Ärger mit der Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Evita64, 26. Oktober 2003.

  1. Evita64

    Evita64 Guest

    Hallo ihr Lieben, ich brauche dringend Euren Rat:

    ich war schon einige Jahre arbeitslos, bin seit 6.3. krank geschrieben und seit 16.4. im Krankengeldbezug.
    Seit ich krank geschrieben bin wurden zwei Gutachten erstellt, eines von einem Gutachter des Arbeitsamtes und eines vom MDK, beide beinhalten, dass ich leichte Tätigkeiten noch in Vollzeit ausführen kann, aber meinen Beruf nicht mehr.
    Der MDK empfahl eine Reha Kur.

    Bis 15.10. war ich also in Bad Bramstedt, dort kam der Arzt zum selben Resultat wie die anderen Gutachter, ich selbst habe sein Gutachten nicht gelesen, aber er hat es mir gesagt.
    Ich wurde arbeitsunfähig entlassen, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
    Nun habe ich mir einen Termin geholt bei einem Reha-Berater (Termin am 5.11.) und gedacht: " bist ja erstmal weiter krank geschrieben, dann läßt Du Dich beraten und versuchst über die BfA eine Umschulung zu bekommen. "
    Ist hier alles nicht so einfach, weil ich in der tiefsten Pampa lebe, aber ich wollte es versuchen....

    Heute nun der Schock. Ich bekam einen Brief von der KKH, meiner Krankenkasse mit folgendem Inhalt:

    ... laut dem uns vorliegenden Entlassungsbericht der Rheumaklinik Bad Bramstedt können Sie sich ab dem 01.11.03 dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen.
    Mit dem vorhergehenden Tag endet damit Ihr Krankengeldanspruch.....

    Dann noch einige Belehrungen , nichts Wichtiges und das war´s.

    Nun meine Frage, können die mich einfach zum Arbeitsamt schicken und die Krankengeldzahlungen einstellen? Entscheiden das nicht die Ärzte???
    Ich verstehe die Welt nicht mehr und bin nur noch am heulen, auch weil ich frühestens Montag dort anrufen kann und bis dahin diese Ungewissheit aushalten muss.
    Ich habe totale Existenzangst bekommen.
    Natürlich kann ich mich arbeitslos melden, aber eben nicht mehr in meinem Beruf, den kann ich ja nicht mehr ausüben, somit bekomme ich, die ich eh nur noch Arbeitslosenhilfe hatte, doch dann noch weniger oder gar keine Leistungen mehr.
    Eine Umschulung bekomme ich vom Arbeitsamt auch nicht, danach habe ich schon vor Monaten gefragt und zur Antwort bekommen, sie hätten kaum noch Umschulungen und ich wäre nicht gut zu vermitteln, da hätte ich keine Chance.

    Was nun?
    Hat jemand von Euch auch schon so etwas erlebt, wie kann ich mich verhalten, habe ich eine Chance erstmal weiter krank geschrieben zu werden? Wie gesagt ich bin seit 6.3. AU, vorher war ich in den letzten 3 Jahren nie krank geschrieben.

    Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben. Leider habe ich bei meiner Ärztin auch erst wieder einen Termin im November und ohne Termin kann ich sie nicht aufsuchen, ich bin völlig ratlos.

    viele Grüße eine völlig niedergeschlagene
    Eva
     
    #1 26. Oktober 2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Oktober 2003
  2. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo Evita,

    las dich mal ganz sanft umärmeln,

    ob ich dir einen vernünftigen Rat geben kann weiß ich nicht, aber ich meine wenn du nicht arbeiten kannst, mußt du dich am Montag von deinem Hausarzt krankschreiben lassen.
    Ich erzähl mal wie das bei mir war, vielleicht beruhigt es dich ein wenig zu wissen, dass du mit so einer Misere nicht allein dastehst.

    Also ich war seit 1992 eigentlich dauernd krank geschrieben und wurde auch vom MdK untersucht, einmal hieß es arbeitsfähig und beim nächsten mal nicht arbeitsfähig.
    1994 habe ich meinen Arbeitsplatz verloren, wahrscheinlich weil ich so viel krank war.
    Eine zeitlang bekam ich Arbeitslosengeld, zwischenzeitlich auch mal wieder Krankengeld, bis ich 1996 eine Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten durch das Arbeitsamt begonnen habe.
    Kurze Zeit später fingen meine Probleme an und es dauerte dann noch bis 1997 bis ich die Diagnose cp bekam. Weil das am Anfang ganz schlimm die Handgelenke betraf, kannst du dir vorstellen, dass das arbeiten im Büro, vor allem am PC usw. kaum noch möglich war. Ich wurde dann von einer Arbeitsamtsärztin begutachtet, die dann feststellte das ich arbeitsunfähig sei. Also Umschulung wurde vom Arbeitsamt beendet und ich wurde aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen.
    1998 Rentenantrag gestellt, abgelehnt, Widerspruch, zwischenzeitlich Reha, von dort wurde ich auch als arbeitsfähig entlassen, ich wurde aber weiter von meinen Ärzten krank geschrieben, hätte auch gar nicht arbeiten können, mir ging es nach der Reha eigentlich schlechter als vorher.
    Nach dem zweiten Gutachten durch die BfA bekam ich dann 1999 EU-REnte für 2 Jahre.
    Der Weitergewährungsantrag wurde dann wieder abgelehnt, ein anderer Gutachter hatte zwischenzeitlich gemeint ich könne zwar nicht mehr viel aber sei immer noch arbeitsfähifg für leichte Tätigkeiten.
    Widerspruch eingelegt, auch abgelehnt, dann Klage vor dem Sozialgericht, wurde auch abgewiesen, ich konnte mir auch nicht leisten ein eigens Gutachten in Auftrag zu geben, da ich ja seit Anfang 2001 kein Einkommen mehr hatte, also immer nur von der BfA in Auftrag gegebene Gutachten.
    Seit Anfang diesen Jahres läuft jetzt das Berufungsverfahren und ich war grad mal wieder bei einem Gutachter, auf dessen Gutachten ich jetzt warte und von dem mal wieder alles abhängt.
    Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, weil die mich ja für nicht arbeitsfähig halten und Sozialhilfe bekomme ich auch nicht weil ich verheiratet bin und mein Mann Einkommen hat.

    Puh, so,
    Vielleicht sollte ich ein Buch schreiben :D

    mach dich nicht verrückt, es geht irgendwie weiter, ich war auch zeitweise mit den Nerven am Ende, oder bin es immer noch, aber es nützt nichts den Kopf hängen zu lassen und aufzugeben dann freuen sich nur die anderen.

    Wenn du noch irgendwas wissen möchtest kannst mir ruhig eine pn schicken und jetzt beruhige dich erstmal es ist Sonntag und da kannst du sowieso nichts machen.

    liebe Grüße

    Samira
     
  3. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo Eva,

    Kopf hoch :) . Es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Wenn alle Gutachter und auch die Ärzte der Rehaklinik sagen, das Du vollzeitig leichte Arbeiten ausführen kannst, aber nicht mehr in Deinem Beruf, dann hast Du jetzt folgende Möglichkeit:

    Du müßtest bei der BfA einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Das heisst, es wird festgestellt, wozu Du noch fähig sein könntest und wie Du dorthin gelangen kannst ... also Umschulung, Ausbildung, ...... . Ich bin mir eben nur nicht ganz schlüssig, ob Du dafür auch schwerbehindert sein mußt. :confused: Ich denke das die Aussage der Gutachter und Deine Dauerkrankschreibung dafür ausreichen müssen, das Dir diese Leistung, egal in welcher Form gewährt wird.
    Leider ist die Seite www.bfa.de heute noch in Pflege, kann also nicht eingesehen werden. Dort müßtest Du auf jeden Fall Infos dazu finden.

    Zusätzlich kannst Du ja mal hier schauen:

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/__33.html

    oder auch hier:

    .......Deshalb setzt das Rehabilitationsrecht hier einen Schwerpunkt. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit behinderter <B>oder von Behinderung bedrohter Menschen </B>entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Dabei soll ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer gesichert werden. Hierzu erbringen die Rehabilitationsträger alle erforderlichen Leistungen. Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit der behinderten <B>oder von Behinderung bedrohten Menschen</B> sowie die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen....... <=== dies habe ich dieser Seite entnommen ===>

    ==>http://www.bar-frankfurt.de/arbeit/arbeit2.htm

    Wenn mich nicht alles täuscht kann Dich die Krankenkasse gar nicht so einfach wieder arbeiten schicken ...wohin solltest Du denn auch gehen?? Dies herauszufinden, dafür ist diese zu beantragende Leistung da. Und Du hast Anspruch auf Hilfestellung!!

    Du solltest Dich weiter arbeitsunfähig schreiben lassen und den Auszahlschein bei Deiner Krankenkasse einreichen. Sicher hast Du noch keine 76 Wochen auf diese Krankheit Krankengeld bezogen, oder?

    Gut wäre, Du würdest vom schriftlichen Bericht des Rehadocs das genaue Ergebnis kennen, denn zwischen Sagen ( "sie können nicht mehr") und dies auch wirklich zu schreiben liegen oftmals leider Welten :( .

    Du darfst nur nicht verzagen . Deine Terminvereinbarung bei dem BfA - Berater ist ja schon genau der richtige Schritt. Wäre nur gut, wenn er vor dem 01.11. wäre, denn dann könntest Du dort noch einmal nach genau diesem von mir genannten Antrag fragen und Deiner Krankenkasse etwas entgegensetzen. ..frag doch mal nach wegen einer dringenden Terminvorverlegung .

    Auch kannst Du mal zwecks Fragestellung direkt bei einem BfA - Berater telefonisch nachfragen. Trau Dich!!!

    Also Kopf hoch, tief Luft holen und dann ein Schritt nach dem Anderen und das möglichst recht zügig.

    Ich denk an Dich und drück Dir ganz kräftig die Daumen
     
  4. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Evita
    es gibt viele die so im Ping-Pong-Verfahren hin und hergeschoben werden zwischen den Kassen, dem Rentenversicherer und dem Arbeitsamt. Aus einem dieser drei Geldbeutel muss Dein Geld kommen, aber jeder von denen schiebt Dich einem anderen zu.

    Es ist für Dich wichtig die Bgriffe richtg zu kennen:

    "Krankheit" heisst nur Du bist krank, aber nicht über die "Arbeitsfähigkeit" aus.
    Du bist für Deinen Beruf "berufsunfähig" aber immer noch "ererbsfähig" (in einem anderen >Beruf eben)

    Die Kassen hatten da füher mal laufen lasse mit den Wochen und bis zum ultimo das Krankengeld gezahlt. Das tun sie seit einige Jahren schon nicht mehr,

    Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse und es kommt dann auch sofort die Überprüfung.

    Bist Krank, kommem die Gutachter, die schiebe Dich erst mal in Richtung Rente, Also erst mal Reha und dann die Beurteilung abwarten.

    Beurteilung meist "für leichtere und mittlere Tätigkeite geeignet, den Beruf aber nicht mehr"

    Das heisst also NICHT berentet, den Joker bekommt das Arbeitsamt, Die sagen, ja wir haben aber keine solche Stelle (die berühnte STelle als Pförtner), Und zum Umschulen ist sie nicht gesund genug.


    Die Kassen haben eine eindeutige Linie: Arbeitslose werden anders behandelt, als Nicht-Arbeitslose. Ein Arbeiter wird nach seiner Tätigkeit beurteilt, ein Arbeitslose nach JEGLICHER Tätigkeit, die es auf dem Markt gibt.

    Ausserdem sind die MDK GUtachter und BfA GUtachter höher gestellt als der behandelnde Hausarzt, deshalb gilt ihr Urteil mehr.


    Die Jahre gaben sich geändert. Es sind heute vielleicht noch 10%, die die volle Dauer der Krankengeldzahlung erreichen, die Kassen werden schon nach 6 Wochen aktiv.

    Als erstes, wenn nicht schon geschehen einen Antrag beim Versorgungsamt machen auf "Minderung der Erwerbsfähigkeit"

    Bisher bist Du "berufsunfähig" aber nicht "erwerbsunfähig"

    Du brauchst also Prozente vom Versorgungsamt.

    Arbeitsunfähigkeit (Auszahlschein) manchmal für 2 Wochen auslaufen lassen , dann wieder neu anfangen (wird zusammengezählt die Zeiten)
    Du musst auch mal 2 Wochen dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, sonst maxchen die keine Umschulung.

    Morgen schreibe ich noch etwas mehr

    Frank
     
  5. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

    Registriert seit:
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    Hallo Eva,

    lass Dich erst mal vorsichtig in den Arm nehmen und knuddeln.
    Aber ich denke, meine Vorschreiber haben recht: nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich denke schon, dass Du trotz alledem Dich von Deinem Hausarzt krankschreiben lassen kannst. Ruf noch mal bei Deiner Hausärztin an, soweit ich sie kenne, kann man mit ihr reden (ich komme ursprünglich aus Deiner Ecke und kenne Deine Hausärztin noch aus ihrer Krankenhauszeit). Vielleicht bekommst Du doch die Möglichkeit etwas eher einen Termin zu erhalten.
    Unabhängig davon solltest Du einen Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt stellen. Er hilft Dir nicht unbedingt bei Deinem Verfahren mit der KKH, aber schaden tut er in Deinem Fall auch nicht.
    Ruf bei der BfA an und schildere Dein Problem und bitte um einen schnelleren Termin. Ich denke, dass sie Dir da eher gewillt sind zu helfen als beim Arbeitsamt.

    Also Kopf hoch und durch. Hier hast Du immer welche, die Dich auffangen.

    Sei lieb gegrüßt von Kathrin
     
  6. Evita64

    Evita64 Guest

    Riesen-Dank

    Hallo zusammen,

    ersteinmal möchte ich Euch allen danken für Eure Antworten auf mein Problem hier im Forum und als PN. Die Informationen habe mir sehr geholfen und ich bin besonders dankbar, daß Ihr Euch die Mühe gemacht habt mir lang und ausführlich zu antworten, obwohl Ihr selbst auch mit großen Problemen zu kämpfen habt.

    Ich werde mich folgendermaßen verhalten und sehen was kommt und wie es weiter geht:

    Einige haben mir geraten mich beim VdK oder Reichsbund anzumelden. Vielleicht werde ich das tun. Ich habe mal auf deren Seiten gesurft und ein Forum des VdK gefunden, in dem eine Frau genau dieselben Probleme schildert, das scheint eine Masche bestimmter Krankenkassen zu sein, ich weiß leider nicht ob es auch die Kaufmännische KK in diesem Fall ist, jedenfalls mußte diese Frau durch alle Instanzen ehe sie zu ihrem Recht kam.

    Meine Ärztin würde mich sicher weiter krank schreiben, sie hat ja schon die ganze Zeit mitbekommen unter welchen Druck mich die KKH setzt und sogar sie wurde von denen ständig angerufen und bedrängt.
    Ich werde versuchen sie morgen zu erreichen, vielleicht fahre ich hin und lasse mir zumindest die Gutachten vom MDK und der Rehaklinik kopieren, damit ich genau weiß, was da überhaupt drin steht.

    > Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt stellen.

    Meinst Ihr dass das etwas bringt? Bei der Sozialberatung in Bramstedt wurde mir davon abgeraten, zumindest zunächst, solange ich noch versuchen möchte, über die BFA eine berufliche REHA zu erhalten.

    >Ruf bei der BfA an und schildere Dein Problem und bitte um einen schnelleren Termin.

    bekomme ich leider nicht, die REHA Beraterin ist immer nur Mittwoch Nachmittag 2 Stunden in einem Ort 30 km weg von hier zu erreichen und alle Termine sind voll, ich hatte schon Glück mit dem 5.11., da hatte jemand abgesagt, aber ich werde zumindest telefonisch versuchen jemanden zu erreichen, werde auch nach diesen "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" fragen.

    Vom Arbeitsamt hatte ich eh schon ganz klare Absagen in Sachen Umschulung bekommen.

    Irgendwie fehlt mir auch die Kraft das Ganze durch zu ziehen, es ist kein Ende in Sicht.

    @ Samira: ich bin erst seit 6.3. krank geschrieben, vorher jahrelang nicht und bekomme seit 16.04. Krankengeld, dazwischen REHA vom 24.09.-15.10.. Seit 16.10. wieder krank geschrieben, bis zunächst zum 30.10.

    Euch allen nochmals Danke

    viele Grüße und einen schönen Sonntag
    Eva
     
    #6 26. Oktober 2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Oktober 2003
  7. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Evita

    zunächst zum Versorgungsamt. Du beantragst ja dort keine Rente, sondern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in % , die Dir steuerliche Vergünstigungen verschaffen kann, wenn Du genügend Prozente erreichst.

    Schaden tut Dir das nicht, Du musst es sogar nirgends angeben, weil es ja kein Rentenantrag ist. Umschulung scheint ja sowieso nicht zu klappen. Wobei allerdings so eine MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht schädklich ist, das Arbeitsamt hat sogar eine eigene Abteilung für Schwerbehinderte. Die zahlen dem Arbeitgeber in den ersten 2 Jahren ca 40% der Lohnkosten (weiss die Prozente nicht genau), wenn sie einen Schwerbehinderten einstellen.

    Auch ist es wie Mosaiksteinchen sammeln. Wenn das Versorgungsamt eben das Leiden anerkennt, dann hast Du ein Argument mehr.

    Zur Arbeitsunfähigkeit:
    Deine Ärztin schreibt Dich ja genauer gesagt nicht krank, das bist ja so oder so. Sie schreibt Dich "arbeitsunfähig". Das ist etwas anderes. Die gelbe Bescheinigung ist zeitlich begrenzt und läuft mit dem Datum darin ab. Nach den 6 Wochen brauchst Du den bekannten Auszahlschein. Dieser ist zunächst NICHT begrenzt, sondern heisst : Du bist "bis auf weiteres" arbeitsunfähig. Es muss hierzu eine Schlussbescheinigung erfolgen, wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.

    Beim Gelben Zettel bekommst Du Lohnfortzahlung, beim Auszahlschein bekommst Du Dein Geld hinterher.

    Wenn der MdK meint, Du wärest arbeitsfähig, dann steht das wie gesagt über dem Urteil der Hausärztin. Wenn Sie Dich aber in 2 Wochen wieder arbeitsunfähig befindet, wegen akuter Verschlechterung zum Beispiel, dann gilt das wieder, die Zeiten werden zusammengerechnet.

    Sollte das Arbeitsamt nichts unternehmen, dann ev. doch Rentenantrag.

    Aber: Lass Dir ZUERST ausrechnen, wieviel Du bekommst an Rente. Ob es auch reicht.

    Im Gesetz steht nicht, dass die Kassen 18 Monate zahlen müssen. Da steht, das ist die Höchstzeit, die man Krankengeld beziehen kann. Die Kassen (alle übrigens) versuchen vorher eben eine Entscheidung herbei zu führen. Also entweder Rente oder eben wieder arbeitsfähig.
    Die tun sich schwerer, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten zerstückelt sind und zusammen gerechnet werden.

    Also für Dich heisst das:

    -Empfehlung für Antrag beim Versorgungsamt auf Minderung der Erwerbsfähigkeit
    -Rente ausrechnen lassen
    -Überlegen, was ist günstiger ( beachte das niedrigere Arbeitslosengeld nächstes Jahr ! )
    -Rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeldzeit an Rentenantrag denken, wenn sich sonst gar nichts tut bei der Umschulung.

    Viele Grüße

    Frank
     
  8. Evita64

    Evita64 Guest

    Anruf bei der KKH

    Hallo zusammen,

    habe nun bei meiner Krankenkasse angerufen und mir wurde erklärt, dass im Reha-Bericht zwr steht dass ich arbeitsunfähig entlassen wurde, aber es steht auch drin, dass ich leichte Tätigkeiten vollzeitig ausführen kann, somit sei die Krankenkasse nicht mehr zuständig und (soweit ich das verstanden habe) ein MDK Gutachter hätte anhand des Reha Berichtes festgestellt, dass ich ab dem 1.11. wieder arbeitsfähig sei.
    Ich kann also gar nichts machen.
    Der nächste Weg ist das Arbeitsamt und dort erhalte ich kein oder so gut wie gar kein Geld mehr. Diese tolle leichte Tätigkeit läßt sich auch nicht finden - hier in der Pampa gibt es nicht mal Call-Center.

    Tja so siehts aus.
    Grüße Eva
     
  9. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Evita,

    es gibt bei den von Dir genannten Stellen so ein Berufsbild dieser leichten Tätigkeit, die sie Dir zumuten. Es entspricht dem Berufsbild des Pförtners oder tatsächlich Call Center , etwas in der Richtung eben: Sitzen, in einen Bildschirm schauen und telefonieren. Das tust Du ja auch zu Hause, sagen sie.

    Ob Du so eine Stelle auch findest ist das Problem vom Arbeitsamt, sagt die Rentenversicherung.

    Das ganze ist so, weil die Kassen seit ca 2 Jahren bei Arbeitslosen andere Maßstäbe anlegen als bei Leuten, die eine Stelle haben. Hast Du eine Tätigkeit, wird die AU = Arbeitsunfähigkeit nach der beurteilt. Bist Du arbeitslos, dann muss sie nach jeglicher zumutbarer Tätigkeit beurteilt werden, also eben auch Pförtner- oder Call Center-Tätigkeit. Wie gesagt, es ist dabei unerheblich, ob es so eine Stelle gibt.

    Die Krankenkasse ist nicht aus der Pflicht.

    Wie gesagt, kleine Pause einlegen, dann neue AU, dauert wieder 2-3 Wochen bis Du zum MDK beordert wirst.

    Wenn jemand arbeitslos ist, dann hat er kaum noch Chancen mit Dauer - AU, so ist die Realität.
     
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