Haushaltshilfe auch für Berufstätige??

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von phoebe, 12. Dezember 2003.

  1. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    Beiträge:
    1.266
    Ort:
    Düsseldorf-Heerdt
    aber gerade dann..

    steht dir eine Haushälterin zu...
    wenn nämlich deine Tochter unter 12 Jahre alt ist.
    Wenn sie über 12 Jahre alt ist dann nur noch in
    Ausnahmefällen.
    (ich habe dich richtig verstanden das die Haushälterin
    für die Zeit die du krankgeschrieben bist kommen soll??)
    LG
     
  2. Babette

    Babette Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    25
    Hallo Unimaus,

    normalerweise zahlt die Krankenkasse nur wie im vorherigen Beitrag schon erwähnt, wenn ein Kind im Haushalt dabei lebt, das unter zwölf Jahren ist. Wenn Du nicht berufstätig bist, bekommst Du für acht Stunden eine Haushaltshilfe. Bist Du Teilzeitbeschäftigt z. B. fünf Stunden pro Tag zahlt sie höchstens drei Stunden. Bist Du voll berufstätig zahlt sie nichts.

    Die Argumentation der Kasse ist folgende, sie zahlt dir jemand, der das Kind betreut und versorgt. In der Zeit, in der Du normalerweise arbeitest, ist Dein Kind versorgt. Arbeitest Du voll, ist es angeblich voll versorgt und damit steht Dir auch keine Hilfe zu.

    Tja, so läuft es zumindest bei den meisten Kassen. Ich finde es ganz schön ungerecht, denn schließlich ist das Kind das Leidtragende.

    Aber am Besten erkundigst Du Dich bei Deiner Kasse.

    Alles Gute

    Babette
     
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