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Therapiemonitoring -Untersuchung der Wirksamkeit-Bei jeder langwirksamen antirheumatischen Therapie sollte in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Wirksamkeit der Behandlung mit den Medikamenten erfolgen. Diese Wirksamkeitsüberprüfung sollte optimalerweise von einem internistischen Rheumatologen vorgenommen werden, der zur Wirksamkeitsbeurteilung beispielsweise u.a. folgende Kriterien heranzieht:
In der Rheumatologie gilt die systemische Krankheitsaktivität als kontrolliert, wenn folgende Werte erreicht sind:
In klinischen Studien wird üblicherweise die sogenannte ACR-20-Response, ACR-50-Response und ACR-70-Response, sogar die ACR-90-Response bestimmt oder eine Veränderung im DAS gemessen (Disease Activity Score = Messinstrument zur Beurteilung der Krankheitsaktivität). Insbesondere der DAS wird auch in der täglichen rheumatologischen Routine eingesetzt. Früher war man dabei mit teilweisen Verbesserungen schon zufrieden („partielle Remission“). Ein wesentliches Merkmal der modernen Rheumatologie zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist ihr wachsender Anspruch, nicht mehr nur die Krankheit zu bremsen, sondern sie zu stoppen und im optimalen Fall auch langfristig kontrollieren zu wollen. Das therapeutische Ziel in der Rheumatologie heißt damit komplette Remission, d.h. das Fehlen von Symptomen, Krankheitszeichen und Entzündungswerten im Blut. Leider gelingt es noch nicht bei allen Patienten, dieses Ziel zu erreichen, als Vorgabe sollte es aber schon heute Maßstab des Handelns und der therapeutischen Entscheidungen sein. Autor: Priv. Doz. Dr. med H. E. Langer |
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