Einspruch gegen Behindertenbescheid

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Teddy2003, 8. Oktober 2003.

  1. Teddy2003

    Teddy2003 Guest

    Hallöchen Liebe Leute !

    Habe mal wieder folgendes Problem.

    Ich habe seit 2 Jahren einen Behindertengrad von 30%.
    Nun wurde ich auf 40% gestuft.

    Nun mein Anliegen:
    Kann mir jemand sagen, wie ich Einspruch einlegen kann ?
    Also, wie ich es am besten formuliere, mit Begründungen usw.

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen.

    Liebe Grüße, Teddy2003
     
  2. sito

    sito wölfin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    378
    Ort:
    Bayern
    hi teddy,

    da reicht ein formloses schreiben, was du beachten musst ist das du die frist nicht versäumst.
    einfach ein schreiben das du gegen den bescheid vom soundsovielsten aktenzeichen usw. einspruch erhebst.

    bei mir hat das genügt, die melden sich dann wieder bie dir.

    lg sito
     
  3. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    106
    Hallo Teddy 2003,

    lege in der vorgegebenen Frist einen formlosen Widerspruch beim Versorgungsamt ein. Spreche mirt Deinen behandelnden Ärzten darüber, denn die müssen einen Bericht für das versorgungsamt schreiben. berichte über Deine Krankheiten und besonders über die Begleiterscheinungen dieser, denn die werden höher Bewertet als die eigentliche Krankheit. Lege dem Widerspruch ein von Dir verfasstes Begleitschreiben bei. Schreibe alles auf, (Diagnosen, Medikamente, Hilfsmittel, besonderen Wert lege auf Dein Befinden, schreibe hinein z. Beispiel keine Treppen mehr steigen, nicht lange Laufen, Sitzen, Stehen, wenn dieses für Dich zutrifft. Magenprobleme, Depressionen, starke Schmerzen, Schwierigkeiten beim ausüben von Arbeiten, usw. . Du solltest den Widerspruch auch begründen, schreibe dass Du mit der Einstufung des GDB von 40 % nicht einverstanden sein kannst, weil die erkrankungen erheblicher sind als vom Amt bewertet. Gute Hilfe kanst Du beim VDK erhalten, die Rechtsabteilung hilft weiter, auch der Reichsbund kann helfen. Auch schreibe im Widerspruch hinein, dass Du alle Unterlagen die sich im Besitz des Amtes befinden, in Kopie ausgehändigt haben möchtest. Ärztliche Stellungnahmen, Gutachten, usw.

    mfg
    Klaus
     
  4. Teddy2003

    Teddy2003 Guest

    Danke

    Hallöchen Ihr lieben !

    Danke für Eure positiven Ideen.
    Werde sie nun versuchen in die Tat umzusetzen.
     
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