Mensch.
daggi, ich habe zwar von den versicherungstechnischen dingen keine ahnung, hätte aber genau so gehandelt wie du. gruß eli
Hallo Daggi, wahrscheinlich wäre ich automatisch dem Tier ausgewichen, ohne zu überlegen, was das evtl. für Folgen haben könnte. Man kann doch nicht etwas, egal auch wenn es ein Tier ist, einfach überfahren. Und außerdem wäre ich als Hundebesitzer jedem Autofahrer dankbar, der für meinen Hund ausweicht. Liebe Grüße Grandma
Versicherungsgesetz: Das Ausweichen auf einer öffentlichen Strasse wegen eines Hindernisses, egal ob es lebend oder anorganisch ist, darf nur dann ausgeführt werden, wenn es ohne Fremdgefährdung machbar ist. Ein hieraus entstehender Sachschaden KANN BEIM HALTER DES TIERES z.B. geltend gemacht werden. Bei Wildschaden muss die Polizei gerufen werden. Bist du Mitglied beim ADAC, dann melde dort den Fall. Alles Gute und daggi, ICH BREMSE IMMER, weil mir ein Leben weitaus mehr Wert ist, als meine Blechschüssel. Allerdings nie dabei vergessen, DU darfst dich und andere damit nicht in Gefahr bringen - das ist es dann wiederum doch nicht Wert. Freue mich, daß dir nichts geschehen ist. Grüssle Uschi
Hallo Daggi! Kann meiner "Vorrednerin" nur recht geben. Bin zwar aus Österreich, aber auch bei uns ist es so, das der Halter des Hundes u. U. zu Schadensersatz verpflichtet werden KANN. Natürlich ist dies sicher ein Streitfall, da wäre es gut, wenn Du Zeugen hättest. Aber wie schon vorher erwähnt, ich würde mich auch erkundigen, wie das mit dem Hundebesitzer aussieht. Bei uns in Österreich ist es eben auch aus solchen Gründen VERPFLICHTEND, dass man als Hundebesitzer das Tier Haftpflicht versichertist. Abgesehen davon - ich hätte diesen Wauwi auch nicht überfahren....... liebe Grüße aus Österreich
Hallo daggi, zu allererst: Ich hätte genauso gehandelt wie Du! Da wir selbst Hundehalter sind (inkl. Hundehaftpflichtversicherung), weiß ich, dass in diesem Fall der Hundehalter verantwortlich ist. Falls Du diesen nicht kennst, versuche Zeugen des Vorfalls ausfindig zu machen. Deine eigene Versicherung hat mit dem Schaden in der Tat nichts zu tun. Liebes Tröstgrüßle von Monsti
Liebe daggi! Habe genauso , im Herbst gehandelt, wie Du. Hund sprang mir vor´s Auto und ich riss das Lenkrad nach links. Gott sei Dank, war die linke Spur frei, habe darauf im Moment überhaupt nicht geachtet. Habe , den Hund, trotz- dem etwas mit dem Scheinwerfer gestreift. Hauptsache er war unverletzt!! Für das neue Glas, kam die Haftpflicht- Versicherung, des Hundes auf. Liebe Grüße Matzi
Einem Nachbarn von uns ist im Sommer ein Hund vor's Fahrrad gelaufen. Der Nachbar ist gestürzt, hatte Rippenbrüche und das Fahrrad war kaputt. Die Versicherung der Hundebesitzer musste Schmerzensgeld und Reparaturkosten bezahlen, weil der Hund nicht angeleint war. Ich glaube, wenn du den Hundebesitzer ausfindig machen kannst, hast du gute Chancen, denn Hunde dürfen meines Wissens nicht frei rumlaufen. (Icch überlege gerade, wie's bei Katzen ist.) Viel Glück, Barbara
deutsches recht... Ich kann da leider nur Uschi zustimmen, außer: "Während meiner Fahrt von...nach...bemerkte ich plötzlich vor mir eine Bewegung auf der Fahrbahn, welche mich veranlaßte auszuweichen. Dadurch rutschte ich in den Straßengraben und drückte ein Verkehrzzeichen aus der Erdbefestigung. Erst danach erkannte ich, daß sich ein Hund aus dem Fahrbahnbereich entfernte. Im Unterbewußtsein habe ich wohl die Bewegung einem Menschen/ Fußgänger zugeordnet. Ich hatte noch keine vergleichende Erfahrung betreffs dieser Verkehrssituation gemacht und handelte im guten Glauben Schaden von einer sich auf der Fahrbahn befindlichen Person abwenden zu müssen, der entstandene Schaden war nur Sachschaden am Auto und einem Verkehrsschild." Es gibt ähnlich gelagerte Präzidensfälle, wo die Versicherungen zahlen mußten, da im Verkehrsrecht von Fahrlässigem Verhalten ausgegangen wird, so daß solche unbewußten Reaktionen vom Sinn her nicht nachteilig gegen den Fahrzeugführer ausgelegt werden dürfen. Hier zählt der Vorsatz lieber einen materiellen Schaden in Kauf zu nehmen nicht so, daß man andererseits diesen durch das Überfahren eines Tieres verhindern muß. Problematisch wird das erst, wenn diese Warnschilder wegen Wildwechsel gestanden hätten. Es ist also davon auszugehen, daß die Wahrscheinlichkeit "die Bewegung ist die eines Tieres" genauso groß sein kann , wie "es ist die eines Menschen." Bei plötzlichen, mehr unbewußten Reaktionen spielt dabei die Größe des Objektes keine so bedeutende Rolle, weil die wahrgenommene Bewegung die Reaktion auslöst und nicht erst die genaue Sicht und Abwägung , wen das die Bewegung verursachte Objekt wirklich darstellt. Man kann davon ausgehen, daß dann die Zeit sich zu entscheiden zu lange sein kann, um Schlimmeres zu verhindern. Ach würde das als Rechtsanwalt/verdreher Spaß machen..... Gruß "merre"
Mein Pech danke erst einmal für eure doch aufmunternden worte. leider ist der hund noch nicht erwischt worden, obwohl er von mehreren autofahrern gemeldet wurde. die polizei hat mir versprochen am ball zu bleiben. hat sich auch schon beim örtlichen tierheim erkundigt, auch da war der Hund schon bekannt. nur sie haben ihn nicht. nochmals danke eure daggi
hätte genauso gehandelt wie du liebe daggi.....und kann den anderen nur zustimmen. allerdings wüßte ich nicht,ob ich in solch einer lage dazu imstande wäre die übersicht zu haben über "schade ich mir oder anderen oder sonstwas"..... dafür ginge einfach alles zu schnell.... aber trotzdem ist es richtig so.... drück dir die daumen, das ihr den hundebesitzer findet..... liebi