unverschämte Medikamentenzuzahlung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaraklarissa, 22. Oktober 2003.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich hätte gern gewußt, ob es Euch schon einmal so ergangen ist, das Ihr ein Rezept von Eurem Doc mit z.B Medikament A = 30 Tabletten und Medikament B = 50 Tabletten bekommen habt und dies dann mit folgendem Zuzahlungsergebnis bei der Apotheke eingelöst habt:

    Medikament B war eine N3 Packung, also keinerlei Probs, normale Zuzahlung

    Medikament A konnte nicht als eine Packung a' 30 Stück ausgegeben werden, sondern nur als 3 Packungen a' 10 Tabletten (also 3 x N1).
    Hierfür mußte ich 3 x 4,00 € :mad: zuzahlen, da es das Medikament nur als N1 Packung gibt.
    So habe ich für 2 Medikamente 4 Zuzahlungen geleistet...

    Ich finde das unverschämt ... und dieser Vorgang bestärkt die Angst vor der "Gesundheitsreform" 2004.
    Wo führt das nur alles hin?

    Wisst Ihr ob das so rechtens ist???
    Schon jetzt vielen Dank für Eure Antworten.
     
  2. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Klara

    ist mir schon peinlich, mein 3. beitrag heute. Aber ich wollte Dir eben antworten.

    Zwischen N1 und N3 liegt logischerweise N2.

    Wenn Dein Arzt Dir N2 verschrieben hat und der Apotheker diese nicht da hat, dann darf er Dir nicht 3 x die N1 berechnen.

    Manchmal nehmen die dann aus einer N3 raus und geben Dir die 30 mit Beipackzettel und bestellen das nach für sich selber.

    Du musst logischerweise nur die Gebühr für eine einzige N2 zahlen.

    Was das nächste Jahr betrifft...das wird bitter werden.

    Die sogenannte Praxisgebühr ist ja eine Kassengebühr, also 10 Euro für die Krankenkasse.

    Die Arzneimittelabgabeordnung besagt ja, dass Du für jede Packung 8,10 Euro im minimum zahlen musst. Davon 6 Euro für den Apotheker und 2 Euro für die Krankenkasse.

    Bei billigeren Arzneimitteln ist die Mindestgebühr 5 Euro.

    Wenn alles so bleibt, wie es jetzt beschlossen wurde, dann wird folgendes passieren:

    Eine Packung Benuron oder Paracetamol 10 Tabletten kosten jetzt 0,97 Euro.

    Ab 2004 heisst das jedoch + 5 Euro Mindest-Gebühr in der Apotheke ( bei jeder einzelnen Packung)

    Statt 0,97 Euro kostet das gleiche Medikament also plötzlich 6 Euro.

    Befreiungen davon sollen übrigens gestrichen werden.
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    hallo,

    guck doch einmal bei www.o800docmorris.com ob deine kasse auch abrechnungen von doc morris akzeptiert? dort zahlst du keine rez. gebühr und unsere dauermedikamente kann man ja ca. 1 wochen im voraus bestellen bevor sie aufgebraucht sind.

    der kasse gegenüber wird soweit ich weiss auch weniger berechnet als hier bei den apotheken.

    gruss kuki * die mit dem service dort ziemlch zufrieden ist
     
  4. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Zusammen,

    kann mich Kuki nur anschließen und Euch raten Dauermedikamente (außer BTM) bei
    doc morris zu bestellen.

    Hier entfallen die Rezeptgebühren!!!

    Mit den Packungsgrößen ist das echt das reinste Roulette.

    Manschmal gibt es N2 garnicht und es existiert gleich N3
    Oder N1 beinhaltet mehrere Packungsgrößen, so das der Arzt die Menge dazuschreiben muß.

    Fakt ist, es gibt keine einheitlichen Regelungen.

    Also bestellt einfach eure Dauermedikamente bei docmorris, das schont den Geldbeutel.


    Gruß

    Ulla
     
  5. Gerlinde

    Gerlinde Guest

    Schade, dass Du offensichtlich ein negatives Beispiel der Apothekerzunft erwishct hast. Es geht auch anders: meine Apotheke im Osten Berlins hat mir schon als armem Studentlein ungefragt RABATT!!! auf meine Privatrezepte eingeräumt. Das tun die jetzt immer noch, obwohl ich gesagt habe, das sei wirklich nicht nötig... Und begleitende Kinder bekommen Bonbons oder Traubenzucker geschenkt. Und sie bringen den Leuten hier im Viertel auch die Medis bei Bedarf nach Hause...Und es ist kein Problem, wenn sie von irgendwas nur eine kleine Packung dahaben, dann bekommt man die übrigen Tabletten nachgeliefert, und das alles nur zum günstigeren Preis von der großen Einheit. Also Service rundum, ich liebe diese Leute. Und gönne ihnen von Herzen, dass ich ihnen mit enbrel jetzt richtig Geld in die Kasse spüle.
    Viele Grüße - Gerlinde
     
  6. Farera

    Farera Neues Mitglied

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    Hallo Frank, jetzt haste mir aber grad einen kleinen Schock versetzt. Ich bekam nämlich grade von meiner KK den Bescheid, dass ich ab dem 01.10.2003 von der Zuzahlung befreit bin.

    Hier die neuen Regelungen ab 2004:


    Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
    zurück zur RubrikProzentuale Zuzahlung
    Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 EUR, mindestens 5 EUR. Wenn die Kosten unter 5 EUR liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

    Belastungsobergrenzen
    Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
    Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen.
    Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.

    Befreiung für Kinder und Jugendliche
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.



    hier noch eine Beispielrechnung


    ... bei Arzneimitteln und Verbandmitteln
    Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

    Beispiele:


    Ein Medikament kostet 10 EUR. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 EUR.

    Ein Medikament kostet 75 EUR. Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 7,50 EUR.

    Ein Medikament kostet 120 EUR. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 EUR begrenzt.




    ... bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege
    Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt)

    Beispiel:
    Wenn z.B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 EUR für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.


    ... bei Hilfsmitteln
    Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR . In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels
    Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 EUR pro Monat.



    Alle Änderungen sind nachzulesen unter
    http://www.die-gesundheitsreform.de/reform/mitsprache/versichertenbonus/zuzahlungstabelle.html


    Liebe Grüße
    Farera

    PS: an KUKI
    meine Privatversicherung hat bislang die Zuzahlung bei Docmorriskosten trotzdem angesetzt. Die haben sich ein Bein weggefreut, wenn ich biller eingekauft habe :-(( Aber jetzt ist es ja vorbei :)

    Allen einen schönen und hoffentlich schmerzarmen Tag
     
  7. Farera

    Farera Neues Mitglied

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    sorry, ich kaufe natürlich billiger, nicht biller ein ;-)

    GERLINDE
    ich kenne von meiner Stammapotheke auch nur "Deine" Verfahrensweise und bekomme bei meinen Monatsgroßeinkäufen inzwischen Skonto. Aber sicherlich liegt es daran, dass wir (Du und ich) in Großstädten wohnen. Auf dem Land wie bei Klara fehlt die Konkurrenz :-(

    Liebe Grüße
    Farera
     
  8. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Liebe Farera

    Du hast die Zuzahlung ganz richtig genannt. Das andere betrifft die Arzneimittelpreisverordnung. Durch diese verteuern sich dennoch die billigen Medis, weil der Apothekenaufschlag einberechnet wird in den Preis. Teure müssten dann etwas billiger werden.

    Bei den Befreiungen herrscht noch große Unsicherheit. Eine große Bad.-Württ. Kasse will dazu noch gar keine Anträge für 2004 annehmen. Die Befreiungen (für Erwachsene) von den Gebühren sollen ja wegfallen und durch die Belastungsgrenze ersetzt werden.

    Diese gibt es heute schon mit den 1% und 2%. Wer also noch keine Bescheinigung für eine chronische Erkrankung bei der Kasse abgeholt hat: eventuell noch machen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist.

    Das Budget wird noch zu einem großen Problem werden, weil durch diese 10 Euro-Gebühr für die Kassen beim Arzt wohl viele Patienten erst mal gar nicht dorthin gehen. Dann stimmen die Budgets nicht mehr. Die Kassen weigern sich bisher diese neu auszuhandeln.

    Aber das wird man wohl erst im neuen Jahr sehen, wie es sich auswirkt.

    Danke für Deine Informationen.
     
  9. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Zuzahlung

    Das Beispiel von Frank_Stuttgart mit der Zuzahlungsregelung für Paracetamol stimmt so nicht ganz. Die neue zuzahlungsregelung betrifft Rezepte. Paracetamol gibt es aber nicht auf Rezept. Außerdem muss bei einem Medikament, welches weniger als die 5 € kostet, auch nur der tatsächliche Preis gezahlt werden, in diesem Fall also die angesprochenen 0.97 €. Ansonsten wird es aber nichts desto trotz bitter werden im nächsten Jahr.
    Ich habe mir von meiner KK mal für das vergangene Jahr meine Zuzahlungskosten nur für Medis ausrechnen lassen, die angefallen wären: 446 € (ich bin noch bis Ende des Jahres befreit). Da die Zuzahlungen ja höher werden, wird wohl mein Budget noch stärker belastet werden. Dann kommen da noch die Kosten für KG hinzu. Da es ja keine Befreiung mehr geben wird und die besagte 1% Regelung der Höchstgrenze der Zuzahlungen auch in dem Jahr nicht viel bewirkt, da man die zuviel bezahlten Beträge erst ein Jahr später wohl über die Steuer wieder bekommen soll, können wir uns wohl ausrechnen, was wir uns dann noch leisten können und was nicht. Da haben sich die Leute da oben wirklich was tolles ausgedacht. Soviel zum Thema soziale Gerechtigkeit. Da kann man nur hoffen, dass man auch nicht noch ins Krankenhaus muss, dass wird dann fast unerschwinglich.

    Na wir werden sehen.
    Bis denne Eure Hannilein
     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich bedanke mich bei Euch für die zahlreichen Antworten. Meine Apotheke ist ja auch super freundlich zu mir, krieg auch so diverse Cremes und Wässerchen ... ob ich etwa rieche :D ?? ... obwohl ich das gar nicht immer so mag. Auch bringen sie mir die Medis zur Not mal nach Hause. Da ich aber vorab schon immer telefonisch bestelle, erübrigt sich fast immer eine unerwartete Nachbestellung.
    Mein geschildertes Problem war halt, das es nur Packungen zu a' 10 Stück gibt, aber der Arzt 30 Stück auf einmal (weil unbedingt in der Menge in sehr kurzer Einnahmezeit nötig) verschrieben hat. Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich dann für jede Einzelpackung zahlen mußte, obwohl es nur eine Sorte von Medikamenten war... aber das habich ja schon mal erläutert.

    Wisst Ihr, ob man bei der 1% Regelung (Befreiung für chronisch Kranke) noch einen Antrag auf Erstattung für das Jahr 2002 stellen kann?

    Ich wünsche allen eine angenehme Nachtruhe :o
     
  11. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Klara

    eine Bekannte von mir hat den Antrag für 2003 gestellt und die Sachbearbeiterin von der Kasse hat sie auf 2002 hingewiesen, Sie stellt also auch für 2002 einen Antrag. Das ist sicherlich nur ein Entgegenkommen der Kasse und nicht allgemein gültig-

    Sie hat aber nicht nur die Zuzahlungen gesammelt sondern auch die Fahrtem zum Arzt. Der musste nur die Termine gesammelt bestätigen über seine EDV.

    Vergesst also nicht, dass ihr auch die pauschalen Kostem für jedem Arztbesuch aufschreibt und einreicht.

    2004 gelten wieder andere Regelungen.

    Der Ausweis dann, ist immer vorzulegen.
     
  12. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    Meine Güte!!!

    das ist ja schwierig für leute mit ADS...ihr
    habt zwar alles beschrieben ich habe dennoch
    Schwierigkeiten mich da durchzulesen.
    Wäre denn mal einer so nett mir in
    kurz und knapper Mitteilung
    zu sagen was ich nu in Zukunft zahlen
    muss als Sozialhilfeempf.
    ich bekomme ja eine masse an medizin -wie ihr alle
    hier....
    muss ich demnächst auf celebrex verzichten weil ich
    das nicht mehr zahlen kann??
    Gibt es beim Sozialamt nicht die Möglichkeit
    das alles wieder zu holen ...wenn es gar so viel ist für
    chron. kranke??
    Ganz lieb wenn mir das noch mal jemand
    mitteilen könnte.
    lg
    phoebe
     

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  13. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Phoebe

    nach dem was bis jetzt feststeht mal ein Beispiel

    wenn Du 300 Euro Sozialhilfe bekommst, dann sind das 3600 im Jahr

    generelle Befreiung gibt es nicht mehr von der Zuzahlung

    MIT der Bescheinigung für chronisch Kranke musst Du von allen Kosten

    36 Euro im Jahr tragen = 1%

    OHNE Bescheinigung 72 Euro im Jahr.

    Bisher waren es 0 Euro.

    Ich weiss aber nicht was das Sozialamt noch zusätzlich einberechnet, also welche Leistungen zum Einkommen noch dazu kommen (Wohnung u.s.w.)

    Lass Dich da mal von einem beim Bürgermeisteramt oder Sozialamt oder Krankenkasse beraten.

    Alle Befreiungen, die über den 31.12.2003 hinausgehen werden zur Zeit von den Kassen zurück gerufen.

    Ich denke Dein Celebrex wirst Du weiterhin erhalten.
     
  14. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    ..

    danke, habe ich mir direkt ausgedruckt damit ich es
    nicht wieder vergesse.
    Noch eine Frage bitte: Muss ich diese Bescheinigung
    erst bei einem Arzt beantragen oder bei der Krankenkasse?
    (das ich chronisch krank bin?)
    LG
    phoebe
     
  15. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Zuzahlung und Härtefallregelung

    Hallo phoebe,

    der Gesetzgeber hat gott-sei-dank zwischenzeitlich gemerkt, dass es auch Bundesbürger gibt, die Sozialhilfe bekommen. Grundsätzlich ist zwar eine Zuzahlung vorgesehen, es sollen aber noch weitere Regelung bei Härtefällen getroffen werden - Aber zur Zeit kann ich den Stand leider nicht sagen.

    Gruß
    Birgit
     
  16. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Das "Formular für eine chronische Erkrankung" ----> bei der Krankenkasse (auch telefonisch ) anfordern)

    damit -----> zum Arzt gehen

    Unterer Teil muss vom Arzt ausgefüllt werden

    Das ist kostenlos ( der Arzt hat eine Abrechnungsziffer dafür, Ziffer 71)

    Der Arzt bestätigt, dass die Erkrankung seit über 1 Jahr besteht, Du in regelmäßiger Behandlung bist und die Erkrankung weiterhin andauern wird.

    Das ausgefüllte Formular ----> zur Krankenkasse geben.

    Belege sammeln nicht vergessen.

    Gruß
     
  17. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    xx

    na denn herzlichen dank noch mal für eure Mühe.
    Hoffentlich schafft es der Gesetzgeber noch uns
    rauszuhalten. Wir sind ja eigentlich doppelt bestraft...
    erstens mit der Krankheit, die uns dann zweitens auch
    noch arm macht??!
    lg
    phoebe
     

    Anhänge:

  18. phoebe

    phoebe Bekanntes Mitglied

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    Düsseldorf-Heerdt
    ..

    Hallo,

    habe bei meiner Krankenkasse -AOK-angefragt -ich wollte
    die Bescheinigung der Chronischen Erkrankung haben.
    Schaut mal was ich bekommen habe:



    Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das zum 01.01.2004 in Kraft tritt,
    sieht eine komplette Umstellung der Zuzahlungsregelungen für Versicherte vor.
    Unter anderem wird eine kalenderjährliche Belastungsgrenze für die Zuzahlungen festgelegt.
    Sie beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen
    reduziert sich der Betrag auf 1% der Bruttoeinkünfte. Eine nähere Bestimmung,
    welche chronischen Erkrankungen dann als schwerwiegend gelten, gibt es zur Zeit noch nicht.

    Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Bescheinigung für Ihren Arzt ausstellen.
     
  19. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Hallo Phoebe

    Du kannst momentan nur für 2003 oder manchmal noch 2002 Anträge stellen.

    Die Kassen weigern sich für 2004 Anträge anzunehmen und geben auch keinerlei Zugeständnisse für 2004 heraus. die bereits ausgestellten Befreiungen über den 31.12.2003 hinaus, sind leider wertlos.

    Neu dabei ist, dass die Definition "was ist eine schwerwiegende chronische Erkrankung" erst noch von einer Kommission am grünen Tisch bestimmt werden muss.

    Bisher lautete es nur "chronische Erkrankung".

    Sollte dabei eine Diagnose vergessen werden oder anders als im Kassencomputer eingegeben werden, dann hat die Gruppe das Nachsehen, weil die Kommision erst wieder in vielen Monaten tagen wird.

    Das neue Gesetz hat den Krankenkassen viel Geld zugeschanzt und die haben jetzt das Argument, warum sollen sie etwas davon abgeben, wenn der Gesetzgeber es ihnen bereits zugebilligt hat. Sie haben überall Mitspracherecht.

    Also Anträge für 2003 gehen noch nach altem Gesetz.

    Neue Anträge wohl erst im Frühjahr 2004 möglich ( nach Angabe einer Kassenmitarbeiterin sogar erst im April 2004). Das heisst also, erst muss man Geld ausgeben, das man nicht hat, damit man es (vielleicht) hinterher wieder zurück bekommt.

    Ab April 2004 sollte es dann möglich sein die Anträge auf Zuzahlungsbegrenzung auf 1% zu stellen. Die Kassen haben damit keine Eile.

    Nach allen bisherigen Äußerungen besteht keinerlei Hoffnung, dass Patienten mit bestimmten Erkrankungen komplett befreit werden.

    Wenigstens ist eines jetzt geklärt mit der Physiotherapie.

    Geplant war, dass bei JEDEM Heilmittel 10 Euro + 10% fällig werden.
    Das hiesse z.B. bei KG + Heissluft + manuelle Therapie auf 1 Verordnungsblatt wären 30 Euro + 10 Prozent fällig gewesen.
    Wenn die 3 auf 1 Blatt stehen sind jetzt 10 Euro + 10 % zu zahlen als 1 Verordnung)
     
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