Arbeitgeber hat keine Geduld...

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Biggi, 22. Januar 2002.

  1. Biggi

    Biggi Guest

    Hallöchen!

    Ich habe seit 1995 cp.Verlief eigentlich bis März 2001 ganz gut.
    Ab diesem Tag aber hatte ich nur noch schmerzen.War zweimal in diesem Jahr 2001 wegen cp krank.Ich drängelde mir das Cortison und die Schmerzmittel in hohen Dosen rein, das ich ja meine Arbeit noch ausüben kann. Es hielt auch immer ganz gut an, bis der Körper sich meldet. Und das tat er am 1.12.2001.Konnte nicht mehr laufen, hatte schmerzen die kaum zu ertragen waren. Und was ist das Ende vom Lied?Bin schon seit dem krank.
    Die 8 Woche fängt nun an und mein Arbeitgeber drängelt,schreibt mir einen Brief ich solle mich melden , ob ich die Arbeit noch machen könnte, da ich ja Probleme mit meinen Händen hätte.(Aussage der Mitarbeiter)Das ist ja unmöglich.
    Wenn es nur die Hände wären.Ich bin nun 8 Jahre in dieser Firma,habe immer meine Arbeit gemacht.Ich war vor dem Jahre wo es mir echt nicht gut ging, fast nie krank.Habe 8 Monate Mobbing mit diesem Chef hinter mir. Ich habe es durch gehalten, mich nicht unterkriecken lassen.Und jetzt will er mich so oder so los werden? Ich weiß nur diese Antwort nicht,auf seine Frage.
    Ich kann doch niemals im vorraus sagen,wie es später aus sieht.Ich arbeite als Kassiererin und am Liefertag Palletten weise Ware einräumen.Und das dreimal in der Woch 11,5 Std,natürlich die Pausen abgerechnet.War schon mal einer von euch in so einer Lage? Was antwortet man am besten , um seinen Job nicht unbedingt zu verlieren? Für die Rente bin ich wohl noch etwas zu jung.Bitte gebt mir ein paar Tips.

    Biggi
     
  2. ekieh

    ekieh Guest

    Hallo Biggi

    Das Verhalten von deinem Chef finde ich total bescheiden.

    Wenns nicht geht, gehts nicht.
    Vielleicht solltest du mit Ihm persöhnlich einmal reden und ihm deine CP mal erklären.Damit er weiß das es nicht immer so schlimm ist wie zur Zeit.
    Wenn er doch noch " Mensch" ist kommt er evtl. zur Einsicht und sieht das du nicht " blau" machst sondern wirklich krank bist.
    Ich wünsch Dir erstmal recht gute Besserung und schmerzfreie Tage
    Viel Glück mit deinem Chef

    Heike
     
  3. Mike

    Mike Guest

    Hallo!
    Bekommst Du nicht schon Geld von der Krankenkasse? Normal ja schon nach 6 Wochen, wie schon gesagt wurde. Sonst würde ich mal bei der Krankenkasse oder LVA nachfragen was man da machen kann/sollte. Dann dürfte eigentlich nix mehr schief gehen, hoffe ich.
    Eigentlich darf Dein Chef Dich ja nicht kündigen wenn Du krank bist.

    Mike
     
  4. Nutella

    Nutella Guest

    Hallo biggi,

    ich kann dir nur den rat geben wie heike.
    aber ich hab in der hinsicht eine schlechte erfahrung gemacht.
    habe es sogar bei meinem einstellungsgespräch gesagt. die chefin meinte kein problem. und nach dem dieProbezeit vorbei war. hat sie mich nur runtergemacht. ich wär zu faul. usw....

    du kannst aber auch mit deinem chef reden und evtl. die arbeitszeit anderst einteilen lassen, mit weniger stunden am tag.



    aber biggi probiers aber du kannst auch ne notlüge erfinden, das du ne sehnenscheidenentzündung hast. und gerne wieder arbeiten kommen willst.

    aber du wirst schon das richtige tun

    kopf hoch

    natascha
     
  5. Biggi

    Biggi Guest

    ups........was ist ein GdB???? Eintrag von Nofre.

    Sorry,ich weiß es nicht.

    Danke euch allen

    Biggi
     
  6. ekieh

    ekieh Guest

    Ein GdB heißt Grad der Behinderung.D,H. du beantragst beim Versorgungsamt einen Schwerbehinderten Ausweis.
    Den Antrag kannst du alleine oder mit Hilf deines Arztes ausfüllen.
    Wenn dann der GdB mindestens 30% beträgt,kannst du dich vom Arbeitsamt mit einem 50% gleichstellen lassen. Das bedeutet du hast besseren Kündigungsschutz und dein Arbeitsplatz muß deiner gesundheitlichen Einschränkung gegenüber gerecht werden.

    Ab 50% bekommst du sogar mehr Urlaub zugesprochen ( 6Tg).

    Wenn du auch gehbehindert bist dann beantrage auch gleich ein G mit. Denn dann kannst du entweder öffentliche Vrkehrsmittel kostenlos nutzen oder beim eigenen PKW geringere ( oder keine , weiß nicht genau ) Steuern zahlen.
    Bei einigen Versicherungen bekommst du evtl. auch noch Rabatt.

    Versuch lohnt sich immer.

    Wird der Antrag beim erstenmal abgelehnt oder du bist mit den % nicht zufrieden, dann leg wiederspruch ein.

    Viele Grüße

    Heike
     
  7. Werner

    Werner Guest

    Hallo Biggi,
    vielleicht solltest Du dir die gleiche Frage, wie Dein Chef stellen. Kannst Du die Arbeit in dieser Weise noch ausführen und willst Du das überhaupt ?
    Wenn ja, dann sprich mit Deinem Chef und sage ihm das. Gehe aber nicht zur Arbeit, wenn Du nicht sicher bist, ob Du nicht in der nächsten Zeit wieder auf der Nase liegst. Dann mache lieber vorher noch jede Menge Anwendungen oder besser noch, versuche kurzfristig in eine Rheumaklinik zu kommen. Danach hast Du mit Sicherheit wieder 1 Jahr Ruhe, bzw. kannst Deine Arbeit ordentlich ausführen.
    Wenn Du meinst, die Arbeit kannst Du in absehbarer Zeit nicht wie gewünscht oder gefordert ausführen, dann sprich auch mit Deinem Chef und frage ihn, ob Du nicht vielleicht von den Packarbeiten befreit werden kannst, weil Du ja (mit einem Lächeln) viel besser an der Kasse bist.
    Eventuell hat er ja auch einen anderen Job in der Buchhaltung oder so.
    Auf jeden Fall solltest Du bei ihm keinen Zweifel daran lassen, dass Du wieder total fit in die Firma kommst, wenn auch mit der Einschränkung körperlicher Arbeit.
    Wenn Dein guter Wille da ist und Du auch sonst keinen Anlass zur Beanstandung gibst, hat dein Chef keinen Grund zur Entlassung.
    Es gibt ja auch mal andere Leute, die schwanger werden oder mal einen Unfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit haben.
    Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten.
    Wenn er nichts handfestes hat, kann Dir sein Geschwätz eigentlich egal sein. Auf keinen Fall darfst Du selbst etwas unternehmen.
    Wenn er Dich loswerden will, muß er Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten oder Dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
    Beim Aufhebungsvertrag ist eine Abfindung fällig. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen erfogt, was ein Arzt bestätigen muß, wird die Abfindung nicht an eventuelles Arbeitslosengeld angerechnet.
    Bei einer fristgerechten Kündigung kann er nur Arbeitsmangel angeben und darf dann allerdings niemanden für Dich einstellen. Und das kann man ja leicht überprüfen.
    Aber wie gesagt, ich würde auf das Geschwätz nichts geben und auch keine negativen Aussagen treffen. Wenn Du etwas schriftlich von ihm hast, kannst Du immer noch reagieren. Das einzige ist eben, dass Du die schwere Heberei sein lassen mußt. Das ist auch für Deinen Krankheitsverlauf besser, da Du bei cP mit Deinen Kräften in Zukunft haushalten mußt.

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen

    Viele Grüße

    Werner
     
  8. Justy

    Justy Guest

    Hi Biggi,

    also soweit ich weiß darf dich dein Arbeitgeber nicht so einfach kündigen, noch weniger weil du ja schon 8 Jahre dort arbeitest.
    Mein Tipp für dich:
    du brauchst ein Verband o.ä. der hinter dir steht, der dich berät und Tipps gibt falls zu Streutigkeiten kommen würde.
    Dafür müsstest du aber Mitglied in so einem z.B. Berufsverband werden oder die Gewerkschaft kann es auch sein, dort habe ich aufjeden Fall gute Erfahrungen gemacht und wurde auch immer gut beraten, falls ich Fragen hatte.
    Und Notfalls haben z.B. Berufsverbände auch immer eine Rechtsberatung, also ein Anwalt.
    Vom Einzelhandelberufsverband habe ich leider kein Link, aber dafür von der Gewerkschaft: www.verdi.de
    Der Monatsbeitrag für die Mitgliedschaft wird nach Gehalt berechnet.
    Ja, sonst klar wäre die nächste Überlegung % zu beantragen wg. Schwerbehinderung beim VdK. www.VdK.de

    Aber alles der Reihe nach empfehle ich dir und du brauchst erstmal ein rechlichen Schutz von der Kündigung her.
    Falls du noch Fragen hast kannst du mich gerne anmailen oder wir schnacken im Chat.

    Gruß Justy
     
  9. Jessica

    Jessica Guest

    Hallo Biggi,

    insbesondere zu Ekiehs Beitrag will ich nur kurz sagen, dass es mit einem Schwerbehindertenausweis vielleicht doch nicht so gut ist, wie man denkt, da man seine Schwerbehinderteneigenschaft bei Vorstellungsgesprächen für einen neuen Job (falls Du Dich doch nach was anderem umsehen willst) nicht verschweigen darf. Tut man es doch kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wieder auflösen und man steht evtl. schlechter als am Anfang.

    Das war`s, ich wünsche Dir noch viel Glück mit Deinem Arbeitgeber,

    Jessica
     
  10. nofre

    nofre Guest

    Hallo Biggi,

    da bin ich mir jetzt nicht so sicher, Jessica, ob man das ungefragt bei einer Einstellung mitteilen muss, ich glaube, eher nicht. Hier gibt es mehr Informationen dazu (habe im Moment keine Zeit zu lesen):

    http://www.rheuma-liga.de/home/rubrik2.htm

    Dein Arbeitgeber darf Dir, wenn er betriebliche Gründe dazu hat, auch kündigen, wenn Du krankgeschrieben bist !

    Alles Gute !
     
  11. Gabriele

    Gabriele Guest

    hallo biggi,
    ich kann mich der meinung von werner nur anschließen: kannst und willst du überhaupt so weitermachen (11,5 std. usw.). es ist ja gerade für cp-kranke typisch, immer 150% ebeb/arbeiten zu wollen/meinen zu müssen. was die aussagen bzgl. eines "menschlichen" chefs betrifft: er muß und wird auf die dauer nur daran interessiert sein, daß die arbeit läuft (einen dank wird es für deine Arbeit nicht geben) - und du biggi mußt einzig und alleine sehen, daß du deine krankheit "in den griff" bekommst und du dich nicht aus falscher rücksichtnahme kaputt machst. informiere dich unbedingt über eine umschulung (arbeitsamt, die leiten dann alles weitere ein).
    nimm mir meine drastischen worte bitte nicht übel. also, komm aus deiner "opferrolle" und gehe in die "tätigende" position - denke mal über deine einstellung zu deiner krankheit und zu dir nach!du hast RECHTE - nicht nur dein chef!!!!
     
  12. Jessica

    Jessica Guest

    Hallo,

    mit meinem Hinweis wollte ich gar nicht sagen, dass man eine Schwerbehinderteneigenschaft ungefragt nennen muß, aber man darf nicht lügen, wenn man danach gefragt wird (anders als z.B. bei einer Schwangerschaft oder Kinderwunsch etc.).

    Ciao Jessica
     
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