Bescheid vom Versorgungsamt bekommen - nur 20 % ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Karina 0815, 10. November 2003.

  1. Karina 0815

    Karina 0815 Guest

    Hallo Leute,

    hab da mal ne Frage an euch.
    Habe am Wochenende den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen,
    mir wurden 20% zugesprochen, habe mir aber ehrlich gesagt mehr
    erwartet.
    (Habe Psoriasis Arthritis, nehme seit 3 Monaten 15mg MTX, 5 mg
    Prednisolon, bei Bedarf Diclofenac 75 id und die Pille, außerdem
    bin ich noch beidseitig schwerhörig mit Tinnitus).

    Bin jetzt am überlegen, zum VDK zu gehen und Widerspruch einzu-
    legen. Aber irdendwas hält mich zurück, und zwar, weil es mir,
    dank meiner Medis zur Zeit eigentlich sehr gut geht.
    An meine Grundschmerzen, die ich immer habe (mehrere Finger,
    Handgelenk, Knie, Zehengrundgelenke), habe ich mich schon
    lange gewöhnt, und eigentlich bin ich ja nicht behindert (nicht mehr,
    dank der Medis).

    Also kurzum: mir geht es gut, ist es dann nicht ungerecht, den wirklich
    bedürftigen Menschen gegenüber ???

    Nun gut, ohne Medis könnte ich nicht mehr laufen, schreiben, arbeiten
    oder sonst was, das is mir klar, aber werden die Medis überhaupt
    berücksichtigt, oder geht es nur darum, ob man 'gehbehindert' ist.
    mit oder ohne Medikamente????

    Wie seht ihr das eigentlich ????
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    SBG

    Halloooooo

    geh mal unter Google und gib ein: Versorgungsamt (und dann den Namen deiner Stadt).

    Da kannst du dann nachlesen, was genau angerechnet wird und wie.

    Taubheit ist definitv wohl ein Faktor für mehr % und das solltest du nachlesen, dann gleich den Widerspruch einlegen, ganz simple mit ein paar Zeilen.

    Wenn du ausreichend Infos hast, dann musst du zum Ohrenarzt und der muss das alles bescheinigen und dann sofort per Internet einen Erweiterungsantrag erneut ausdrucken, ausfüllen, alles beifügen, Anschreiben dazu - ALLES KOPIEREN NICHT VERGESSEN - und dann los.

    Alles Gute, viel Erfolg.

    Pumpkin
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    Versorgungsamt

    Der Bescheid gilt ja mit Antragsdatum, nach einem Jahr kann man einen "Verschlimmerungsantrag" stellen:
    "Während der Zeit nach Ihrem Bescheid haben sich weitere Beschwerden eingestellt, bzw. hat sich der Krankheitszustand verschlimmert. Ich bin gegenüber Ihrem Bescheid vom........
    jetzt stärker benachteiligt, weshalb ich hiermit o.g. Antrag stelle"
    so ungefähr. Also abwägen, ob ein Widerspruch sinnvoller ist oder dieser Antrag.
    Schönen Gruß aus Berlin "merre"
     

    Anhänge:

  4. üpoi

    üpoi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    138
    Ort:
    Köln
    Keine Hemmungen!!!

    Also wenn ich mir so angucke, welche "piekfeinen" Menschen sich nicht schämen, Staat und Gesellschaft, Mitmenschen und sonstwen hemmungslos auszunehmen, obwohl oder gerade weil diese Leute schon mehr als genug haben, kann ich dir nur raten, nichts zu verpassen.

    Niemand (auch kein Gesunder) wird dir danken, dass du auf berechtigte Ansprüche verzichtet hast. Im übrigen müßtest du schon etliche Prozente nachlegen, damit dir überhaupt Ansprüche erwachsen, die man in Geld messen kann. Weiterhin nimmst du niemandem etwas weg. Wenn sich einer beschwert, könnt ihr ja tauschen (Rheuma gegen Vergünstigungen). Ich wüßte, was ich wählen würde.
     
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