Grundsicherung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von KU, 27. Oktober 2003.

  1. KU

    KU Guest

    Hallo liebe Rheumis und sonstige Mitleidende :)

    Zusammen mit meinem Rentenbescheid erhielt ich ein Merkblatt: "Hinweise zum Antrag auf Grundsicherungsleistungen".

    In diesem Merkblatt heißt es zu 1. Persönliche Verhältnisse:

    "Eine eheähnliche Gemeinschaft besteht zwischen zusammen lebenden und wirtschaftenden Partnern unterschiedlichen Geschlechts, die füreinander einstehen und sich füreinander verantwortlich fühlen. Eingetragene Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes fallen nicht hierunter."

    Nach dem Grundsicherungsgesetz wird das Einkommen und das Vermögen des Ehe- und des eheähnlichen Partners berücksichtigt. Mein laienhaftes Verständnis des obigen Hinweises in dem Merkblatt sagt mir, dass das Einkommen und Vermögen eines schwulen (oder lesbischen) Partners eines Antragstellers nicht berücksichtig wird, auch wenn die beiden 'eheähnlich' zusammenleben und wie ein Ehepaar 'Tisch und Bett teilen'.

    Ist das nicht irgendwie ziemlich ungerecht? Oder verstehe ich da was falsch? :confused: Vielleicht ist jemand unter uns, der/die mich aufklären kann.

    Gruß,
    KU
     
  2. Samira

    Samira Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Juli 2003
    Beiträge:
    1.214
    Ort:
    Westerwald
    Hallo KU

    Ich würde es auch so verstehen, aber ich kann es fast gar nicht glauben, dass wär ja mehr als ungerecht :mad:

    heißt das denn jetzt dass die Höhe der Rente davon abhängt was Ehemann/frau oder Lebensgefährten verdienen?


    nurnochkopfschüttelundnixverstehn


    gruß

    Samira
     
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