Hallo, wer kann mir das Gerichtsurteil sagen , dass besagt, dass die Krankenkasse das Rheumaliga- Bewegungstraining bezahlen muss, wenn es ärztlich verordnet ist? Meine Privatklasse hat mir meine Wassergymnastik - und Muskelaufbautrainingsstunden- Abrechnung zurückgeschickt mit der Begründung: Es handelt sich um keine medizinische Behandlung. Wenn ich aber KG abrechne, was viel teurer ist, geht das bei der Privaten problemlos. Der Bademeister hat gesagt, die Kasse "muss" zahlen. Weiß von euch jemand , wo das steht? Gruß Funny
Hallo Funny, leider gibt es meines Wissens nach ein solches Gesetz nicht. Die Kassen sind nicht gezwungen, ein Rezept zu genehmigen. Ab dem 1.1.04 gibt es dafür eine neue Rahmenvereinbarung, die die privaten Kasen leider nicht mit unterschrieben haben. Als gesetzlich Versicherter hat man es die nächsten 1,5 Jahre einfacher. Aber einen Tip kann ich Dir geben: die Aussage, dass es keine medizinische Behandlung ist, ist natürlich Quatsch. Gegen diese Behauptung muss sich der Widerspruch richten. Will Du das Rezept bei der Rheumaliga direkt abrechnen? Die können Dir nämlich auch bescheinigen, dass die Gymnastik sehr wohl eine medizinische Behandlung ist, da sie berechtigt sind, diese Behandlungen mit den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern abzurechnen. Also reiche ein jedem Fall Widerspruch ein mit einer Bescheinigung der Rheumaliga. Viel Glück wünscht Kathrin