Krankenfahrten, bezahlt von KK?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Samira, 7. Dezember 2003.

  1. Samira

    Samira Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juli 2003
    Beiträge:
    1.214
    Ort:
    Westerwald
    Hallo,
    ich muß euch schon wieder was fragen, weil ich mich mit dem Thema überhaupt nicht auskenne,
    wie ist das mit Krankenfahrten, wenn man selber nicht fahren kann, aber dringend zu einem Arzt oder einer Behandlung muß, übernimmt sowas die Krankenkasse überhaupt noch und wenn ja, was muß ich tun?
    Ich habe ganz kurzfristig einen Termin bekommen und kann im Moment überhaupt nicht selber fahren und bei meinem Mann ist vor Weihnachten mit Urlaub nichts mehr zu machen.
    Öffentliche Verkehrsmittel kann ich auch vergessen.


    Noch was, kann man einen Rollstuhl vorrübergehend irgendwo ausleihen, weiß jemand wo ich da fragen könnte.

    Gruß
    Samira
     
  2. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    242
    Ort:
    Hannover
    Hallo Samira,

    wie die Regelung mit den Krankenfahrten dieses Jahr noch geregelt ist, wenn man keine Zuzahlungsbefreiung hat, weiß ich nicht. Nächstes Jahr muss man wohl alles selber zahlen.

    Aber zum Rollstuhl kann ich Dir Auskunft geben, da ich selbst gerade einen ausleihen musste. Es ist eigentlich ziemlich einfach. Du gehst zu Deinem Hausarzt oder Rheumatologen und läßt Dir auf einem Rezept einen Rollstuhl leihweise aufschreiben. Einige Krankenkassen haben selber welche, die sie verleihen, bei meiner KK (die TKK) war das aber nicht so. Da gehst Du einfach zum nächsten Sanitätshaus und leihst Dir einen. Achte aber darauf, dass es möglichst ein leichter Rollstuhl ist, damit Du nicht solche Schwierigkeiten hast, ihn im Auto zu transportieren. Du kannst auch einfach das Sanhaus anrufen, die bringen den Rollstuhl dann nach Hause und holen ihn da auch wieder ab. Einfacher geht es nicht. Kosten tut Dich das Ganze, wenn Du ein Rezept hast, nicht einen Pfennig (oder Cent ;) )

    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
    Gruß Kathrin
     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    5.781
    Ort:
    NRW bei Dortmund
    oh je...................

    hallo liebe samira*knuddel*,

    also das mit den krankenfahrten weiß ich nicht genau. aber noch scheint die kk das zu bezahlen, aber du brauchst, glaube ich ein attest. frag doch dazu am bestem mal deine kk.

    aber einen rolli hab ich mir auch schonmal ausgeliehen.

    fast jedes sanitätshaus kann dir sowas ausleihen entweder gegen gebühr oder aber du bekommst ein attest und kannst ihn dann ohne kosten leihen für unbestimmte dauer. so war es jedenfalls bei mir.

    frag morgen am besten mal deine kk.

    tut mir leid für dich, das es dir so schlecht geht.

    schick dir mal nen sanften knuddler und hoffe, das es dir recht bald wieder besser geht.

    herzlichst

    liebi:)
     

    Anhänge:

  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.068
    Ort:
    überall
    Fahrtkostenerstattung

    HALLÖLE;

    also, meine Eltern sind im Rollstuhl - diese können zu jedem Arztbesuch einen Rollstuhlfahrdienst in Anspruch nehmen und mit einem Verordnungsrezept des Arztes und einer der KK vorgelegten Begründung der Notwendigkeit dann die Kosten in Rechnung stellen - sie sind allerdings privat und müssen alles vorzahlen.

    Als ich mit meiner Hüft-TEP entlassen wurde, kam ich per Krankenwagen sitzend heim - das zahlte die KK voll. Alle anderen Besuche musste ich dann mit DM 20,00 !! selbst mitbezahlen, den Rest zahlte die KK.

    DRK verlangt für eine Abholung, in einem Kreisgebiet, € 45,90 !

    Wenn dein Arzt der vertretbaren Ansicht ist, daß du nur mit einem Begleit-Transport zu einem Arztbesuch gehen kannst, dieser Arztbesuch nicht zuhause stattfinden kann, muss er dir einen Transportschein ausstellen und darin auch die Begründung - aber den Selbstkostenanteil von € ??? musst du immer zahlen !

    Ausnahme: Sozialhilfe-Empfänger ! Zuzahlungsbefreit von allem !

    Rollstuhl, ja das ist ok, den bekommst du jeder Zeit auf Anordnung und Verschreibung als unterstützenden Hilfsmittel kostenfrei, wie Krücken etc. auch.

    Alles Gute und informier dich gut.

    MfG

    Pupkin
     
  5. sito

    sito wölfin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    378
    Ort:
    Bayern
    hallo,

    uschi hat vollkommen recht.

    also wenn ich nicht fahren kann, dann ruf ich vorher meinen doc. an und frage ob er mir einen fahrtenschein ausstellen kann. dann ist der schon fertig bis ich ankomme und der taxifahrer kann diesen dann gelich mitnehmen. wenn du nicht befreit bist, musst du den eigenanteil selbst bezahlen. klär es vorher ab, bei mir ist das immer kein problem.

    lg sito
     
  6. Samira

    Samira Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juli 2003
    Beiträge:
    1.214
    Ort:
    Westerwald
    Hallo,

    vielen Dank, für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.


    liebe Grüße
    Samira
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden