Moin, kennt sich jemand in Sachen Kündigung und Weihnachtsgeld aus? Meinem Mann wurde zum 31.12.2003 aufgrund Arbeitsmangel gekündigt. Heute kam eine Vereinbarung zum 13. Monatseinkommen, wonach der Arbeitgeber den Mindestbetrag von 780 Euro zwar zahlt, aber in zwei Raten, im November und im April nächsten Jahres. Dieses ist vom Tarifvertrag her zulässig, habe ich eben nachgesehen. Allerdings ist Carsten ja im April dort gar nicht mehr beschäftigt und normalerweise müssen doch zum Beschäftigungsende alle Ansprüche vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Trifft das jetzt auch auf das Weihnachtsgeld zu und ist in diesem Fall ein Verteilen des Betrages überhaupt rechtlich zulässig? Oder wisst ihr eine Stelle, wo man sich in so einer Angelegenheit Rat holen kann? (Carsten war im Tiefbau tätig und ist nicht in der Gewerkschaft). Fragende Grüsse von einer etwas ratlosen Nixe
hallo nixe, also als ich noch arbeitete (1999) war das so geregelt das wenn man zum 31.3. des folge jahres kündigte das man dann das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. aber in eurem fall würde ich sagen, wenn es im tarifvertrag steht das ihm die 780 euro mindestbetrag zustehen, stehen sie ihm auch dann zu wenn der arbeitgeber ihm zum 31.12. kündigt, es ist ja in dem fall nicht das verschulden des arbeitnehmers. ich habe meine schwester mal gefragt (sie ist ein chefin der lohnbuchhaltung in ein großen unternehmen) und sie meint auch das er es bekommen müsste, allerdings solltet ihr mit seinem vertrag sowie dem tarifvertag einen anwalt mit arbeitsrecht kenntnissen nochmal genau befragen, da es auch dort wie immer klausseln gibt. aber vielleicht haben wir hier ja auch einen experten der dir genauer auskunft geben kann. ich drücke dir/euch die daumen das ihr das geld noch bekommt ansonsten noch alles gute gruß elke
Arbeitsrecht Hallo Nixe Ja also erstmal: Auf die Zahlung einer Sonderzuwendung besteht weder kraft Gesetz, Gewohnheitsrecht, noch aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch; für sie muss deshalb stets eine besondere Rechtsgrundlage vorhanden sein. Der Anspruch kann aus - einem Tarifvertrag; - einer Betriebsvereinbarung; - einer Gesamtzusage; - dem Gleichbehandlungsgrundsatz; - dem Einzelarbeitsvertrag oder - einer betrieblichen Übung folgen. Eine Vereinbarung als 13. Monatsgehalt bezieht sich auf Leistungen, die im abgelaufenden Jahr erbracht wurden. Also hat Dein Mann Anspruch auf die Zahlung, dieser besteht laut Bundesgerichtshof sogar anteilig wenn vor Ablauf des Jahres der Arbeitsvertrag endet (ist ja bei Euch nicht der Fall). Jetzt wäre wichtig, ob Dein Mann wieder eingestellt wird und die Kündigung nur zeitweise besteht,wie in der Baubranche üblich und oft wegen Auftragsmangel über Winter praktiziert. Grundsätzlich würde ich empfehlen, dem Betrieb ein Schreiben mit Bitte um Rückantwort zu schicken und wegen der Zahlungsmodalitäten anzufragen, da der bestätigte Anspruch sich ja auf das abgelaufene Jahr bezieht und abgegolten werden muß. So ungefähr: Sehr geehrte Damen und Herren Betreffs der Mittteilung zur Zahlung eines 13. Monatseinkommen möchte ich anspruchsgemäß bitten mir mitzuteilen, wie die Zahlungsmodalitäten betreffs meiner Person vorgesehen sind. Die Frage ergibt sich aus der Kündigung meines Arbeitsverhältnisses durch Ihren Betrieb , (wegen Auftragsmangel). Auch benötige ich eine verläßliche Aussage wegen Verdienstangaben beim Arbeitsamt. Ich bitte um baldige Rückantwort MfG..............................................
Hallo Nixe, hier habe ich eine recht umfassende interessante Seite zu Eurem Thema gefunden : http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm vielleicht hilft sie Euch ein wenig. Hoffentlich bekommt Dein Mann dann bald wieder einen Job. Ich wünsche Euch alles Gute.
Bei mir ist es ähnlich. Die Firma hat unseren Bereich zum 31.12.03 dicht gemacht. Mir stehen noch eine Sonderzahlung von über 4000 Euro zu, und ausserdem kabbeln sich Firma, KK und BFA wer die Zeiten bezahlen soll, die ich aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit letztes Jahr von der Firma nicht bezahlt bekommen hab. Alles das mindert das Arbeitslosengeld, denn das Arbeitsamt zieht in seine Berechnungen nur den Teil ein, der zum 31.12. abgerechnet ist. Das heisst ich versuche meine Ex-Firma im Moment dazu zu bewegen, mir bis Ende Januar alles zu bezahlen und die Bescheinigung für das Arbeitsamt entsprechend auszufüllen. Sonst geht es auch, zusammen mit dem Rest, vor Gericht. Klage ist ja eh schon anhängig.