Hilfe bei Anfechtung eines negativen Bescheides zur Berufsunfähigkeit bei einer Versicherung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von astrid, 12. Januar 2002.

  1. astrid

    astrid Guest

    Vor 4 Jahren hat mein Freund bei einer Versicherung eine "Versicherung zur Berufsunfähigkeit" abgeschloosen. Eingetragenes Ausschlusskriterium war und ist "Schuppenflechte".

    Seid ca. 3 Jahren ist er an starkem Rheuma erkrankt. Die Behandlung erfolgt mit den Medikamenten PLEON+IBUTARD in hohen Dosen.

    Nun haben wir einen Anspruch bei der Versicherung geltend machen wollen. Trotz Bestätigung der Ärzte, dass der Beruf aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann, lehnt die Versicherung den Anspruch ab unter dem Verweis, dass Rheuma eine Folgeerkrankung der Schuppenflechte wäre, und damit kein Anspruch bestehen würde.

    Wer kann uns weiterhelfen oder hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank
     
  2. Klaus

    Klaus Guest

    Hallo Astrid...
    Gehe zum VDK in Deinem Ort, Adresse entnehme dem örtlichen Telefonbuch oder schau im Internet nach unter www. VDK.de, dort kannst Du nachschauen wo in Deiner Nähe eine Geschäftstelle gibt. Der VDK hat eine Rechtsabteilung die Dich beraten und auch Widerspruchsverfahren durchführen. Auch vor dem Sozialgericht klagen die für Dich. Ein kleiner Beitrag im Monat wird fällig, ich glaube so um die 2,50-3,- € .
    Alles gute und viel Glück

    mfg
    Klaus
     
  3. Nicole

    Nicole Guest

    Liebe Astrid,

    ich hatte nach Krankheitsbeginn 1994 und 6-monatiger Krankschreibung eine stufenweise Wiedereingliederung probiert, die leider scheiterte. Als die Krankenkasse mir dann schrieb, dass sie nach 18 Monaten kein Krankengeld mehr bezahlen würde, brach für mich eine Welt zusammen. Ich ging zu einer Rentenberaterin und ließ mich ausführlich beraten. Daraufhin beantragte ich die Rente in 05/95 bei der BfA. Ich war gerade 24 Jahre alt. Die Rente war zunächst abgelehnt worden, da ich angeblich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt hatte. Nach meinem berechtigten Widerspruch wurde die Rente dann in 11/95 rückwirkend bewilligt.

    Den Widerspruch hatte ich übrigens zuerst vom vdk aufnehmen lassen. In meiner Gegenwart wurde der Text für den Widerspruch diktiert. Weder bei der BfA ist ein Originalschreiben noch bei mir eine Kopie des Widerspruchs eingetroffen. Daraufhin habe ich meine Mitgliedschaft im vdk gekündigt! Ich bin von der Untätigkeit des vdk sehr enttäuscht.

    Laß dich doch einfach mal von einer qualifizierten, unabhängigen Person bezüglich deiner Rente beraten. Dies kann in der Regel ein niedergelassener Rentenberater (Studium: Sozialversicherungsrecht). Ich kann Dir die Kanzlei von Prof. Plagemann in Frankfurt / Main, Myliusstr., empfehlen. Eine Beratung kostet mindestens 120 DM. Da es sich bei deinem Freund sicherlich um eine längere Zahlungsdauer durch die Versicherung handeln wird, lohnt sich der finanzielle Einsatz bestimmt.

    Viel Erfolg,
    Nicole
     
  4. Karin

    Karin Guest

    Hallo Astrid,
    Deinem Text entnehme ich , daß ein zusätzliche Versicherung bei einer privaten Versicherung abgeschlossen wurde, oder? Dann ist das Zivilgericht zuständig. Beachte bei dem ablehnenden Bescheid, ob dort ein Frist mit Rechtsmittelbelehrung gesetzt wurde?!? Setzte Dich mit Juristen, z.B. einem Justitiar der Selbsthifevereinigungen in Verbindung. Auch solltest Du Dich mit kompetenten Ärzten in Verbindung setzten, ob Rheuma eine Folgeerkrankung von Schuppenpflechte ist. Gehört Schuppenflechte nicht zum rheumatischen Formenkreis? Und, laßt Euch nicht entmutigen! Meine persönliche Meinung: \"Versicherungen werden angeschlossen, damit diese im Versicherungsfall nicht leisten.\" Es gibt kaum eine Versicherung, gerade bei Vorerkrankungen, die ohne weiteres leistet.
    Viel Erfolg, Karin
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden