Mir ist unbehaglich .....

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von klaraklarissa, 8. Oktober 2003.

  1. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.809
    Ort:
    Sachsen - Anhalt
    :confused: ... bei folgendem Gedanken und Tun. :confused:

    Im Juli 2003 habe ich einen Antrag auf EU - Rente gestellt. Bis Mitte Oktober bekomme ich noch Krankengeld. Dann bin ich "ausgesteuert"..
    Jetzt war ich zum Arbeitsamt. Ich habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und soll einen Antrag auf ALG stellen..... darin ist aber eine Klausel verankert in der es heisst: ..ich stelle mich im Rhanmen des amtsärztlichen Gutachtens dem Arbeitsmarkt zu Verfügung... das muss ich unterschreiben :( .

    Meine Zweifel kommen dadurch auf, das ich arbeitsunfähig bin und bleiben werde, wie kann ich mich da "dem Arbeitsmarkt" zur Verfügung stellen. Das ist doch ein riesiger Widerspruch in sich! Ich weis zwar, das das wohl so gehandhabt wird, aber ich hab das Gefühl einen Fehler zu machen ....

    Könnt Ihr mir bitte sagen, wie ihr darüber denkt und was ihr selbst für Erfahrungen gemacht habt??

    Vielen Dank
    :confused:
     
  2. peggy

    peggy Guest

    Hallo klaraklarissa,

    es steht fest, dass Dir das Arbeitslosengeld zusteht.
    Da Du zur Zeit von niemandem Geld bekommst, solltest Du es in Anspruch nehmen.
    Du hast Dir Deine Krankehit nicht ausgesucht - es bekommen ganz andere Leute Arbeitslosengeld.
    Bedenke: Du bekommst nichts von der Krankenkasse, Du bekommst keine Arbeit, Du bekommst noch keine Rente - aber es liegt nicht daran, dass Du nicht arbeiten willst.
    Also nimm das Bißchen, was Dir zusteht.
    :)
     
  3. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hi klaraklarissa,

    Das heißt, dass Du Dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musste, wenn Du eindeutig arbeitsunfähig bist. Ich an Deiner Stelle würde mir nicht zuviele Gedanken machen. Nimm das in Anspruch, was Dir zusteht.

    Aus eigener Erfahrung kann ich leider überhaupt nichts berichten, da ich während meiner 15-jährigen Selbständigkeit nie Sozialbeiträge gezahlt hatte. D.h. jetzt, da ich nur noch sehr beschränkt erwerbsfähig bin, steht mir überhaupt nix zu - weder Krankengeld, noch Arbeitslosengeld oder gar Arbeitslosenhilfe.

    Liebe Grüße von
    Monsti
     
  4. nofre

    nofre Neues Mitglied

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    Hessen 64xxx
  5. EU-Rente und ALG

    Hallo Klaraklarissa!

    Nimm das Arbeitslosengeld! Erstens steht es dir zu und zweitens wird es
    von der bewilligten Rente sowieso ans Arbeitsamt zurück gezahlt.
    So war es bei mir und es hat auch keinerlei Schwierigkeiten gegeben.
    Ich hoffe du bekommst deine Rente und drück dir dafür ganz fest die Daumen.

    Mach´s gut und wenig Schmerzen.
    Liebe Grüsse
    Evelin
     
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