Gesungheitsreform 2004

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von tynka, 26. November 2003.

  1. tynka

    tynka Guest

    Gesundheitsreform 2004

    Ab Januar 2004 wird Gesundheit für Patienten und Versicherte deutlich teurer:

    Mit der Gesundheitsreform will die Politik den gesetzlichen Kranken-kassen knapp zehn Milliarden Euro pro Jahr ersparen. Rund 85 Prozent davon müssen die Versicherten und Kranken aus eigener Tasche aufbringen. Doch noch bis Ende dieses Jahres kann jeder durch geschicktes Handeln Geld sparen - bei Medikamenten, Arztbesuchen oder Brillenkäufen. Hier die Sparliste:

    Billigarzneien:

    Alle rezeptpflichtigen Arzneien, die heute billiger als 5 Euro sind, werden für Kassenpatienten drastisch teurer. Ab 2004 muss jeder Apotheker für ein rezeptpflichtiges Medikament mindestens 5 Euro Zuzahlung verlangen. Heute kosten dagegen Beruhigungsmittel wie Diazepam von Ratiopharm 3 Euro, Schmerzmittel wie Diclo 25 von 1A-Pharma nur 1,55 Euro. Wer solche Medikamente regelmäßig benötigt, sollte vor Ende dieses Jahres ein Rezept des Arztes einlösen.

    Großpackungen:

    Wer als chronisch Kranker oft Großpackungen rezeptpflichtiger Arzneien benötigt, muss künftig ebenfalls überdurchschnittlich mehr bezahlen. Von Januar an richtet sich die Eigenbeteiligung bei Kassenpatienten nicht mehr nach der Packungsgröße, sondern nach dem Preis. Bisher waren Groß- packungen mit 5 Euro Zuzahlung - pro Tablette gerechnet - günstiger als Kleinpackungen. Doch ab Januar müssen für teure Großpackungen bis zu 10 Euro bezahlt werden - doppelt so viel wie bisher.

    Rezeptfreie Arzneien:

    Fast alle rezeptfreien Arzneien sind künftig privat zu bezahlen. Die Kranken- kassen übernehmen solche Medikamente nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen, wie etwa Mini-Aspirin nach Herzinfarkten. Deshalb gilt auch dort: Noch rechtzeitig beim Arzt die notwendige Medizin verschreiben lassen. Wer jedoch rezeptfreie Medikamente bisher immer selbst in der Apotheke gekauft hat, sollte abwarten. Ab Januar dürfen Apotheker die Preise für rezeptfreie Arzneien selbst bestimmen und sogar Sonderangebote machen - wie beispielsweise 200 Schmerztabletten für 3 Euro. Folge: Angesichts des Konkurrenzdrucks zwischen den Apotheken könnten die Verkaufspreise vieler rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel sinken.

    Arzttermine:

    Wer lange Wartezeiten zum Jahresende in Kauf nehmen will, sollte sich noch schnell beim Arzt durchchecken lassen. Ab Januar kostet ein Arzt- besuch pro Quartal ein Eintrittsgeld von 10 Euro. Für Zahnarztbesuche im gleichen Quartal fallen noch einmal 10 Euro an.

    Arztbesuche planen:

    Wer es in diesem Jahr nicht mehr in eine Praxis schafft, kann auch noch im nächsten Jahr sparen, indem er die Arztbesuche sinnvoll plant. Patienten, die alle notwendigen Haus- und Facharztbesuche in ein Quartal legen, zahlen nur einmal 10 Euro Praxisgeld. Gehen Sie in einem Quartal zum Hausarzt, in einem anderen zum Facharzt, sind schon 20 Euro fällig.

    Zahnersatz:

    Es gibt keinen Grund, sich noch schnell Kronen oder Brücken bauen zu lassen. Erst ab 2005 muss jeder Krankenversicherte einen Zusatzbeitrag von rund 7 Euro monatlich für Zahnersatzleistungen an seine Krankenkasse zahlen - dabei werden die heutigen Leistungen für Zahnersatz nicht gekürzt, sondern bleiben nach den derzeitigen Plänen gleich. Gleichwohl gibt es schon ab Januar 2004 eine Änderung beim Zahnersatz. Dann gibt es keinen prozentualen Zuschuss für Brücken und Kronen mehr, sondern feste Beträge je nach Befund des Zahnarztes. Mögliche Folge laut Krankenkassen: Zahn- ersatzleistungen könnten vielfach den Patienten billiger kommen als heute.

    Brillen:

    Fürs Brillengestell gibt es schon lange keinen Zuschuss der Krankenkasse mehr, aber für Brillengläser zahlt die Kasse bis Jahresende noch einen Zuschuss pro Glas von im Schnitt 30 Euro - falls sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Brillenträger sollten also noch vor Jahreswende ihre Augen überprüfen lassen und sich gegenfalls neue Gläser einsetzen lassen.


    Quelle: kbwn - neue Gesetzte

    Tja, da kann ich dann nur sagen, dann mal uns allen ein frohes zuzahlen.... :( :o :rolleyes: :mad: :eek:

    Gruß Justy
     
    #1 26. November 2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. November 2003
  2. tynka

    tynka Guest

    noch mehr....Infos

    Heil- und Hilfsmittel, z.B. Krankengymnastik und Massage:

    Auch hier gelten neue Zuzahlungsregeln: Der Eigenanteil des Patienten beträgt für Heilmittel 10 % der jeweiligen Kosten und Euro 10,- je Verordnung.
    Ein Beispiel: Wenn Ihnen auf Rezept sechs Krankengymnastik-Behandlungen verordnet werden, dann zahlen Sie Euro 10,- für diese Verordnung und zusätzlich 10 % der Kosten pro Anwendung.
    Diese Zuzahlung wird vom Physiotherapeuten eingezogen.


    Im Krankenhaus:

    Der Eigenanteil für stationäre Behandlung beträgt künftig Euro 10,- pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Krankenhaus-Tage.

    Taxi und Krankentransport:

    Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Transportkosten zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
    An den meisten Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen beteiligen sich die Kassen jedoch nicht mehr.

    Befreiung von der Zuzahlung:

    Die vollständige Befreiung von Zuzahlungen, die sogenannte Sozialklausel, entfällt ab 2004. Die bisherigen „Befreiungs-Ausweise“ werden ungültig.
    Die teilweise Befreiung von Zuzahlungen, die sogenannte Überforderungsklausel, bleibt bestehen:
    Sobald Sie die Belastungsgrenze ( 2% der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1% ) innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen, die dann jeweils nur für den Rest des Kalenderjahres gültig ist.
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind auch weiterhin von allen Zuzahlungen befreit.

    Tja, ich denke, das sind die wichtigsten Infos, die ich erstmal gefunden habe...
    :rolleyes: :( :mad:
     
  3. Lupus-Frau

    Lupus-Frau Neues Mitglied

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    hallo zusammen,

    ich war in dieser woche bei meiner rheumatologin und habe sie auf die nebulösen neuerungen angesprochen. tenor: nichts genaues weiß man /frau nicht.

    eines ist gewiss:
    ich benötige nun einen hausarzt, der mich zu meiner rheumatologin überweist. das hatte ich bisher nicht, ich bin immer ohne überweisung hingegangen.
    hoffentlich bekommt der nicht gleich herzklappenabriß, wenn er eine Lupus-Patientin dazu bekommt zum neuen jahr.:D

    weiterhin habe ich erfahren, daß die rheumatologen keine hausärztlichen tätigkeiten mehr durchführen sollen. habe ich also einen infekt und kann mich vor schmerzen kaum bewegen, gehe ich dann zu meinem noch nicht vorhandenen hausarzt, da ich ja primär einen infekt habe. allerdings sollte ich mit allen möglichen beipackzetteln gewappnet dort auftauchen, denn ich weiß nicht, welches antibiotikum sich mit welcher chemo verträgt. und er, denke ich, auch nicht.
    nur mal als beispiel.

    von den zuzahlungen reden wir mal gar nicht, ich bekomme fast alles in N3, vieles in zwei verschiedenen dosierungen, da ist nix mit tablette durchbrechen, wo es sich um kapseln handelt.
    es sollte sich kein apotheker wundern, wenn er weniger rezepte zu gesicht bekommt.

    ach, es wird herrlich werden. der mündige patient wird noch mündiger werden. ;)

    einen schönen abend wünscht trotz allem

    Lupus-Frau (Betty)
     
  4. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hannover
    Hallo Tynka,

    Deine Angaben zu den Billigarzneien sind so nicht ganz so richtig:
    Ist ein rezeptpflichtiges Medikamten billiger als die gesetzliche Zuzahlung, muss nicht die erhöhte Zuzahlung sondern lediglich der Packungspreis gezahlt werden.

    Packungsgröße:
    Versicherte müssen ab 01.01.04 10 % des Packungspreises - höchstens jedoch 10 Euro zu zahlen. Diese Zuzahlungen sind unabhängig von der Packungsgröße, so dass es für chronisch Kranke eher besser ist sich größere Packungen verschreiben zu lassen.

    Sicherlich stimmt es, dass zukünftig nur noch rezeptpflichtige Medis vom Arzt auf einem Kassenrezept verordnet werden dürfen (siehe hierzu auch alte Meldungen).
    Einige wenige "freie" Medis dürfen demnächst auch weiterhin verordnet weren; maßgeblich hierfür ist die Art des Medis und die richtige Diagnose. Welche Diagnosen und Medis hierunter fallen ist zur Zeit leider noch nicht entschieden worden. Hier heisst es dann wohl noch abwarten.
    Auch für Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird diese Regelung anwendung finden.


    Arztermine:
    Klar muss ich "Eintritt" beim Arzt bezahlen. Zuzahlungsbefreit werden aber alle reinen Vorsorgetermine - in wie fern sich diese Vorsorgen noch lohnen bleibt abzuwarten, da weitere Leistungen aus dem Leistungssprektrum herausgenommen werden sollen. Grundsätzlich rate ich dazu alle Facharzttermine (leider außer Zahnarzt) grundsätzlich über Überweisung des Hausarztes laufen zu lassen.

    Arzttermine planen:
    Der Tip ist zwar ganz schön, aber für uns chronisch Kranke wohl nicht einzuhalten (ich selber muss z.Zt. jede Woche zur Blutentnahme - dass bedeutet, dass ich die Zahlungen jedes Quartal zu leisten habe.

    Zuzahlung im KH:
    hier ist leider zu befürchten, dass es mit den 280 € wohl nicht getan ist. Im Entwurf über die Gesundheitsreform ist zuzätzlich eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten von bis zu 300 € im KH-Fall zu zahlen. Dieses Bedeutet u.U. beieinem langen KH-Aufenthalt Zahlungen bis zu 580 €.



     
  5. Melisandra

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    Arzneien und Medikamente

    Hallo zusammen!!!

    Hat jemand eine Ahnung oder Erfahrung, wie es ab 2004 mit Internetapotheken und Docmorris etc. aussieht?

    Muß man dort auch zuzahlen? Bis Mitte 2003 konnte ich (da ich im Grenzgebiet wohne) über Docmorris Medikamente beziehen ohne Zuzahlung. Dann mußte sich ausgerechnet die gesetzliche KK, bei der ich versichert bin, wegen eines Prozesses aus dieser Belieferung ausklinken und ich muß nun natürlich in Deutschland den üblichen Rezeptsatz zuzahlen.

    Es würde mich interessieren, ob hier jemand Erfahrungen gemacht hat.

    Es grüßt

    :D Melisandra
     

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  6. tynka

    tynka Guest

    nicht meine Angaben!!!!!!!!

    Hallo Katrhin,

    sorry, aber den Schuh ziehe ich mir nicht an, da es nicht meine Angaben sind !!!!
    Wenn Du richtig gelesen hättest, wären wahrscheinlich Deinen ganzen Zitate gar nicht notwendig gewesen, das ich es von dieser Quelle habe aus dem Netz!!

    Quelle: kbwn - neue Gesetzte

    Lieben, schmerzfreien Gruß an alle!!!

    Justy

    P.S. wenn Du andere Sachen gelesen hast im Netz, dann ist es doch o.k. ich habe nur den Inhalt und die Quelle reingeschrieben, woher ich es habe!!! :rolleyes:
     
  7. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

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    Gesundheitsreform

    Hallo,

    habe soeben eine Anfrage bei Docmorris gestartet. Sobald ich Bescheid weiß, stelle ich diese Antwort ins Forum.

    Wünsche noch einen schönen Abend.

    :D Melisandra
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Hanni

    Dein Zitat
    Ist ein rezeptpflichtiges Medikamten billiger als die gesetzliche Zuzahlung, muss nicht die erhöhte Zuzahlung sondern lediglich der Packungspreis gezahlt werden.
    Zitat Ende


    Du darfst nicht die Zuzahlung mit der Apothekenpreisverordnung = Apothekerverdienst verwechseln.

    Richtig ist bei rezeptpflichtigen Mitteln:

    Arzneimittel + 5 Euro ApothekenGebühr nach dieser Verordnung = Gesamtpreis

    Auf den Gesamtpreis wird dann die Zuzahlung berechnet. (die 5 Euro sind der Verdienst des Apothekers)

    Damit verteuert sich tatsächlich der Abgabepreis von 1 Euro auf 6 Euro.

    Auf diese 6 Euro wird die Zuzahlung erhoben. Damit gibt es praktisch kein rezeptpflichtiges Arzneimittel, das unter 6 Euro von der Apotheke abgegeben wird. Darauf erst wird die Zuzahlung berechnet.
     
  9. bond

    bond James - 007

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    medis aus holland

    hallo zusammen,

    habe die woche rein zufällig mit einem kunden gesprochen und wir kamen auf das thema
    internet apotheke.

    er bestellt schon seit jahren medis bei docmorris und hat soweit keine probleme.

    es kann nur passieren das er ein ähnliches präparat erhält und nicht das was auf dem rezept steht, aber ebend die gleichen wirkstoffe enthält. man muß sich von seiner krankenkasse eine bestätigung einholen ob die das bezahlen, das rezept und die bestätigung schickt man dann los und man bekommt die medis portofrei nach hause geschickt ohne zuzahlung. :)

    er sagte mir auch, dass die barmer es nicht macht!!!!

    man sollte eben nachfragen.
    DAS KOSTET NÄMLICH NICHTS!!!!!!!
     

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  10. Melisandra

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    Hallo bond,

    das Problem liegt leider bei einigen Krankenkassen.

    Auch ich habe bis Sommer 2003 o h n e Zuzahlung von Docmorris bezogen, bis ich ein Rezept zurückerhielt mit dem Hinweis, dass meine Krankenkasse den Bezug über Docmorris nicht mehr bezahlt. Ich habe nun bei Docmorris nachgefragt, ob ab 2004 neue Absprachen mit Krankenkassen laufen.

    Sollte die eine KK den Betrag erstatten, die andere jedoch nicht, ist es ratsam, mal zu überlegen, ob man nicht die KK wechselt.

    Es grüßt Melisandra:(
     
  11. Melisandra

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    Hallo,

    ich melde mich nochmal zu Wort - soeben habe ich eine Antwort der Internetapotheke erhalten - zu lesen unter dem Theme "Internetapotheken 2004"

    :D ;) :D


    Melisandra
     
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