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Was passiert, wenn es unter der Therapie mit Arava trotz entsprechender Vorsichtsmaßnahmen zu einer Schwangerschaft gekommen ist?
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Nach den Ergebnissen der Tierversuche besteht unter einer Arava-Therapie ein erhöhtes Risiko für Mißbildungen beim Fetus. Möglicherweise läßt sich dieses Risiko durch das sofortige Absetzen der Arava- Therapie und die unmittelbare Durchführung einer Auswaschmaßnahme verringern. Da sich das Restrisiko derzeit nicht abschätzen läßt, ist grundsätzlich die medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftabbruch (Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen) gegeben. Autor: Priv. Doz. Dr. med H. E. Langer |
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