Neues im Rentenfall

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Molly, 3. Dezember 2003.

  1. Molly

    Molly Guest

    Hallo,alle zusammen.

    Möchte mich für die doch recht positiven Antworten bedanken.

    Ihr habt schon Recht ,das man nicht so schnell aufgeben soll.

    Gesagt ,getan. Habe den VDK angerufen um einen Termin bei der

    Rechtsschutzstelle zu bekommen. Dort war man von meinem Anliegen

    wohl nicht so Begeistert!!!! Die gute Dame am Telefon meinte es wäre

    knapp, da man ab 18.12. in den Weihnachtsferien sei und in der 2. Woche

    im Januar wieder Tätig sei. Ich erklärte ,in einer langsam aufkochenden Wut,

    der Dame das meine Frist am 4.1.04 abgelaufen sei. Darauf hin meinte sie müsse ich

    ja wohl kommen. Unfreundlicher ging es nicht.

    Nein habe ich mir gedacht,ich rufe meine Versicherung an und frage ob ich

    mit meiner Rechtsschutzversicherung voll abgedeckt bin.Und siehe da,auch

    wenn ich den Prozess gegen die BfA verliere bezahlt die Rechtsschutz Kosten u.

    Anwalt. Ich habe mir vor 1 Jahr vom VDK einreden lassen das ich nur den

    Rechtsanwalt bezahlt bekäme. Nun bin ich eines besseren belehrt worden.

    Hätte ich gleich dahin angerufen vieleicht wäre mir vieles erspart geblieben.

    Habe nun am 15.12 einen Termin bei einem Anwalt für Sozialrecht.

    1 Schritt nach dem Schock gestern getan. Lass wieder von mir hören

    wenn ich dort war. Nochmals Danke für Eure Tipps.

    Grüße Molly:confused:
     
  2. Bernie

    Bernie Guest

    Hallo Molly,

    vom VDK kann ich nur Abraten, die tun rein garnichts!! War hier in Essen die haben nichts aber auch garnichts in meiner Angelegenheit unternommen. Habe mir einen Rechtsanwalt genommen ( Du bekommst Prozesskostenbeihilfe wenn Du nicht genügend Einkommen oder keine Rechtschutzvers. hast), der hilft mir in jedenfall. Beim VDK sitzt nur so ein dicker Quatschkopp erzählt einen was man alles für Ansprüche/Rechte hat und tut rein garnichts um diese durchzusetzen, frage mich wofür der sein Geld bekommt.

    Gruß
    Bernie
    der nächste Woche einen Rentenantrag stellen wird!
     
  3. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    15. Juli 2003
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    Westerwald
    Hallo,

    die Prozesskostenhilfe gibts aber nur, wenn man nicht vorher schon vom VdK oder anderen Sozialverbänden vertreten wurde, denn dann wird sie mit der Begründung, man habe ja eine anwaltlische Vertretung.

    Ich hab leider zu spät gemerkt, dass der VdK nicht das tut, was ich erwartet habe.

    Gruss
    Samira
     
  4. Bernie

    Bernie Guest

    Das stimmt so aber nicht..............

    man/Frau muß voher nicht durch einen anderen(VDK oder so) Vertreten worden sein.

    Gruß
    Bernie
    der vom VDK sehr Entäuscht ist und sich fragt wofür die da sind
     
  5. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Westerwald
    Hallo Bernie

    so habe ich das auch nicht gemeint.
    Wenn man vom VdK oder ähnlichem vor Gericht schon in einer Sache, hier dann Rentensache, dann bekommt man für diese Sache keine Prozesskostenhilfe, wenn man sich während des Verfahrens für einen privaten Anwalt entscheidet.
    Hoffe das war jetzt verständlich.

    Ich kann das übrigens aus eingener Erfahrung sagen.

    Gruß
    samira
     
  6. Bernie

    Bernie Guest

    Hallo Samira

    Nun habe ich es verstanden, sorry war ein Mißverständniss. Da der VdK bei mir untätig war/blieb kann ich die Prozeßkostenbeihilfe in anspruch nehmen.

    Gruß
    Bernie
     
  7. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Westerwald
    Hallo Bernie

    untätig kann ich zwar bei mir nicht sagen aber mehr als unbedingt nötig wird auch nicht gemacht.

    Euch beiden viel Erfolg für den Rentenantrag

    Gruß
    Samira
     
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