GdB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Muckel, 3. November 2003.

  1. Muckel

    Muckel Das Muckelchen

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    503
    Hallo,

    habe im Internet mal nachgeschaut, welchen GdB man wohl für Rheuma bekommen kann. Habe auch die "Anhaltspunkte" für Gutachter gesehen, die man meiner Meinung nach recht verschieden auslegen kann.

    Mit welchem GdB kann man denn realitisch rechnen? Habe (Psoriasis-) Spondarthritis mit peripherer Gelenkbeteiligung, die mit MTX 20mg, Azulfidine und Cortison behandelt wird, und eine Fibro (und noch ein paar andere nette Kleinigkeiten ;) ).

    Habe mich erst jetzt entschlossen, einen Antrag zu stellen, weil es mir immer schlechter geht.

    Mußtet Ihr zum Gutachter, oder reichten Eure Berichte aus? Stellt der einen wirklich auf den Kopf und muß das ein Rheumatologe sein?

    Liebe Grüße und vielen Dank

    Muckel
     
  2. Camaron

    Camaron Guest

    hab heute auch nen Antrag fertiggemacht und schicke ihn bald los. Die Frage stellte sich mir auch und die antworten die ich bekam sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Meinem Nachbarn z.B kneift das Ohrläppchen und der hat 70%, andere laufen mit deftigsten Schmerzen durch die Gegend, haben dadurch wie ich auch heftige Einschränkungen und kriegen vielleicht 30%.

    Denke mal das Versorgungsamt wird auf jedenfall versuchen den Grad aus kostengründen so niedrig wie möglich zu halten, da dem Staat sonst Steuern etc. durch die Lappen gehen.

    Ich werde nur den Antrag hinschicken, wobei ich darauf hinweise den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, damit das Amt dort selber nachhaken kann wie es um die Gesundheit steht.

    Naja, hab selber mal die Punkte -G-, -aG-, -H- angekreutzt, wobei ich nicht glaube das -aG- durchkommt, da man laut ein paar Aussagen schon fast mit nem Holzbein unterm Arm hinrennen darf damit das durchgeht...mal abwarten. Dann hab ich noch meinen Doc vorgewarnt das er bald Post kriegt. ^^

    Grüße
     
  3. Elke

    Elke wünscht allen

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.427
    Ort:
    NRW
    hallo muckel,

    also ich habe schon vor jahren einen antrag auf schwerbeschädigung
    gestellt und seither jedes jahr einen verschlimmerungsantrag
    (sofern verschlimmerungen vorlagen) und bin seit diesem jahr auf
    90% und einem G ich musst bis lang noch NIE zu einem
    gutachter, ich habe immer alle berichte meiner ärzte (einer ist gutachter)
    und eine genaue beschreibung meiner behinderung beigefügt.
    mit beschreibung meine ich: ich habe einen tagesablauf geschildert so
    wie er ist wenn es mir am schlechtesten geht, mit erklärung wie mir
    was schwer fällt, wo und wie ich täglich hilfe benötige, was ich nicht
    mehr selbst kann usw.

    ich habe chronische Polyarthritis DD= RA mit Psoriasis Arth., außgeprägte
    fibro mit verselbständigtem ganzkörper Schmerzsyndrom, magen-darm
    chronisch entzündet, nieren defekt re., herzrhytmusstörungen, APC-Resisten
    (marumarisiert), migräne mit aura (lähmungen), Osteoporose,
    arthrose, nerventumore (fuß), bronchial asthma, gangilion, (die borreliose
    und der hashimoto ruhen z.Z. probehalber medis abgesetzt) hörschaden re.
    und tinitus bd. hmmmmmmm ich glaub ich hab nun alles "grübel"

    nun ja ich habe alles genau auf dem antrag eingetragen, auch die ganzen
    medis die ich nehmen muss und welche nebenwirkungen ich davon auch
    noch ertragen muss.

    dann die ganzen berichte beigelegt und abgeschickt, ich hatte dieses jahr
    erstaunlicher weise schon nach ca. 10 wochen später den bescheid das
    meine bisherigen 50% aufgehoben sind und ich ab sofort die 90% mit G
    habe.

    zum gutachter brauchte ich bisher nur wegen dem krankengeld (MD)
    und wegen des rentenantrags (BfA), die ich nun auch bewilligt
    bekommen habe.

    so muckel, ich hoffe ich konnte dir nun etwas helfen und hab dich nicht
    mit meinem beitrag überfahren:)

    ich kann dir nur empfehlen einen antrag zu stellen, selbst wenn du nicht
    mehr beruftätig bist hast du vergünstigungen, also verschenke nicht das
    geld.

    ich wünsche dir alles gute, keine schmerzen und viel erfolg für deinen
    antrag, diesen bekommst du bei anruf beim versorgungsamt per post
    zugesandt dann alles eintragen alle berichte die du vorliegen hast in
    kopie beifügen, dein persönliches beiblatt und los gehts

    lg
    elke
     
  4. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    75
    Ort:
    Wuppertal
    Schwerbehindertenausweis

    Hallo Ihr zwei!

    Mit dem Ausweis ist das so eine Sache. Es sollte eigentlich nicht an der Wilkür der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt liegen welche Einstufung ihr bekommt, dafür gibt es Richtlinien.
    Es ist allerdings Auslegung wie man die Gebrechen der Antragsteller deutet. Als ich damals meinen Ausweis beantragt hatte war ich im KH. und es kam zu großen Diskusionen wie hoch mein Grad der Schwerbehinderung wird die einen meinten 60 % und die anderen 70 %.
    Damals war mir dieses eigentlich ziemlich egal da ich nur hoffte Gesund zu werden und sonst auch nichts. Mir ging es damals sehr schlecht und ich hatte den Antrag selber im Kh. gestellt und ausgefüllt der Prof. hat nur seinen Stempel drunter gesetzt und ich bekam auf anhieb 100 % mit den Merkzeichen G aG B H RF , es hat mich keiner untersucht vom Versorgungsamt oder es kamen auch sonst keine Fragen mehr.
    Ich denke je genauer ihr den Antrag ausfüllt und dieses von den Ärzten bescheinigen laßt, wird es auch keine Probleme geben, wenn doch gibt es ja noch den Widerspruch.
    Mit der Einsparung der Steuern hat das Versorgungsamt eigentlich nichts am Hut, dieses ist denen recht Gleichgültig die bekommen keine Sonderpunkte wenn die jemanden tiefer Einstufen.
    Es gibt leider viel zu viele die eine Behinderung vortäuschen um halt so die Steuern zu sparen, daß diese dadurch den Betroffenen es schwerer machen zu ihrem Recht zu kommen verstehen diese leider nicht.
    Man sollte auch mal an die Vernunft der Leute appelieren, die einen Antrag auf einen Ausweis mit dem Merkzeichen aG beantragen und ein bis zwei mal die Wocghe joggen gehen, können aber mit dem Merkzeichen KFZ Steuern sparen.

    Gruß Jörg
     
  5. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    242
    Ort:
    Hannover
    Hallo Muckel,

    bei der Berechnung durch das Versorgungsamt werden viele verschiedene Infos berücksichtigt. Zum einen sieht es das Versorgungsamt gern wenn mögl. viele Berichte von Fachärzten eingereicht werden, Berichte und Stellungnahmen des Hausarztes werden dagegen (auch wenn es nicht stimmt) oft unter dem Stichpunkt "Gefälligkeitsgutachten" abgetan. Das nächste ist, Du solltest do viele Berichte wie irgend möglich bereits dem Antrag beifügen. Auch das Versorgungsamt als staatl. Stelle leidet unter dem großen Finanzdefizit. Daher kann es dazu kommen, dass auch wenn Du mehrere verschieden Fachärzte konsulierst und angiebst, lediglich ein Arzt zum Gutachten aufgefordert wird. Das dritte was Du beachten solltest ist die Berechnungsart. Maßgeblich ist immer, welche Einschränkungen haben Gleichaltrige ohne diese Erkrankung. Dieses kann bei einer Neubewertung auch zur Verminderung des GdB führen. Falls Du derzeit auf Stellensuche bist, solltest Du Dir diesen Schritt besonders überlegen, schaue doch hierzu einfach in den alten Stellungnahmen nach (zum Thema Schwerbehinderung / GdB ist schon häufiger geschrieben worden). Ich selbser habe seit Febr. 03 einen Gdb von 50 %.

    Gruß
    Birgit (Trombone) habe unter dem Synonym von hannilein geschrieben
     
  6. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo Muckelchen

    ergänzend zu Hannilein wollte ich noch etwas anfügen. Doc Langer hat schon mal eine Antwort gegeben:

    http://www.rheuma-online.de/fua/61.html

    Die Beurteilungen durch die Versorhungsämter sind je nach Bundesland, ja sogar je nach Stadt verschieden. Und jeder Fall ist anders.

    Ein paar kleine Tipps:

    -- Es sollen zwar Schmerzzustände berücksichtigt werden, aber in der Realität werden hauptsächlich schmerzbedingte Bewegungseinschränkungen bewertet.
    Also das heisst: "Was tut weh" ist nicht so wichtig wie "Was geht nicht mehr".
    Schreib also nicht, Dein Arm tut weh, sondern schreibe z.B. wegen Schmerzen kannst Du nicht mehr die Hand schliessen oder greifen.

    -- Zwar werden viele Erkrankungen als Gesamtbild bewertet, es ist aber besser 3 große Diagnosen als Hauptsache zu beschreiben, diese aber mit den entsprechenden Funktionsausfällen.

    --Gib immer die Therapie mit an. In einer Verwaltungsvorschrift (je nach Bundesland verschieden) heisst es: (Betrifft genau Lupus und Vaskulitiden)

    Zitat:
    "Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie (z.B. hochdosierte Cortison-Behandlung in Verbindung mit Zytostatika) soll ein GdB/MdE-Grad von 50 nicht unterschritten werden." Zitat Ende

    --Gib immer die Auswirkungen von Krankheit und Therapie auf innere Organe an.

    --GdB und Kennzeichen G ist oft gut zu erreichen. Bei Kennzeichen aG sind die Versorgungsämter jedoch sehr sparsam. Kennzeichen aG berechtigt in den meisten Bundesländern als einziges die Behinderten - Parkerleichterungen zu benützen. Andere Bundesländer lassen teilweise auch andere Kriterien zu.

    Und zu guter letzt noch ein Beispiel, wie sich Beamte um die deutsche Sprache verdient machen: Auszug aus einer Verordnung für das Kennzeichen aG = aussergewöhnlich gehbehindert wegen Behindertenparkplätzen:

    Zitat:
    "......ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist" Zitat Ende

    Ja ich da ein bisschen Probleme, als Normaldenkender, mir das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten vorzustellen.

    Viel Glück bei Deinem Antrag
     
  7. hardy

    hardy Guest

    Hallo Muckel,

    Ich hab mit meiner Psoriasis-Arthritis (Spondarthritis) 90% mit den Merkzeichen B und G
    bekommen. Schick einfach vorhandene Arztberichte zusammen mit deinem Antrag an das
    Versorungsamt. Wichtig ist, daß Du dem Versorgungsamt Deine Erkrankung mit den
    dadurch verbundenen täglichen schwierigkeiten genau schilderst. Es wird dann meist
    nach Aktenlage entschieden.

    Gruß

    Hardy
     
  8. hardy

    hardy Guest

    @Frank

    Hallo Frank,

    Seit 3 Jahren versuch ich vergeblich über das Versorgungsamt Stuttgart das
    Merkzeichen AG zu beantragen. ich kann mich Aufgrund der entzuendeten
    Hüft, Rüecken, Sprung- und Zehengeleng nur unter aller groessten Schmerzen gehen.

    Was muss ich machen und haben, um ueberhaupt das Merkzeichen AG zu bekommen?

    Ein LVA-Gutachter in Stuttgart Rotenbuehlstr. meinte letzte Woche sogar, dass ich
    Pflegestufe beantragen soll.

    Gruß

    Hartmut
     
  9. Hofi

    Hofi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    231
    Ort:
    Meck.Pom.
    Hallo an alle,

    ich glaube das das Ermessen (Auslegung) sehr unterschiedlich von Amt zu Amt ist. Zu einem Gutachter mußte ich noch nie, aber ich hatte immer alle Unterlagen eingericht. Hatte 2 OPs (HWS, Schulter) und wurde mit 30 % eingestuft. Dann kam vor 3 J. Psor.arth dazu und es wurde auf 60% erhöht. Das G hat man mir abgelehnt. Bin damals nicht in Widerspruch gegangen, weiß auch nicht warum und werde sicher mal einen Verschlimmerungsantrag stellen. Mir wurde damals mitgeteilt, dass es leine Anzeichen für eine Gehbehinderung gebe. So ein Quatsch denn alle Gelenke sind abwechseln betroffen und mit MTX habe ich ja auch so meine Probleme. Mit MTX hatte ich i.Ü. auch angegeben, fand aber anscheinend keine Berücksichtigung.
    Außerdem kennt dich ja keiner der Beamten persönlich so dass es u.U. auch schwierig einzustufen ist.
    Mir erklärte mal ein Anwalt, dass wenn man in Widerspruch geht, dieser angelehnt wird und man klagt, kann es passieren, dass man sogar runtergestuft werden kann. Er hatt angeblich so einen Fall schon. Ich kanns ja nicht nachprüfen.

    Alles liebe

    Hofi
     
  10. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo Hardy

    lass mich zuerst voraus schicken, dass eine persönliche Beratung auf die Ferne immer unvollkommen ist.
    Weiterhin möchte ich auf die sehr guten Informationen bei Rheuma-online hinweisen und auch auf das Team von Doc Langer, die Dich auch weiter informieren.

    Ich kann nur allgemeine Hinweise geben, eine direkte Beratung steht mir nicht zu.

    Wie ich schon erwähnte wird das aG Kennzeichen sehr sparsam vergeben und da gibt es die meisten Ablehnungen. Die Leute vom Versorgungsamt verweisen auf die Vielzahl von amputierten oder gelähmten Rollstuhlfahrer, die allein schon die Kapazität der Behindertenparkplätze übersteigt.

    Wenn ein Verfahren seit 3 Jahren läuft, dann kannst Du natürlich bei diesem jetzigen Antrag weiter kämpfen. Aber meist hat sich da ein Sachbearbeiter fest gebissen und will seine Einschätzung nicht ändern. Dann wirst Du zu Gutachtern des Versorgungsamtes geschickt und es vergeht ein weiteres Jahr ohne Ergebnis.

    Besser ist es, das jetzige Verfahren abzuschliessen. Stelle in 7-12 Monaten einen neuen Antrag auf Verschlimmerung und nütze die Zeit, indem Du zu Spezialisten Deines Vertrauens gehst. Du brauchst Facharztbefunde, die Deine Schilderung unterstützen. Sammle diese in der Zeit und zwar von DEINEN Ärzten, nicht von denen des Versorgungsamtes. Sieh zu, dass diese auch häufiger Berichte an Deinen Hausarzt schreiben und dabei auch Deine Schilderung der Gehbehinderung erwähnt ist.

    Es wird immer deutlich nach der Benützung einer Gehilfe gefragt. Wenn Du nur eine solche hast, aber nicht benützt gilt das nicht. Das Versorgungsamt fragt manchmal:
    "Hat derjenige eine Treppe im Haus". Wenn die Antwort ist "ja" und Du kommst diese hoch, dann ist Kennzeichen aG schon nicht gewährt.
    Manchmal bestellen sie den Patienten sogar ein. Der denkt "prima, sogar Fahrt bekomme ich bezahlt, endlich hört mich mal jemand" und fährt hin, geht in den den ersten Stock zum Beamten und ......hat schon verspielt.

    Ein Patient mit "aG" kann das eben nicht ohne Probleme.

    Wenn Dein Verschlimmerungsantrag abgelehnt wird, dann lege fristgemäß Widerspruch ein. Reicht ziemlich formlos ("Hiermit lege ich gegen Ihren Einstufungsbescheid vom 02.11.03 Widerspruch ein. Begründung: Die Beschwerden, die zu meiner Gehbehinderung fürhen wurden nicht ausreichend berücksichtig" oder "Begründung wird nachgereicht", dann vom Hausarzt kurz was schreiben lassen. Gib ihm 2-5 Euro dafür, dann schreibt sichs leichter, es wird ihm von der Kasse nicht bezahlt).

    Wird weiterhin abgelehnt, suche anwaltliche Hilfe. Aber klage nur wegen dem Kennzeichen "aG". Andere Einstufungen, die vor Jahren erfolgt sind, können günstiger verlaufen sein, nach alter Regel. Das heisst heute ist man strenger und manches wird niedriger eingestuft. Also beantrage und klage nur wegen dem Kennzeichen aG.

    Der Witz dabei ist, dass die Versorgungsämter häufig andere Gehstrecken annehmen, als das Sozialgericht (Die Gerichte nehmen günstigere). Dabei geht es um die Wegstrecke, die Du ohne Mühe zurücklegen kannst ausserhalb des Fahrzeuges. Das sollte vorher fachärztlich geklärt sein und nicht erst bei Gericht. Nenne aber realistische Zahlen ( unter 50 meter, unter 80 meter und nicht 5 meter).

    Übertreibe nicht. Manche sitzen vor Gericht und sagen, sie können "keinen Schritt laufen". Das ist keine Größe mit der das Gericht was anfangen kann.


    Zuletzt: Bedenke, ob Du Dieses Kennzeichen wirklich brauchst. Es gibt viele Rollstuhlfahrer, die diesen aus- und einpacken müssen. Sie benötigen diese Plätze. Oftmals wird um das Kennzeichen aG gestritten und hinterher stellt man fest, dass man die Vorteile gar nicht in Anspruch nimmt.

    Ich wiederhole nochmal: Mach Dich auf Rheuma-online kundig, es gibt eine Vielzahl ausgezeichneter Informationen hier, die man nur lesen muss. Doc Langer und sein Team sind auch sehr hilfsbereit und informativ.

    Viele Grüße...
     
  11. JörgW

    JörgW Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    75
    Ort:
    Wuppertal
    Hallo Frank!

    Ich muß dir ein ganz großes Lob aus sprechen. Besser wie du es geschrieben hast kann man es einem nicht erklären!
    Ich selber bin Rollstuhlfahrer durch SLE und ärgere mich sehr oft über die Leute, die unter anderem den Ausweis von Freunden oder Verwandten in ihr Auto legen und sagen ich habe doch einen Ausweis!
    Das der einzelne Rollstuhlfahrer wirklich auf diesen Parkplatz angewiesen ist, verstehen viel gar nicht.

    Nochmals Danke und viele Grüße

    Jörg
     

    Anhänge:

  12. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
    Beiträge:
    578
    Ort:
    Stuttgart
    Danke für Deinen Beitrag Jörg

    jede Woche sehe ich einen Mann, der mit seinem Rollstuhl die Post holt. Was andere in 3 Minuten erledigen ist für ihn eine lange mühsame Angelegenheit.

    Er fährt mit seinem Rollstuhl neben sein Auto und hat einen genauen Ablauf, wie er sich auf den Sitz zieht und den Rollstuhl verstaut. Manchmal parkt dann einer dicht daneben und er verzweifelt schier, weil die Tür nicht weit genug zu öffnen ist oder er nicht daneben fahren kann.

    Ich bin immer wieder erstaunt, welchen Lebensmut Menschen mit einer Gehbehinderung haben, welche Energie und welche Kraft.

    Ich war heute abend zum Essen eingeladen. Es war ein älteres Paar. Er war 80 und hatte eine seltene Nervenkrankheit, die ihn nur in 5 cm Schritten gehen lässt. Seine Frau mit einer Hüfterkrankung kann nur gebückt gehen, weit vorgeneigt auf 2 krücken gestützt.

    Als wir rausgingen, schlurfte sie etwas schneller als er auf den Krücken zu ihrem Auto und rief noch , er solle warten, sie würde das Auto herholen. Um 20 Uhr war noch der ganze Parkplatz frei. Um 23 Uhr parkte natürlich einer dicht an ihrem Auto. Ohne fremde Hilfe, wäre sie nie hinein gekommen. Ich war richtig gerührt, als sie dies rief. Natürlich wurde ihr geholfen, aber sie hätte nie von sich aus dies gefordert.

    Ich bewunderte den Lebensmut der beiden.

    Ja, manchmal denke ich, all diejenigen, die so verzweifeln, weil sich große Wünsche nicht erfüllen, die können so manches lernen von den Menschen, die krankheitsbedingt auf so viel verzichten müssen im Leben.

    Das Glück liegt eben im Kleinen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden