Hallo! Viele von Euch kennen meine Geschichte ja schon. Ich habe mir ende März das Bein gebrochen und wurde 6 Wochen danach zur Reha geschickt. Dasselbe Bein habe ich mir nun vor zwei Wochen nochmals oberhalb des alten Marknagels gebrochen und die Klinik hat wieder für eine Reha nach 6 Wochen plädiert und sie auch über den Sozialdienst mit der Reha-Klinik vereinbart. Bisher habe ich aber noch keine Rückmeldung - weder von der Reha-Klinik, noch von der Rentenversicherung, die das ja bezahlen müsste. Könnte es sein, dass die Rentenversicherung in einem solchen Fall Schwierigkeiten macht? Wer hat hier Erfahrungen? Julia123
Hey, Im Rahmen einer AHB kannst du direkt nach einer OP in die Reha. Wenn jetzt aber 6 Wochen dazwischen sind, zählt es glaube ich als "normale" Reha die du evtl. nicht genehmigt bekommst. Warum war so lange Zeit zwischen OP und Reha? Gruß Kuki http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Anschlussheilbehandlung-17.html ...Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehamaßnahme, die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation erfolgt und zur Weiterbehandlung erforderlich ist. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt. Sie dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen, eine Verlängerung ist möglich, wenn Arzt oder Klinik die Verlängerung medizinisch-therapeutisch begründen.... http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Medizinische-Rehabilitation-264.html ...Die Medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Rehabilitation. Sie umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind und vorwiegend die Durchführung medizinischer Leistungen erfordern. Medizinische Reha wird ambulant oder stationär erbracht, ambulant hat Vorrang. Zwischen 2 Maßnahmen müssen in der Regel 4 Jahre Wartezeit liegen....
...... zwischen OP und Reha liegt so viel Zeit, weil ich das Bein derzeit nicht belasten darf und laut Arzt eine reha zu einem früheren Zeitpunkt keinen Sinn machen würde. Julia123
so. nach einem Gespräch mit der Krankenkasse bin ich jetzt um Einiges schlauer. Es handelt sich bei mir um eine Anschlussheilbehandlung, die im Ausnahmefall nach ärztlichem Ermessen auch später erst beginnen kann und zwar erst dann, wenn der Patient als rehafähig eingestuft wird. Dies scheint bei mir zu sein. Die Dame von der Krankenkasse meinte jedenfalls, dass ich mir wegen der Kostenübernahme nach dieser schweren OP keine Gedanken machen solle. Julia123
Das ist doch ok, Ausnahmeregelungen gibts ja immer. Nur hätten sie dir das vielleicht eher mitteilen sollen. Viel Erfolg, Gruß Kuki
@Julia123 ich wollte dir gute besserung wünschen... ...ist ja echt doof, zweimal das gleiche bein gebrochen... erhol dich gut! lg britta