hallo ihr lieben, ich bin überglücklich! morgen habe ich ein vorstellungsgespräch für einen Job als Kinderbetreuerin. da geht es um zwei kinder im alter von 4 und 6 jahren, für die täglich in der zeit von 14.45 - 17.45 uhr eine betreuung bei denen zu hause gesucht wird. Da es mir ja nun gesundheitlich endlich besser geht und ich auch endlich mal wieder etwas tun möchte, auch um meine rente aufzubessern, traue ich mir das durchaus zu. war auch ganz ehrlich und habe der frau vom familienservice am telefon gesagt, daß ich zur zeit berentet bin. wenn ich das sonst gesagt habe, oder es irgendwie zur sprache kam, hatte sich das thema für denjenigen immer gleich erledigt, es wollte mir bisher niemand eine chance geben. jetzt habe ich hier einen fragebogen, den ich vorab ausfüllen und dort hinfaxen muß. dort wird auch gefragt, ob man einen schwerbehindertenausweiß und wenn ja wieviel % und welche art von behinderung hat. muß ich das umgedingt angeben, bin ich dazu verpflichtet? liebe grüße und drückt mir bitte ganz fest die daumen für das vorstellungsgespräch morgen, Speedy
Hejo, hi liebe Speedy und erstmal ein gutes, besseres und gesünderes Neues Jahr. Also, ich habe den GdB von 60% wegen meiner Hüftoperation !! Das habe ich immer angegeben und dazugeschrieben, warum und das es keine Behinderung arbeitstechnisch darstellt. Frage: hast du GdB wegen Rheuma und wie hoch ? Sofern es unter den Prozenten ist, die dem AG Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. mehr Urlaub, weniger Arbeitszeit, eingeschränktes Kündigungsrecht etc., brauchst du es nicht, weil es dann eben nur für dich eine steuerliche Vorteilslage ist. Unter 80% geht eh nix wirklich; lass dir den Kopf net vollsagen. Erst ab 80% hast du wirlich Probleme bei der Arbeitssuche, es sei denn, man weist daraufhin, daß Schwerbehinderte bevorzugt werden. Ausserdem ist ein GdB ja meist zeitlich begrenzt, damit auch widerrufbar. Toi toi toi für den Job und alles Gute. Pumpkin
eine Chance Hallo Speedy Erst mal freue ich mich für dich, das du eine Chance zur Vorstellung bekommen hast. Zu deinen Frage, ob du das angeben mußt, kann ich dir leider nichts sagen. Nur, wenn sie dich trotz zeitlicher Berentung zu einem Vorstellungstermin einladen, würde ich es angeben. Es scheint bei dem Familienservice wohl keine Einschränkungen im Bezug auf Behinderte zu geben. Da sie ja schon von dir erfahren haben, dass du zeitliche berentet bist, wäre es wahrscheinlich merkwürdig, wenn du dann die Behinderung nicht angeben würdest. Man muß ja schon was haben, wenn man berentet wurde. Schränkt deine Behinderung dich denn so ein, dass du diese Stelle nicht ausüben kannst? Ich schätze mal nicht, sonst würdest du dir das doch nicht zutrauen. Sei ehrlich, sonst kann man dich, wenn man doch dahinter kommt, vielleicht fristlos kündigen. Vielleicht haben die anderen aber einen besseren Tip. Ich würde es zumindest machen. LG Babsy
hallo Speedy ein vertrauensvolles arbeitsverhältnis sollte auf ehrlichkeit beruhen .... oder: lügen haben kurze beine babsy trifft "den nagel auf den kopf". bei 3 stunden täglicher arbeitszeit weis ich aber nicht genau, was die rentenkasse dazu sagt. (könnte es ein, das du unter 15h die woche bleiben mußt??? *mitdenschulternzuck* dort mußt du die beschäftigung dann unbedingt angeben. wünsche dir alles gute und maximale erfolge für den job ps: lass dich von den rackern nicht an den marterpfahl binden
grüss dich, auf meinem bescheid ist damals gestanden, dass ich den behinderungsgrad bei arbeitssuche angeben muss. ich habe 50 - unbefristet. wünsche dir alles gute!